Sozialsystem
Sozialleitfaden für Einwohner
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Zuletzt aktualisiert: 2026-10-01

Familienleistungen in Österreich

Die wichtigsten Familienleistungen in Österreich werden vom Bund finanziert und hängen nicht von Sozialversicherungsbeiträgen ab. Das Finanzamt Österreich zahlt jeden Monat die Familienbeihilfe zusammen mit dem Kinderabsetzbetrag aus. Die Kinderbetreuung liegt bei den Ländern und Gemeinden, daher hängen die Kindergartenkosten vom Wohnort ab. Drittstaatsangehörige haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sowohl der Elternteil als auch das Kind rechtmäßig und dauerhaft in Österreich leben und einen gültigen Aufenthaltstitel nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) haben. Anerkannte Flüchtlinge haben ab dem Monat der Asylgewährung Anspruch.

Familienbeihilfe

Monatlich pro Kind für 2025 bis 2027:

Die Beihilfe geht normalerweise an den Elternteil, der den Haushalt führt. Das Gesetz vermutet, dass dies die Mutter ist, außer sie verzichtet zugunsten des Vaters.

Steuerliche Vorteile für Kinder

Kinderbetreuung

Häufige Stolpersteine für Neuankommende

Offizielle Informationen: Bundeskanzleramt: Höhe der Familienbeihilfe, Familienbeihilfe für Drittstaatsangehörige, BMF: Familienbonus Plus, Beitragsfreier Pflichtkindergarten, Wien: Kindergarten-Förderungen