Steuern in der Schweiz
Die Schweiz besteuert das Einkommen auf drei Ebenen: Bund (direkte Bundessteuer), Kanton und Gemeinde. Jeder Kanton hat sein eigenes Steuergesetz mit eigenen Tarifen und Abzügen, deshalb wird derselbe Lohn je nach Ort sehr unterschiedlich besteuert. Kantone und Gemeinden besteuern auch das Vermögen, der Bund nicht. Mitglieder anerkannter Kirchen bezahlen in der Regel Kirchensteuer. Die Sozialversicherungsbeiträge (AHV, ALV und Pensionskasse) sind keine Steuern und werden vom Lohn abgezogen.
Wer wie bezahlt
- Steuerlicher Wohnsitz: Sie sind in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig, wenn Sie hier wohnen oder sich mit Erwerbstätigkeit mindestens 30 Tage (ohne Erwerbstätigkeit 90 Tage) hier aufhalten.
- Quellensteuer: Ausländischen Arbeitnehmenden ohne Niederlassungsbewilligung C, die nicht mit einer Schweizerin, einem Schweizer oder einer Person mit Niederlassungsbewilligung C verheiratet sind, zieht der Arbeitgeber die Steuer vom Lohn ab. Im Kanton Zürich werden Sie stattdessen nachträglich ordentlich veranlagt, wenn Ihr Bruttoeinkommen mindestens CHF 120000 pro Jahr beträgt oder wenn Sie andere Einkünfte von mindestens CHF 3000 oder ein Vermögen von mindestens CHF 80000 haben; im zweiten Fall müssen Sie dies bis Ende März des Folgejahres beantragen. Unter diesen Grenzen können Sie bis zum gleichen Datum eine nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen. Wer einmal so veranlagt wurde, bleibt in diesem System, solange er quellensteuerpflichtig ist.
- Steuererklärung: Personen mit Niederlassungsbewilligung C und Schweizer Bürgerinnen und Bürger reichen jedes Jahr eine Steuererklärung mit allen Einkünften und Vermögenswerten ein. Im Kanton Zürich ist sie bis zum 31. März des Folgejahres fällig; brauchen Sie mehr Zeit, beantragen Sie vor diesem Datum beim Steueramt Ihrer Gemeinde eine Fristerstreckung.
Tarife (2026)
- Bundessteuer: progressiv; ein fester Satz von 11,5 % gilt nur für sehr hohe Einkommen. Bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 100000 beträgt die Bundessteuer CHF 2684.35 für eine alleinstehende Person und CHF 1816 für ein Ehepaar oder eine alleinerziehende Person, abzüglich CHF 263 pro Kind (Tarif 2026; Tarife und Abzüge werden an die Teuerung angepasst).
- Kantons- und Gemeindesteuer: Der Kanton legt im Gesetz eine einfache Steuer (einfache Staatssteuer) fest, und Kanton und Gemeinde erheben je ein Vielfaches davon (Steuerfuss). 2026 beträgt der Steuerfuss des Kantons Zürich 95 % und jener der Stadt Zürich 119 %; die römisch-katholische und die reformierte Kirche in der Stadt erheben je 10 %. Die übrigen Zürcher Gemeinden legen ihren eigenen Steuerfuss fest.
- Verrechnungssteuer auf Zinsen: Banken ziehen 35 % von Zinsen und Dividenden ab. Deklarieren Sie diese Erträge in Ihrer Steuererklärung, dann werden die 35 % zurückerstattet oder angerechnet.
- Mehrwertsteuer (MWST): Normalsatz 8,1 % (2026).
Häufige Stolpersteine für Neuzuziehende
- Wer quellensteuerpflichtig ist und die Frist Ende März verpasst, verliert für dieses Jahr die Möglichkeit einer ordentlichen Veranlagung.
- Die Steuerfüsse der Gemeinden sind unterschiedlich, deshalb kann schon ein Umzug innerhalb des Kantons Ihre Steuerrechnung spürbar verändern.
- Einzahlungen in die Säule 3a senken Ihr steuerbares Einkommen (2026 bis CHF 7258, wenn Sie einer Pensionskasse angehören). Bewahren Sie die Bescheinigung Ihrer Bank für die Steuererklärung auf.
- Bezahlen Sie Steuerrechnungen rechtzeitig: Unbezahlte Schulden führen zu Einträgen im Betreibungsregister, und im Kanton Zürich verhindern offene Einträge aus den letzten 5 Jahren die Einbürgerung.
Offizielle Informationen: Eidgenössische Steuerverwaltung: Tarife der direkten Bundessteuer, ESTV: Geltende Steuern 2026 (PDF), ESTV: Steuersätze und Steuerfüsse 2026 (PDF), Kanton Zürich: Steuererklärung, Kanton Zürich: Finanzen und Steuern für Neuzuziehende