Sozialsystem
Sozialleitfaden für Einwohner
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Zuletzt aktualisiert: 2026-10-01

Leistungen bei Arbeitslosigkeit in Österreich

Die Arbeitslosenversicherung ist Teil der österreichischen Pflichtversicherung. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen 2,95 % des Bruttolohns, der Arbeitgeber zahlt gleich viel. Bei niedrigem Einkommen ist der Beitrag geringer: nichts bis 2.225 Euro im Monat, 1 % bis 2.427 Euro und 2 % bis 2.630 Euro (2026). Das Arbeitsmarktservice (AMS) zahlt die Leistungen aus und hilft bei der Arbeitssuche. Sie stellen den Antrag online über eAMS/MeinAMS oder bei Ihrer regionalen AMS-Geschäftsstelle. Leistungen gibt es frühestens ab dem Tag, an dem Sie sich beim AMS melden.

Arbeitslosengeld

Notstandshilfe

Wenn Ihr Arbeitslosengeld endet, können Sie innerhalb von 5 Jahren Notstandshilfe beantragen. Sie beträgt grundsätzlich 92 % des Grundbetrags des Arbeitslosengeldes, oder 95 %, wenn dieser Betrag den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht überstieg. Ihr sonstiges Einkommen, etwa Miet- oder Kapitalerträge, wird angerechnet. Sie hat kein fixes Ende, muss aber alle 52 Wochen neu beantragt werden.

Sozialhilfe / Mindestsicherung

Wenn Sie keine anderen Mittel haben, zahlen die Bundesländer eine bedarfsgeprüfte Sozialhilfe. Zuerst müssen Sie Ihr Erspartes über einem Vermögensfreibetrag von 7.379 Euro pro Person (2026) verwenden, und Sie müssen arbeitswillig sein. Drittstaatsangehörige haben grundsätzlich erst nach mehr als 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt Anspruch. EU-/EWR-Bürgerinnen und -Bürger haben als Erwerbstätige oder nach 5 Jahren vollen Anspruch. Wien (2026) zahlt bis zu 1.229,89 Euro im Monat für eine alleinstehende erwachsene Person ab 25, 860,92 Euro pro erwachsener Person in einer Paarbeziehung und 332,07 Euro pro minderjährigem Kind.

Häufige Stolpersteine für Neuankommende

Offizielle Informationen: AMS: Arbeitslosengeld, AMS: Notstandshilfe, AMS: Maßgebliche Werte 2026, Sozialministerium: Sozialhilfe, Wien: Mindestsicherung