Sozialsystem
Sozialleitfaden für Einwohner
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Zuletzt aktualisiert: 2026-10-01

Familienleistungen in der Schweiz

Die Schweiz kennt kein einheitliches, vom Staat ausbezahltes Kindergeld. Stattdessen werden Familienzulagen über die Arbeitgeber und die Familienausgleichskassen (FAK) ausgerichtet. Das Bundesgesetz (FamZG) legt Mindestbeträge fest, und jeder Kanton kann mehr bezahlen sowie Geburts- oder Adoptionszulagen vorsehen. Die Kinderbetreuung wird von den Gemeinden organisiert und subventioniert, deshalb sind die Kosten sehr unterschiedlich. Die folgenden Beispiele gelten für den Kanton und die Stadt Zürich.

Familienzulagen

Zulagen bei Arbeitslosigkeit, Krankheit und Urlaub

Während des Mutterschafts-, Vaterschafts- oder Adoptionsurlaubs wird die Zulage weiter ausgerichtet. Bei Krankheit oder Unfall läuft sie für den Rest des Monats und drei weitere Monate weiter. Wer Arbeitslosenentschädigung bezieht, erhält einen Zuschlag in der Höhe der Kinder- oder Ausbildungszulage seines Kantons, sofern der andere Elternteil nicht bereits eine Zulage für dasselbe Kind erhält.

Kinderbetreuung

Kindertagesstätten (Kitas) und Tagesfamilien sind meist privat und teuer, aber viele Gemeinden subventionieren Plätze je nach Einkommen und Vermögen. In der Stadt Zürich (Regeln Stand 2026) bezahlen Eltern von Kindern im Alter von 0 bis 4 Jahren für einen subventionierten Kita-Platz höchstens CHF 120 und mindestens CHF 12 pro Tag; die Stadt übernimmt die Differenz. Subventioniert werden die Tage, an denen beide Eltern zusammen über 100 % arbeiten (bei Alleinerziehenden alle Arbeitstage), bis zu 240 Tage pro Jahr. Sie brauchen zwei Bestätigungen der Stadt: den subventionierten Betreuungsumfang und Ihren Elternbeitragsfaktor.

Häufige Stolpersteine für Neuzuziehende

Offizielle Informationen: BSV: Familienzulagen, Grundlagen und Ansätze, BSV: Ansätze nach Kanton 2026 (PDF), AHV/IV: Familienzulagen (Merkblatt 6.08), SVA Zürich: Familienzulagen, Stadt Zürich: Betreuungskosten und Subventionen