Krankenversicherung in Österreich
Die Gesundheitsversorgung in Österreich wird hauptsächlich über die gesetzliche Pflichtversicherung finanziert. Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Arbeitslosen sowie Pensionistinnen und Pensionisten sind bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) versichert. Selbstständige sind bei ihrem eigenen Träger, der SVS, versichert. Sie wählen keinen Versicherungsträger und melden sich nicht selbst an: Ihr Arbeitgeber meldet Sie an, und der Beitrag von 7,65 % des Bruttolohns (3,87 % zahlen Sie, 3,78 % Ihr Arbeitgeber, 2026) wird automatisch abgezogen. Ihr Schlüssel zur Behandlung ist die e-card. Zeigen Sie sie bei jedem Arztbesuch vor. Auf der Rückseite befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte.
Wer versichert ist und wie
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mehr als 551,10 Euro im Monat (2026) verdienen, sind automatisch versichert. Darunter sind Sie nur unfallversichert.
- Angehörige (Mitversicherung): Kinder sind bis zum Tag vor ihrem 18. Geburtstag bei einem Elternteil mitversichert, in manchen Fällen länger. Ehepartner, eingetragene Partner oder Lebensgefährten können oft mitversichert werden, meist gegen einen Zusatzbeitrag. Angehörige müssen in Österreich leben und dürfen keine eigene Pflichtversicherung haben.
- Selbstversicherung: Wenn Sie sonst keinen Versicherungsschutz haben, können Sie sich bei der ÖGK um 565,25 Euro im Monat (2026) selbst versichern. Drittstaatsangehörige brauchen einen gültigen Aufenthaltstitel. Die Leistungen beginnen nach einer Wartezeit von 6 Monaten, außer Sie waren unmittelbar davor in Österreich, einem EU-/EWR-Staat oder einem Abkommensstaat versichert.
Ärztinnen, Ärzte und Überweisungen
- Vertragsärzte rechnen direkt mit der ÖGK ab. Für die meisten Behandlungen zahlen Sie daher nichts, wenn Sie Ihre e-card vorzeigen.
- Pro Quartal können Sie eine Allgemeinmedizinerin oder einen Allgemeinmediziner und pro Fachgebiet eine Fachärztin oder einen Facharzt ohne Überweisung aufsuchen. CT- und MRT-Untersuchungen sowie Spitalsambulanzen brauchen eine Überweisung, außer bei Erster Hilfe.
- Wahlärzte haben keinen Kassenvertrag. Sie bezahlen die Rechnung und bekommen bis zu 80 % dessen zurück, was die ÖGK einem Vertragsarzt bezahlt hätte. Weil private Honorare höher sind, erhalten Sie meist deutlich weniger als 80 % der Rechnung zurück.
- Außerhalb der Ordinationszeiten rufen Sie die Gesundheitsberatung 1450 an.
Kosten, die Sie selbst tragen
- Rezeptgebühr: 7,55 Euro pro Packung (2026). Sobald Ihre Rezeptgebühren 2 % Ihres jährlichen Nettoeinkommens (mindestens 314,01 Euro) erreichen, sind Sie für den Rest des Jahres befreit. Personen mit niedrigem Einkommen können eine vollständige Befreiung beantragen.
- e-card-Servicegebühr: 25 Euro für 2026, eingehoben im November 2025. Wer von der Rezeptgebühr befreit ist, zahlt sie nicht.
- Spital: Die ÖGK bezahlt die allgemeine Gebührenklasse eines öffentlichen Spitals. Sie zahlen für bis zu 28 Tage im Jahr einen täglichen Kostenbeitrag und Sonderklasse-Leistungen selbst.
Häufige Stolpersteine für Neuankommende
- Außer bei Notfällen und Vertretungen können Sie pro Quartal und Fachgebiet nur einen Vertragsarzt aufsuchen. Wenn Sie im selben Quartal zusätzlich einen Wahlarzt desselben Fachgebiets besuchen, erstattet die ÖGK nichts.
- Eine geringfügige Beschäftigung (Geringfügigkeit) allein gibt Ihnen keinen Krankenversicherungsschutz. Prüfen Sie, ob Sie eine Mitversicherung oder Selbstversicherung brauchen.
- Beantragen Sie die Selbstversicherung innerhalb von 6 Wochen nach dem Ende des anderen Versicherungsschutzes, damit sie direkt anschließt.
- Impfungen, die nicht Teil einer Behandlung sind, und ärztliche Atteste für Sport oder Beruf werden meist nicht übernommen.
Offizielle Informationen: ÖGK: Vertragsärzte, ÖGK: Wahlärzte, ÖGK: Rezeptgebühr, ÖGK: Mitversicherung, ÖGK: Selbstversicherung