So funktioniert das Schweizer Sozialsystem
Der Schweizer Sozialstaat beruht auf obligatorischen Versicherungen, nicht auf einem steuerfinanzierten staatlichen Dienst. Bundesgesetze regeln die wichtigsten Versicherungen. Ausgleichskassen, Pensionskassen, Arbeitslosenkassen und private Krankenkassen führen sie durch, und Kantone und Gemeinden sind für die Prämienverbilligung, kantonale Zuschläge bei den Familienzulagen und die Sozialhilfe zuständig. Die Regeln sind deshalb von Kanton zu Kanton verschieden. Dieser Leitfaden nimmt den Kanton Zürich als Beispiel.
Wer versichert ist
Wer in der Schweiz wohnt oder arbeitet, ist versichert, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Arbeitnehmende bezahlen die meisten Beiträge über den Lohn: 10,6 % für die Alters-, Invaliden- und Erwerbsersatzversicherung (AHV/IV/EO) und 2,2 % für die Arbeitslosenversicherung (ALV), jeweils je zur Hälfte mit dem Arbeitgeber (2026). Die Ausnahme ist die Krankenversicherung: Sie wählen eine Krankenkasse und bezahlen die Prämie selbst.
Für Staatsangehörige der EU und der EFTA gilt das Freizügigkeitsabkommen, das Renten, Krankenversicherung, Arbeitslosigkeit und Familienleistungen mit ihren Heimatstaaten koordiniert. Die Schweiz hat zudem mit einigen weiteren Staaten bilaterale Sozialversicherungsabkommen. Hat Ihr Herkunftsland keines, werden die dort versicherten Zeiten in der Schweiz nicht angerechnet.
Erste Anmeldungen nach dem Zuzug
- Melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Zuzug bei Ihrer Gemeinde an und beantragen Sie Ihre Aufenthaltsbewilligung, falls Sie das noch nicht getan haben.
- Schliessen Sie innerhalb von drei Monaten nach der Einreise die obligatorische Grundversicherung ab. Sie sind ab dem Tag der Einreise versichert.
- Ihr Arbeitgeber meldet Sie bei der AHV, der Unfallversicherung und der Pensionskasse an. Arbeiten Sie mehr als 8 Stunden pro Woche, deckt die Unfallversicherung des Arbeitgebers auch Nichtberufsunfälle.
- Melden Sie Kinder von 4 bis 15 Jahren an der Schule vor Ort an.
- Klären Sie, wie Sie besteuert werden: Ohne Niederlassungsbewilligung C wird die Steuer in der Regel direkt vom Lohn abgezogen.
Die neun Bereiche im Überblick
- Gesundheit: obligatorische private Grundversicherung (KVG/LAMal) mit jährlicher Franchise und Prämienverbilligung.
- Altersvorsorge: drei Säulen: staatliche AHV, berufliche Vorsorge über Pensionskassen (BVG) und freiwilliges privates Sparen (Säule 3a).
- Arbeitslosigkeit: Taggeld von 70–80 % des versicherten Verdienstes; kommunale Sozialhilfe als letztes Auffangnetz.
- Familie: monatliche Kinder- und Ausbildungszulagen, in einigen Gemeinden zusätzlich subventionierte Kinderbetreuung.
- Steuern: Einkommenssteuer von Bund, Kanton und Gemeinde; Quellensteuer für viele ausländische Arbeitnehmende.
- Wohnen: starker Mieterschutz, Mietkaution von höchstens drei Monatsmieten, subventionierte Wohnungen.
- Bildung: 11 Jahre unentgeltliche obligatorische Schule, Studiengebühren pro Semester, kantonale Stipendien.
- Elternschaft: 14 Wochen bezahlter Mutterschaftsurlaub und 2 Wochen für den anderen Elternteil.
Worauf zu achten ist
- Der Bezug von Sozialhilfe kann Ihre Aufenthaltsbewilligung gefährden und blockiert im Kanton Zürich die Einbürgerung während 3 Jahren.
- Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung sind nicht obligatorisch, werden aber dringend empfohlen.
- Wenn ein Gerät in Ihrem Haushalt Radio oder Fernsehen empfangen kann, müssen Sie die Radio- und Fernsehabgabe bezahlen, die die Serafe AG erhebt.
Offizielle Informationen: Kanton Zürich: Informationen für Neuzuziehende, Informationsstelle AHV/IV, BSV: Sozialversicherungsabkommen, SEM: FAQ Aufenthalt und Integration