Bildung in Österreich
Die allgemeine Schulpflicht gilt für alle Kinder, die sich dauernd in Österreich aufhalten, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Sie ist in der Bundesverfassung verankert. Kindergärten werden von Ländern, Gemeinden und privaten Trägern betrieben, daher sind die Kosten unterschiedlich. Jugendliche ab 16 und Erwachsene, die die Pflichtschule nie abgeschlossen haben, können den Pflichtschulabschluss kostenlos nachholen.
Kindergarten und Schulpflicht
- Verpflichtendes Kindergartenjahr: Kinder, die bis 31. August 5 Jahre alt geworden sind, müssen halbtags (mindestens 20 Stunden pro Woche) den Kindergarten besuchen. Dieses Jahr ist kostenlos. In Wien ist der Kindergarten für alle Kinder bis zum Schuleintritt kostenlos oder stark vergünstigt.
- Schule: Die Schulpflicht beginnt mit dem 1. September nach dem 6. Geburtstag des Kindes und dauert 9 Schuljahre: Volksschule (6–10 Jahre), dann Mittelschule oder die Unterstufe einer allgemeinbildenden höheren Schule (AHS, 10–14 Jahre), dann ein 9. Schuljahr, zum Beispiel an einer Polytechnischen Schule oder einer höheren Schule.
- Ausbildungspflicht bis 18 (AusBildung bis 18): Nach der Pflichtschule müssen Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr in Ausbildung bleiben.
- Eltern müssen dafür sorgen, dass ihr Kind die Schule besucht. Fehlt ein Kind mehr als 3 Schultage ohne gerechtfertigten Grund, erstattet die Schule Anzeige, und den Eltern droht eine Strafe von 110 bis 440 Euro.
Schulkosten und Unterstützung
- Schülerinnen und Schüler öffentlicher Schulen und anerkannter Privatschulen erhalten ihre Schulbücher kostenlos (Schulbuchaktion), finanziert aus dem Familienlastenausgleichsfonds des Bundes.
- Familien erhalten jeden August 121,40 Euro Schulstartgeld pro Kind zwischen 6 und 15 (2026).
- Die ganztägige Schulbetreuung kostet einen Betreuungsbeitrag, der für Familien mit niedrigem Einkommen ermäßigt werden kann. Weitere Unterstützungen sind die Schulbeihilfe, Fahrtbeihilfen und die Schülerfreifahrt.
Universitäten und Studienförderung
- Studienbeitrag an öffentlichen Universitäten: EU-/EWR-Staatsangehörige sowie Drittstaatsangehörige, die mit einem anderen Aufenthaltstitel als einer Aufenthaltsbewilligung für Studierende in Österreich leben, studieren während der vorgesehenen Studienzeit plus 2 Semester kostenlos. Danach zahlen sie 363,36 Euro pro Semester. Drittstaatsangehörige mit einer Aufenthaltsbewilligung für Studierende zahlen 726,72 Euro pro Semester (2026). Alle Studierenden zahlen außerdem jedes Semester einen kleinen ÖH-Beitrag.
- Studienbeihilfe: bedarfsgeprüfte Unterstützung für Studierende aus Familien mit niedrigerem Einkommen. Während des Bezugs dürfen Sie bis zu 17.212 Euro im Jahr dazuverdienen.
- Die Familienbeihilfe für Studierende kann bis 24 weiterlaufen, wenn ausreichender Studienerfolg vorliegt (16 ECTS-Punkte pro Jahr).
- Für Studien in deutscher Sprache brauchen Sie einen Nachweis von Deutschkenntnissen. Wenn Sie ihn nicht erbringen können, besuchen Sie zuerst einen Vorstudienlehrgang, für den selbst mindestens Deutsch auf A2-Niveau nötig ist.
Häufige Stolpersteine für Neuankommende
- Melden Sie Ihr Kind früh für den Kindergarten an. In Wien ist die Hauptanmeldezeit im November und Dezember für Plätze ab dem folgenden September.
- Wenn Sie mit einem schulpflichtigen Kind nach Österreich ziehen, muss das Kind sofort zur Schule gehen; häuslicher Unterricht muss angezeigt werden und erfordert eine jährliche Externistenprüfung.
- Denken Sie an die Art Ihres Aufenthaltstitels: Eine Aufenthaltsbewilligung für Studierende bedeutet höhere Studienbeiträge.
- Wenn junge Erwachsene die Schule abbrechen, ohne eine andere Ausbildung zu beginnen, wird die Familienbeihilfe eingestellt.
Offizielle Informationen: oesterreich.gv.at: Schulpflicht, Bundeskanzleramt: Beitragsfreier Pflichtkindergarten, Bundeskanzleramt: Schulbuchaktion, oesterreich.gv.at: Studienbeitrag, Wien: Schulen