Pensionen in Österreich
Die gesetzliche Pension in Österreich ist ein Umlagesystem: Die heutigen Beiträge finanzieren die heutigen Pensionen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) versichert, und die Beiträge werden gemeinsam mit den übrigen Sozialversicherungsbeiträgen eingehoben. Der Pensionsversicherungsbeitrag beträgt 22,8 % des Bruttolohns (10,25 % zahlen Sie, 12,55 % Ihr Arbeitgeber, 2026), bis zur Höchstbeitragsgrundlage. Seit 2014 hat jede versicherte Person ein persönliches Pensionskonto, das Sie online mit ID Austria einsehen können.
So funktioniert die staatliche Pension
- Pensionskonto: Jedes Jahr werden 1,78 % Ihres Bruttoeinkommens (bis zur Höchstbeitragsgrundlage) auf Ihrem Konto gutgeschrieben, und die Gutschriften werden entsprechend der durchschnittlichen Lohnentwicklung aufgewertet. Beim Pensionsantritt ergibt die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 Ihre monatliche Bruttopension.
- Mindestversicherungszeit: mindestens 180 Versicherungsmonate (15 Jahre), davon mindestens 84 Monate (7 Jahre) aufgrund einer Erwerbstätigkeit. Bestimmte Betreuungszeiten zählen als Erwerbstätigkeit.
- Regelpensionsalter: 65. Für Frauen steigt es seit 1. Jänner 2024 schrittweise von 60 auf 65. Frauen, die am oder nach dem 1. Juli 1968 geboren sind, gehen mit 65 in Pension.
- Später oder früher: Jedes Jahr Aufschub bringt 5,1 % mehr, für bis zu 3 Jahre. Die Korridorpension ermöglicht einen früheren Pensionsantritt mit Abschlägen. Seit 2026 steigt ihr Mindestalter von 62 auf 63 und die erforderliche Versicherungszeit von 40 auf 42 Jahre. Seit 1. Jänner 2026 gibt es die Teilpension.
Mindesteinkommen für Pensionistinnen und Pensionisten
Liegt Ihr Gesamteinkommen, einschließlich des Einkommens Ihres Partners oder Ihrer Partnerin, unter einem festgelegten Wert, hebt die Ausgleichszulage Ihr Einkommen auf den Richtsatz an: 1.308,39 Euro im Monat für Alleinstehende und 2.064,12 Euro für Ehepaare (2026). Sie wird nur bei rechtmäßigem, gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich ausgezahlt.
Betriebliche und private Vorsorge
Die staatliche Pension ist die wichtigste Säule. Zusätzlich zahlen Arbeitgeber für alle Beschäftigten 1,53 % des Entgelts in eine Betriebliche Vorsorgekasse (Betriebliche Vorsorge) ein (2026). Betriebspensionen und private Ersparnisse sind freiwillige Ergänzungen und hängen von Ihrem Arbeitgeber und Ihren eigenen Entscheidungen ab.
Arbeit in mehreren Ländern
Innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz koordiniert die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 die Pensionen: Versicherungszeiten in den einzelnen Staaten werden zusammengerechnet, um die Mindestzeiten zu erfüllen, und jeder Staat zahlt eine Pension für seine eigenen Zeiten. Für das Vereinigte Königreich gelten ähnliche Regeln. Österreich hat außerdem bilaterale Sozialversicherungsabkommen mit weiteren Staaten. Für Pensionen gehören dazu Australien, Kanada (einschließlich Québec), Indien, Japan, die Republik Korea, Serbien, die Türkei und die USA (Liste August 2026). Der Umfang ist je nach Abkommen verschieden, prüfen Sie daher die offizielle Liste.
Häufige Stolpersteine für Neuankommende
- Für jede österreichische Alterspension brauchen Sie 15 Versicherungsjahre, davon 7 aus Erwerbstätigkeit. Zeiten in einem EU- oder Abkommensstaat können helfen, das zu erreichen.
- Eine geringfügige Beschäftigung baut keine Pensionsansprüche auf, außer Sie entscheiden sich für die Selbstversicherung.
- Prüfen Sie Ihr Pensionskonto früh und melden Sie fehlende Zeiten, etwa Kindererziehung oder Arbeit im Ausland.
- Die Ausgleichszulage fällt weg, wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen.
Offizielle Informationen: PVA: Alterspension, Sozialministerium: Abkommensübersicht, August 2026 (PDF), Sozialministerium: Versichert in mehreren Staaten