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Sozialsystem
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Zuletzt aktualisiert: 2026-10-01

Bildung in der Schweiz

Die Kantone sind für die obligatorische Schule zuständig, deshalb unterscheiden sich Schulstrukturen, Ferien und einige Regeln von Kanton zu Kanton. In den meisten Kantonen dauert die obligatorische Schule elf Jahre, einschliesslich Kindergarten. Die öffentlichen Schulen sind unentgeltlich sowie politisch und religiös neutral; im Kanton Zürich hat jedes Kind, das sich im Kanton aufhält, das Recht, die Schule zu besuchen. Die Hochschulen erheben moderate Semestergebühren, und die Kantone gewähren Stipendien für Studierende, die ihre Kosten nicht selbst tragen können. Die folgenden Beispiele gelten für den Kanton Zürich.

Volksschule

  • Kindergarten: Im Kanton Zürich tritt jedes Kind, das bis zum 31. Juli vier Jahre alt wird, Mitte August in den Kindergarten ein. Er dauert zwei Jahre und ist obligatorisch; einzige Eintrittsbedingung ist das Alter. Im Kindergarten wird hauptsächlich Schweizerdeutsch gesprochen.
  • Primarschule: sechs Jahre. Nach der 6. Klasse wechseln die Schülerinnen und Schüler in die Sekundarschule (drei Jahre) oder nach bestandener zentraler Aufnahmeprüfung (ZAP) ins Langgymnasium.
  • Kosten: Die öffentliche Schule ist unentgeltlich. Privatschulen sind erlaubt, aber Sie bezahlen sie selbst.
  • Anmeldung: Wenden Sie sich nach dem Zuzug an Ihre Gemeinde oder die Schule vor Ort. Kinder, die die Lokalsprache noch nicht gut sprechen, erhalten zusätzliche intensive Sprachförderung.

Nach der obligatorischen Schule

Jugendliche können zwischen einer beruflichen Grundbildung (Berufslehre, 2 bis 4 Jahre, Arbeit im Lehrbetrieb kombiniert mit der Berufsfachschule) und einer Mittelschule (Gymnasium, Fachmittelschule) wählen. Eine Schweizer Matura gibt Zugang zu allen Schweizer Universitäten und zu den beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH). Eine Lehre führt zu einem eidgenössischen Abschluss (EBA oder EFZ). Berufs- und Studienberatung bietet das regionale Berufsinformationszentrum (biz).

Studiengebühren und Ausbildungsbeiträge

  • Gebühren: Die ETH Zürich verlangt CHF 730 pro Semester von Schweizer Staatsangehörigen und von Studierenden, die beim Erwerb ihres Zulassungsausweises in der Schweiz wohnten; seit Herbst 2025 bezahlen die übrigen Studierenden das Dreifache, CHF 2190. Die Universität Zürich verlangt CHF 720 pro Semester plus obligatorische Beiträge und einen Zuschlag für Studierende mit ausländischem Vorbildungsausweis (2026).
  • Stipendien und Darlehen (Ausbildungsbeiträge): Der Kanton, in dem Sie (oder in der Regel Ihre Eltern) wohnen, gewährt Stipendien, die Sie nicht zurückzahlen, und Darlehen, die Sie mit Zins zurückzahlen. Im Kanton Zürich haben ausländische Staatsangehörige Anspruch, wenn sie eine Niederlassungsbewilligung C besitzen, seit fünf Jahren eine Aufenthaltsbewilligung B haben, anerkannte Flüchtlinge sind oder aus einem Staat mit Gleichbehandlungsabkommen stammen (vor allem EU/EFTA). Beitragsberechtigt sind Lehren, Mittelschulen sowie Bachelor- und Masterstudiengänge. Personen über 45 Jahre erhalten nichts.

Häufige Stolpersteine für Neuzuziehende

  • Der Kindergarten ist im Kanton Zürich obligatorisch. Um den Schuleintritt zu verschieben, müssen Sie in der Regel bei der Schulbehörde ein Gesuch stellen.
  • Ein ausländischer Schulabschluss wird für die Hochschule nicht automatisch anerkannt: Erkundigen Sie sich direkt bei der Hochschule nach Zulassung und Anerkennung.
  • Die Gebührenkategorie wird bei der Zulassung festgelegt. An der ETH können Sie während des Studiums nicht in die tiefere Kategorie wechseln, reichen Sie den Wohnsitznachweis deshalb vor Studienbeginn ein.
  • Stipendien hängen meist vom Wohnsitz der Eltern ab. Erwachsene erhalten einen eigenen stipendienrechtlichen Wohnsitz in Zürich erst, nachdem sie nach einem ersten Abschluss zwei Jahre dort gewohnt und gearbeitet haben (mit weiteren Bedingungen).

Offizielle Informationen: ch.ch: Kindergarten und obligatorische Schule, Kanton Zürich: Bildungssystem, Kanton Zürich: Kindergarten, Kanton Zürich: Voraussetzungen für Ausbildungsbeiträge, ETH Zürich: Studiengebühren, Universität Zürich: Gebühren