Arbeitslosenversicherung und Arbeitslosengeld
Das soziale Sicherungsnetz bei Arbeitslosigkeit beruht in Korea auf der Arbeitslosenversicherung 고용보험 (Goyongboheom, Employment Insurance) und dem daraus finanzierten Arbeitslosengeld 구직급여 (Gujikgeupyeo), im Volksmund 실업급여 (Sireop Geupyeo). Antrag und Verwaltung erfolgen über die Arbeitsämter (고용센터, Goyong Center) des Arbeitsministeriums (Workplus, Goyong24); ausländische Beschäftigte erhalten dieselben Leistungen wie Koreaner, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Beitrag und Versichertenkreis
- Beitrag (Arbeitslosengeld-Anteil): Rund 0,9 % des Bruttoentgelts je Seite — Arbeitgeber und Arbeitnehmer (insgesamt etwa 1,8 %, jährliche Feinjustierung).
- Arbeitgeber tragen zusätzlich Beiträge für die Beschäftigungsstabilisierung und berufliche Weiterbildung (0,25~0,85 %), gestaffelt nach Betriebsgröße.
- Erfasst sind alle Voll- und Befristetbeschäftigten in Betrieben mit mindestens einem Arbeitnehmer (auch viele Teilzeit- und Tageskräfte). Selbstständige können sich freiwillig in der 자영업자 고용보험 (Selbstständigenversicherung) versichern.
Voraussetzungen für das Arbeitslosengeld
- Mindestens 180 Versicherungstage in den 18 Monaten vor dem Ausscheiden.
- Grundsatz der unfreiwilligen Beendigung des Arbeitsverhältnisses: betriebsbedingte Kündigung, Aufhebungsvertrag, Auslaufen des befristeten Vertrags. Eine reine Eigenkündigung schließt den Anspruch in der Regel aus — anerkannt werden aber „triftige Gründe" wie Lohnrückstände, Belästigung am Arbeitsplatz oder einen unzumutbaren Pendelweg nach Wohnortwechsel.
- Pflicht zur aktiven Arbeitsuche: Im Abstand von 1~4 Wochen sind Bewerbungsaktivitäten nachzuweisen — bei Unterlassung wird die Zahlung ausgesetzt.
Höhe und Bezugsdauer
- Leistung: 60 % des durchschnittlichen Arbeitsentgelts, mit Ober- und Untergrenze (Stand 2026 etwa 66.000 bis 69.000 ₩ pro Tag, je nach Politik veränderlich).
- Bezugsdauer: 120 bis 270 Tage, abhängig von Versicherungszeit und Alter.
- Unter 50 Jahre, weniger als ein Jahr versichert → 120 Tage
- Ab 50 Jahre oder mit Behinderung, mindestens zehn Jahre versichert → 270 Tage
- Zusatzleistungen wie Wiedereingliederungsbonus (조기재취업수당), Verlängerungsleistungen während Weiterbildung sowie individuelle Verlängerungen schaffen zusätzliche Anreize, möglichst rasch in Beschäftigung zurückzukehren.
Sicht von in Korea lebenden Zugewanderten
- Ausländer mit erwerbsfähigem Aufenthaltsstatus (E-Serie, F-2, F-4, F-5, F-6) sind wie koreanische Beschäftigte versicherungspflichtig und können bei Erfüllung der Voraussetzungen Arbeitslosengeld beziehen.
- Während des Bezugs ist ein Aufenthalt in Korea zur Arbeitsuche vorgeschrieben — bei kurz bevorstehendem Visumsablauf ist der Bezug daher praktisch kaum möglich.
- Bei E-9 (Beschäftigungsgenehmigungsverfahren) und ähnlichen Visa für nicht-fachliche Beschäftigung bestehen Beschränkungen beim Arbeitgeberwechsel — die Antragstellung gestaltet sich in der Praxis schwieriger.
Weitere Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung
- Elterngeld und Mutterschaftsgeld: Eigene Leistungslinie (siehe Modul „parental").
- 국민취업지원제도 (KEEP): Förderprogramm für Nichtversicherte (Jugendliche, Geringverdiener) mit rund 500.000 ₩ pro Monat als Arbeitsuchendenzuschuss zuzüglich Vermittlungsleistungen — die Anwendung auf Ausländer ist begrenzt.
- Berufliche Weiterbildung (내일배움카드): Förderung von 3 bis 5 Mio. ₩ über fünf Jahre für Bildungsmaßnahmen.
Worauf zu achten ist
- Hat der Arbeitgeber die Versicherung versäumt, ist eine rückwirkende Anmeldung möglich — die Erfassung in den vier Sozialversicherungen sollte daher beim Eintritt ausdrücklich geprüft werden.
- Unrechtmäßiger Bezug von Arbeitslosengeld ist strafbar und wird mit dem Fünffachen des unrechtmäßig bezogenen Betrags zurückgefordert.
- Beitragssätze und Tageshöchstwerte werden jährlich im Januar neu festgesetzt; alle hier genannten Werte sind Schätzungen.
Offizielle Hinweise: Ministerium für Arbeit (MOEL), Goyong24, 국민취업지원제도 (KEEP)