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Zuletzt aktualisiert: 2026-10-01

Einkommensteuer in Österreich

Österreich besteuert Einkommen mit progressiven Steuersätzen. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zieht der Arbeitgeber die Lohnsteuer von jeder Lohnabrechnung ab, daher müssen viele nie eine Steuererklärung abgeben. Selbstständige zahlen Einkommensteuer nach Abgabe einer Erklärung. Für Steuerangelegenheiten ist das Finanzamt Österreich zuständig, über das Online-Portal FinanzOnline. Seit 2023 werden die Tarifstufen (außer der höchsten) jährlich an die Inflation angepasst.

Wer in Österreich steuerpflichtig ist

Steuersätze 2026

| Jährliches steuerpflichtiges Einkommen | Steuersatz für diesen Teil | |---|---| | bis 13.539 Euro | 0 % | | 13.539 – 21.992 Euro | 20 % | | 21.992 – 36.458 Euro | 30 % | | 36.458 – 70.365 Euro | 40 % | | 70.365 – 104.859 Euro | 48 % | | 104.859 – 1.000.000 Euro | 50 % | | über 1.000.000 Euro | 55 % (bis 2029) |

Absetzbeträge verringern die Steuer selbst. Für Familien sind das unter anderem der Familienbonus Plus (bis zu 2.000 Euro im Jahr pro Kind unter 18) und der Kinderabsetzbetrag, der mit der Familienbeihilfe ausgezahlt wird (2026).

Steuererklärung

Kirchenbeitrag

Mitglieder anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften zahlen ihrer Kirche einen Kirchenbeitrag. Sie können bis zu 600 Euro im Jahr absetzen (seit 2024), und die österreichischen Kirchen melden die Zahlungen direkt an das Finanzamt.

Häufige Stolpersteine für Neuankommende

Offizielle Informationen: BMF: Steuertarif, BMF: Persönliche Steuerpflicht, BMF: Arbeitnehmerveranlagung, FinanzOnline