Krankenversicherung in der Schweiz
Die Schweiz hat keinen kostenlosen staatlichen Gesundheitsdienst. Wer hier wohnt, muss bei einer privaten Krankenkasse die obligatorische Grundversicherung (nach dem Krankenversicherungsgesetz KVG/LAMal) abschliessen. Das Gesetz legt die Leistungen fest, deshalb ist die Grundversicherung bei allen Krankenkassen gleich. Die Krankenkassen müssen in der Grundversicherung alle Personen aufnehmen, unabhängig von Alter und Gesundheitszustand, ohne Wartefrist. Die Prämien werden nicht vom Lohn abgezogen: Sie bezahlen sie jeden Monat selbst.
Abschliessen und wechseln
- Sie haben nach der Ankunft in der Schweiz oder nach der Geburt eines Kindes drei Monate Zeit, sich zu versichern. Während dieser drei Monate sind Sie bereits versichert.
- Sie können jede Krankenkasse wählen, die an Ihrem Wohnort tätig ist.
- Die Krankenkassen teilen die Prämie für das nächste Jahr bis zum 31. Oktober mit. Wenn Sie auf den 1. Januar wechseln wollen, muss Ihre Kündigung bis zum 30. November bei Ihrer bisherigen Krankenkasse eintreffen. Haben Sie unbezahlte Prämien, für die Sie gemahnt wurden, können Sie nicht wechseln.
- Die Zusatzversicherung ist freiwillig. Die Krankenkassen können Sie nach einem Gesundheitsfragebogen ablehnen.
Was Sie bezahlen
- Prämie: hängt von der Krankenkasse, dem Versicherungsmodell, Ihrer Franchise und Ihrem Wohnort ab. Der Kanton Zürich hat drei Prämienregionen. Für 2027 beträgt die schweizweite mittlere Prämie CHF 412 pro Monat für alle Versicherten und CHF 487.60 für Erwachsene (bekanntgegeben am 29. September 2026; jährlich festgelegt).
- Franchise: Erwachsene wählen zwischen CHF 300 und CHF 2500 pro Jahr, Kinder zwischen CHF 0 und CHF 600. Eine höhere Franchise senkt die Prämie.
- Selbstbehalt: Nach der Franchise bezahlen Sie 10 % der Kosten, höchstens CHF 700 pro Jahr für Erwachsene und CHF 350 für Kinder.
- Spitalbeitrag: CHF 15 pro Tag. Kinder, junge Erwachsene in Ausbildung und Schwangere bezahlen ihn nicht.
- Schwangerschaft: Für Mutterschaftsleistungen bezahlen Sie weder Franchise noch Selbstbehalt. Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt ist auch die gewöhnliche Behandlung von der Kostenbeteiligung befreit.
Ärztinnen, Ärzte und Versicherungsmodelle
Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt ist in der Regel die erste Anlaufstelle und überweist Sie an Fachärzte. Es gibt günstigere Modelle: das Hausarzt- oder HMO-Modell (Sie gehen fast immer zuerst in eine gewählte Praxis) oder das Telmed-Modell (Sie rufen zuerst eine medizinische Hotline an). Arbeitnehmende, die mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten, sind über den Arbeitgeber gegen alle Unfälle versichert. Arbeiten Sie weniger, sind Sie selbständig erwerbend oder nicht erwerbstätig, müssen Sie die Unfalldeckung selbst regeln; für Selbständige und Nichterwerbstätige ist sie Teil der Krankenversicherung.
Personen mit tiefem Einkommen können eine Prämienverbilligung beantragen. Im Kanton Zürich ist dafür die Sozialversicherungsanstalt (SVA Zürich) zuständig. Für 2026 hat eine alleinstehende Person mit einem Vermögen über CHF 150000 keinen Anspruch.
Häufige Stolpersteine für Neuzuziehende
- Ihre Gemeinde verlangt bei der Anmeldung einen Nachweis der Krankenversicherung. Haben Sie noch keinen, müssen Sie ihn innerhalb von drei Monaten nachreichen.
- Mit der Franchise von CHF 2500 sollten Sie CHF 3200 für ein schlechtes Jahr zurücklegen (Franchise plus maximaler Selbstbehalt).
- Bezahlen Sie die Unfalldeckung nicht doppelt, wenn Ihr Arbeitgeber Sie bereits versichert.
- Ausserhalb der EU/EFTA übernimmt die Grundversicherung Notfallbehandlungen nur bis zu einer Obergrenze. Prüfen Sie vor Reisen in Länder mit teurer Versorgung eine zusätzliche Reiseversicherung.
Offizielle Informationen: ch.ch: Kosten für die Krankenkasse, ch.ch: Krankenkasse abschliessen oder wechseln, BAG: Antworten zu Prämien, SVA Zürich: Prämienverbilligung 2026