Leistungen bei Arbeitslosigkeit in Österreich
Die Arbeitslosenversicherung ist Teil der österreichischen Pflichtversicherung. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen 2,95 % des Bruttolohns, der Arbeitgeber zahlt gleich viel. Bei niedrigem Einkommen ist der Beitrag geringer: nichts bis 2.225 Euro im Monat, 1 % bis 2.427 Euro und 2 % bis 2.630 Euro (2026). Das Arbeitsmarktservice (AMS) zahlt die Leistungen aus und hilft bei der Arbeitssuche. Sie stellen den Antrag online über eAMS/MeinAMS oder bei Ihrer regionalen AMS-Geschäftsstelle. Leistungen gibt es frühestens ab dem Tag, an dem Sie sich beim AMS melden.
Arbeitslosengeld
- Voraussetzungen: Sie sind arbeitslos, arbeitsfähig und arbeitswillig, für mindestens 20 Wochenstunden verfügbar (16 Stunden, wenn Sie ein Kind unter 10 betreuen und keine Kinderbetreuung haben) und beim AMS gemeldet.
- Anwartschaft: grundsätzlich 52 Wochen arbeitslosenversicherte Beschäftigung in den letzten 24 Monaten. Bei einem weiteren Bezug reichen 28 Wochen in den letzten 12 Monaten. Personen unter 25, die zum ersten Mal einen Antrag stellen, brauchen 26 Wochen in den letzten 12 Monaten.
- Höhe: Der Grundbetrag beträgt 55 % Ihres früheren Nettoeinkommens, berechnet aus Ihren monatlichen Beitragsgrundlagen (der Bruttolohn wird dafür mit 6.825 Euro im Monat begrenzt, 2026). Für jedes unterhaltsberechtigte Kind kommt ein Familienzuschlag von 0,97 Euro pro Tag dazu (2026). Liegt der Grundbetrag unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz, kann das AMS einen Ergänzungsbetrag hinzufügen.
- Bezugsdauer: 20 Wochen; 30 Wochen nach 3 Jahren versicherter Beschäftigung; 39 Wochen ab 40 Jahren mit 6 Versicherungsjahren in den letzten 10; 52 Wochen ab 50 Jahren mit 9 Versicherungsjahren in den letzten 15.
Notstandshilfe
Wenn Ihr Arbeitslosengeld endet, können Sie innerhalb von 5 Jahren Notstandshilfe beantragen. Sie beträgt grundsätzlich 92 % des Grundbetrags des Arbeitslosengeldes, oder 95 %, wenn dieser Betrag den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht überstieg. Ihr sonstiges Einkommen, etwa Miet- oder Kapitalerträge, wird angerechnet. Sie hat kein fixes Ende, muss aber alle 52 Wochen neu beantragt werden.
Sozialhilfe / Mindestsicherung
Wenn Sie keine anderen Mittel haben, zahlen die Bundesländer eine bedarfsgeprüfte Sozialhilfe. Zuerst müssen Sie Ihr Erspartes über einem Vermögensfreibetrag von 7.379 Euro pro Person (2026) verwenden, und Sie müssen arbeitswillig sein. Drittstaatsangehörige haben grundsätzlich erst nach mehr als 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt Anspruch. EU-/EWR-Bürgerinnen und -Bürger haben als Erwerbstätige oder nach 5 Jahren vollen Anspruch. Wien (2026) zahlt bis zu 1.229,89 Euro im Monat für eine alleinstehende erwachsene Person ab 25, 860,92 Euro pro erwachsener Person in einer Paarbeziehung und 332,07 Euro pro minderjährigem Kind.
Häufige Stolpersteine für Neuankommende
- Melden Sie sich am ersten Tag ohne Arbeit beim AMS. Seit 1. Juli 2025 müssen Sie sich außerdem nach jeder Unterbrechung (zum Beispiel einer Auslandsreise oder einem Krankenstand) sofort wieder melden, sonst wird die Zahlung eingestellt, bis Sie das tun.
- Seit 1. Jänner 2026 dürfen Sie neben AMS-Leistungen eine geringfügige Beschäftigung nur in fünf Ausnahmefällen behalten.
- Melden Sie jede Änderung Ihres Einkommens oder Ihrer Lebensumstände sofort dem AMS, sonst kann es Zahlungen zurückfordern.
- Versicherungszeiten aus anderen EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz können für die Anwartschaft zählen. Fragen Sie beim AMS nach, welche Nachweise Sie brauchen.
Offizielle Informationen: AMS: Arbeitslosengeld, AMS: Notstandshilfe, AMS: Maßgebliche Werte 2026, Sozialministerium: Sozialhilfe, Wien: Mindestsicherung