Sozialsystem
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Zuletzt aktualisiert: 2026-10-01

Krankenversicherung in der Schweiz

Die Schweiz hat keinen kostenlosen staatlichen Gesundheitsdienst. Wer hier wohnt, muss bei einer privaten Krankenkasse die obligatorische Grundversicherung (nach dem Krankenversicherungsgesetz KVG/LAMal) abschliessen. Das Gesetz legt die Leistungen fest, deshalb ist die Grundversicherung bei allen Krankenkassen gleich. Die Krankenkassen müssen in der Grundversicherung alle Personen aufnehmen, unabhängig von Alter und Gesundheitszustand, ohne Wartefrist. Die Prämien werden nicht vom Lohn abgezogen: Sie bezahlen sie jeden Monat selbst.

Abschliessen und wechseln

Was Sie bezahlen

Ärztinnen, Ärzte und Versicherungsmodelle

Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt ist in der Regel die erste Anlaufstelle und überweist Sie an Fachärzte. Es gibt günstigere Modelle: das Hausarzt- oder HMO-Modell (Sie gehen fast immer zuerst in eine gewählte Praxis) oder das Telmed-Modell (Sie rufen zuerst eine medizinische Hotline an). Arbeitnehmende, die mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten, sind über den Arbeitgeber gegen alle Unfälle versichert. Arbeiten Sie weniger, sind Sie selbständig erwerbend oder nicht erwerbstätig, müssen Sie die Unfalldeckung selbst regeln; für Selbständige und Nichterwerbstätige ist sie Teil der Krankenversicherung.

Personen mit tiefem Einkommen können eine Prämienverbilligung beantragen. Im Kanton Zürich ist dafür die Sozialversicherungsanstalt (SVA Zürich) zuständig. Für 2026 hat eine alleinstehende Person mit einem Vermögen über CHF 150000 keinen Anspruch.

Häufige Stolpersteine für Neuzuziehende

Offizielle Informationen: ch.ch: Kosten für die Krankenkasse, ch.ch: Krankenkasse abschliessen oder wechseln, BAG: Antworten zu Prämien, SVA Zürich: Prämienverbilligung 2026