Das österreichische Sozialsystem: Überblick
Österreich hat ein versicherungsbasiertes System. Wenn Sie unselbstständig arbeiten und mehr als die Geringfügigkeitsgrenze (2026: 551,10 Euro im Monat) verdienen, sind Sie in der Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung pflichtversichert. Ihr Arbeitgeber meldet Sie an, und die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hebt alle Beiträge ein und leitet sie weiter. 2026 zahlen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer etwa 18,07 % des Bruttolohns und Arbeitgeber etwa 22,51 %, bis zur Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 Euro im Monat. Unter der Grenze sind Sie nur unfallversichert. Familienleistungen werden aus Bundesmitteln vom Finanzamt Österreich ausgezahlt. Sozialhilfe und Wohnbeihilfe liegen bei den neun Bundesländern, daher unterscheiden sich die Regeln von Land zu Land. Wo ein Beispiel aus einem Bundesland nötig ist, verwenden diese Seiten Wien.
Erste Anmeldungen für Neuankommende:
- Meldezettel: Melden Sie sich innerhalb von 3 Tagen nach dem Einzug bei der Meldebehörde an. Wer das versäumt, riskiert eine Strafe von bis zu 726 Euro.
- Aufenthaltsstatus: EWR- und Schweizer Staatsangehörige, die länger als 3 Monate bleiben, beantragen innerhalb von 4 Monaten nach der Einreise eine Anmeldebescheinigung. Drittstaatsangehörige brauchen einen Aufenthaltstitel.
- Sozialversicherung: Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Sozialversicherungsnummer und eine e-card (Servicegebühr 25 Euro für 2026). Mit der digitalen Identität ID Austria nutzen Sie Online-Services wie Ihr Pensionskonto.
Die neun Bereiche im Überblick
- Gesundheit: Pflichtversicherung bei der ÖGK; Beitrag 7,65 % des Lohns, geteilt mit dem Arbeitgeber; Rezeptgebühr 7,55 Euro pro Packung (2026).
- Pension: Umlagefinanzierte staatliche Pension; Beitrag 22,8 %; Regelpensionsalter 65 (für Frauen schrittweise steigend); mindestens 15 Versicherungsjahre.
- Arbeitslosigkeit: Arbeitslosengeld in Höhe von 55 % des früheren Nettoeinkommens für 20 bis 52 Wochen, danach Notstandshilfe.
- Familie: Familienbeihilfe von 138,40 bis 200,40 Euro pro Kind und Monat plus Kinderabsetzbetrag von 70,90 Euro (2026).
- Steuern: Progressive Einkommensteuer von 0 % bis 55 %; die ersten 13.539 Euro sind steuerfrei (2026).
- Wohnen: Das Mietrechtsgesetz (MRG) schützt viele Mieterinnen und Mieter; üblich ist eine Kaution von 3 Bruttomonatsmieten; Wohnbeihilfe der Länder.
- Bildung: 9 Jahre Schulpflicht ab 6, ein verpflichtendes, kostenloses Kindergartenjahr mit 5 und Ausbildungspflicht bis 18.
- Eltern: Je 8 Wochen Mutterschutz vor und nach der Geburt mit Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld und Elternkarenz bis zum 2. Geburtstag des Kindes.
Worauf Sie achten sollten
- Drittstaatsangehörige erhalten Sozialhilfe grundsätzlich erst nach mehr als 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt. Für die Wiener Wohnbeihilfe gilt eine ähnliche Regel.
- Seit 1. Jänner 2026 dürfen Personen mit Arbeitslosengeld eine geringfügige Beschäftigung nur in wenigen Ausnahmefällen behalten.
- Die meisten Beträge werden jährlich angepasst. Prüfen Sie die aktuellen Werte, bevor Sie einen Antrag stellen.
Offizielle Informationen: oesterreich.gv.at, ÖGK: Sozialversicherungsbeiträge, Sozialversicherung: Werte 2026, Meldepflicht für Drittstaatsangehörige