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Sozialsystem
Sozialleitfaden für Einwohner
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Zuletzt aktualisiert: 2026-10-01

Mutterschutz, Papamonat und Karenz in Österreich

Österreich trennt die Freistellung (arbeitsfreie Zeit, arbeitsrechtlich geschützt) vom Geld (Leistungen Ihres Krankenversicherungsträgers). Die wichtigsten Leistungen sind das Wochengeld, der Familienzeitbonus für Väter und das Kinderbetreuungsgeld. Wer nicht österreichische Staatsbürgerin oder Staatsbürger ist, braucht für den Bonus und das Kinderbetreuungsgeld einen rechtmäßigen Aufenthalt nach dem Niederlassungs- oder Asylrecht, und die Familie muss in Österreich leben.

Mutterschutz und Wochengeld

  • Mutterschutz: Werdende Mütter dürfen in den 8 Wochen vor der voraussichtlichen Geburt und den 8 Wochen danach nicht arbeiten (12 Wochen nach Früh-, Mehrlings- oder Kaiserschnittgeburten). Eine Ärztin oder ein Arzt kann aus medizinischen Gründen einen früheren Beginn anordnen.
  • Wochengeld: wird vom Krankenversicherungsträger (für die meisten Arbeitnehmerinnen die ÖGK) für die gesamte Schutzfrist bezahlt. Es ersetzt Ihr durchschnittliches Nettoentgelt der letzten 3 Monate, plus einen Anteil an Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Frauen mit Arbeitslosengeld erhalten ihre Leistung plus 80 %.

Väter

  • Papamonat: Väter, die in der Privatwirtschaft beschäftigt sind, haben Anspruch auf 1 Monat unbezahlte Freistellung, zwischen dem Tag nach der Geburt und dem Ende der Schutzfrist der Mutter. Kündigen Sie ihn Ihrem Arbeitgeber spätestens 3 Monate vor dem errechneten Geburtstermin an.
  • Familienzeitbonus: 54,87 Euro pro Tag (insgesamt etwa 1.700 Euro) für 28 bis 31 Tage, für Geburten seit 1. Jänner 2025. Sie brauchen unmittelbar davor 182 Tage versicherte Erwerbstätigkeit. Beantragen Sie ihn innerhalb von 121 Tagen nach der Geburt bei Ihrem Krankenversicherungsträger.

Karenz und Kinderbetreuungsgeld

  • Elternkarenz: unbezahlte Freistellung bis das Kind 22 Monate alt ist, wenn ein Elternteil sie nimmt, oder bis zum 2. Geburtstag, wenn die Eltern teilen. Jeder Teil muss mindestens 2 Monate dauern. Sie behalten Ihren Arbeitsplatz und haben Kündigungs- und Entlassungsschutz.
  • Elternteilzeit: verringerte Arbeitszeit (um mindestens 20 %, mindestens 12 Wochenstunden) für bis zu 7 Jahre, bis das Kind 8 wird, in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten nach 3 Jahren Betriebszugehörigkeit.
  • Kinderbetreuungsgeld, zwei Systeme:
    • Pauschales Kinderbetreuungsgeld-Konto: Sie wählen die Dauer, 365 bis 851 Tage für einen Elternteil oder 456 bis 1.063 Tage für beide. Der Tagesbetrag sinkt von 41,14 Euro auf 17,65 Euro, je länger Sie beziehen (2026). Sie dürfen bis zu 18.000 Euro im Jahr dazuverdienen, oder 60 % Ihres früheren Einkommens, wenn das mehr ist.
    • Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld: 80 % Ihres früheren Einkommens, höchstens 80,12 Euro pro Tag (etwa 2.400 Euro im Monat), bis das Kind 1 Jahr alt ist, oder bis zu 426 Tage, wenn beide Eltern beziehen. Sie brauchen 182 Tage versicherte Erwerbstätigkeit vor der Geburt und dürfen nur bis zu 8.600 Euro im Jahr dazuverdienen (2026).
  • Ein Teil des Kinderbetreuungsgeldes ist für den zweiten Elternteil reserviert. Nimmt dieser ihn nicht in Anspruch, verfällt er.

Häufige Stolpersteine für Neuankommende

  • Damit Sie das volle Kinderbetreuungsgeld erhalten, machen Sie alle Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen: 5 in der Schwangerschaft und 5 beim Kind.
  • Planen Sie die Bezugsdauer sorgfältig. Eine spätere Änderung ist nur in engen Grenzen möglich.
  • Karenz und Kinderbetreuungsgeld sind getrennt. Vereinbaren Sie Ihre Karenzzeiten schriftlich mit Ihrem Arbeitgeber; das Kinderbetreuungsgeld erledigt das nicht für Sie.
  • Einkommen über der Zuverdienstgrenze muss zurückgezahlt werden.

Offizielle Informationen: ÖGK: Wochengeld, Bundeskanzleramt: Kinderbetreuungsgeld, oesterreich.gv.at: Familienzeitbonus, oesterreich.gv.at: Papamonat, Sozialministerium: Elternkarenz