Sozialsystem
Sozialleitfaden für Einwohner
ÜbersichtGesundheitRenteArbeitslosigkeitFamilieSteuerWohnenBildungElternzeit
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-01

So funktioniert das Schweizer Sozialsystem

Der Schweizer Sozialstaat beruht auf obligatorischen Versicherungen, nicht auf einem steuerfinanzierten staatlichen Dienst. Bundesgesetze regeln die wichtigsten Versicherungen. Ausgleichskassen, Pensionskassen, Arbeitslosenkassen und private Krankenkassen führen sie durch, und Kantone und Gemeinden sind für die Prämienverbilligung, kantonale Zuschläge bei den Familienzulagen und die Sozialhilfe zuständig. Die Regeln sind deshalb von Kanton zu Kanton verschieden. Dieser Leitfaden nimmt den Kanton Zürich als Beispiel.

Wer versichert ist

Wer in der Schweiz wohnt oder arbeitet, ist versichert, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Arbeitnehmende bezahlen die meisten Beiträge über den Lohn: 10,6 % für die Alters-, Invaliden- und Erwerbsersatzversicherung (AHV/IV/EO) und 2,2 % für die Arbeitslosenversicherung (ALV), jeweils je zur Hälfte mit dem Arbeitgeber (2026). Die Ausnahme ist die Krankenversicherung: Sie wählen eine Krankenkasse und bezahlen die Prämie selbst.

Für Staatsangehörige der EU und der EFTA gilt das Freizügigkeitsabkommen, das Renten, Krankenversicherung, Arbeitslosigkeit und Familienleistungen mit ihren Heimatstaaten koordiniert. Die Schweiz hat zudem mit einigen weiteren Staaten bilaterale Sozialversicherungsabkommen. Hat Ihr Herkunftsland keines, werden die dort versicherten Zeiten in der Schweiz nicht angerechnet.

Erste Anmeldungen nach dem Zuzug

Die neun Bereiche im Überblick

Worauf zu achten ist

Offizielle Informationen: Kanton Zürich: Informationen für Neuzuziehende, Informationsstelle AHV/IV, BSV: Sozialversicherungsabkommen, SEM: FAQ Aufenthalt und Integration