Mutterschutz und Elternzeit
Mutterschutz und Elternzeit werden in Korea durch das Arbeitsstandardgesetz (근로기준법), das Gleichstellungsgesetz (남녀고용평등법) und das Arbeitslosenversicherungsgesetz (고용보험법) zusammenwirkend geregelt. Auch ausländische Beschäftigte erhalten dieselben Leistungen, sofern sie in Korea bei einem Betrieb mit Anschluss an die vier Sozialversicherungen unbefristet oder befristet angestellt sind.
Mutterschutz (출산전후휴가, 산모)
- 90 Tage insgesamt (bei Mehrlingsgeburten 120 Tage), davon mindestens 45 Tage nach der Entbindung (bei Mehrlingen mindestens 60 Tage).
- Leistung: Volles Entgelt — die ersten 60 Tage trägt der Arbeitgeber (Großbetriebe), die restlichen 30 Tage sowie für „prioritär geförderte Betriebe" auch früher die Arbeitslosenversicherung mit einer Obergrenze von rund 2,1 Mio. ₩ pro Monat (Stand 2026, Anhebung in Diskussion).
- Bei Fehl- oder Totgeburt besteht je nach Schwangerschaftswoche ein Sonderurlaub von 5 bis 90 Tagen.
Vaterschaftsurlaub (배우자 출산휴가)
- 10 bezahlte Tage (Ausbau seit 2024) — eine Verlängerung auf 20 Tage ist in Vorbereitung.
- Innerhalb von 90 Tagen ab der Geburt geteilt nehmbar; die Gewährung ist Pflicht des Arbeitgebers.
Elternzeit (육아휴직)
- Eltern mit Kindern bis 8 Jahre oder bis zur 2. Klasse Grundschule können Elternzeit nehmen — bis zu einem Jahr je Kind, getrennt durch beide Elternteile (gemeinsam bis 1,5 oder 2 Jahre, abhängig von der schrittweisen Reform).
- Stückelung möglich (in der Regel 2 bis 3 Abschnitte).
- Der Arbeitgeber darf die Elternzeit ohne triftigen Grund nicht verweigern und ist verpflichtet, den Beschäftigten nach Rückkehr auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzunehmen.
Elterngeld aus der Arbeitslosenversicherung (육아휴직급여)
- 80 % des Regellohns mit Obergrenze (rund 1,5~2,5 Mio. ₩ pro Monat) und Untergrenze (rund 700.000 ₩) — die Werte werden jährlich angepasst.
- 6+6-Doppelelternzeit: Wenn beide Elternteile jeweils sechs Monate Elternzeit nehmen, wird die Obergrenze in den ersten sechs Monaten deutlich angehoben (bis rund 4,5 Mio. ₩ pro Monat) — als Anreiz für gemeinsame Inanspruchnahme.
- Nachträgliche Auszahlung (사후지급금): Wer nach der Elternzeit mindestens sechs Monate weiterarbeitet, erhält einen Teil der Leistung nachträglich (Anreiz gegen Arbeitsplatzwechsel).
Arbeitszeitverkürzung in der Erziehungsphase
- Statt einer Elternzeit lässt sich die tägliche Arbeitszeit um 1 bis 5 Stunden verkürzen — bis zu zwei Jahre (Elternzeit und Verkürzung zusammengerechnet).
- Für die verkürzten Stunden zahlt die Arbeitslosenversicherung einen Lohnausgleich (단축급여).
Sicht von in Korea lebenden Zugewanderten
- Wer mit F-2, F-5, F-6 oder einem E-Visum in einem koreanischen Betrieb mit Anschluss an die Arbeitslosenversicherung beschäftigt ist, hat dieselben Ansprüche auf Mutterschutz und Elterngeld wie Koreaner.
- Endet das Visum während der Elternzeit, ist eine Verlängerung beim Einwanderungsamt rechtzeitig zu klären — Beispiele dafür gibt es zahlreich.
- Werden Geldleistungen sowohl in Korea als auch im Heimatland bezogen, kann eine Doppelleistungssperre greifen — sowohl die Sozialversicherungsabkommen als auch das nationale Recht beider Länder prüfen.
- Nach Erwerb der koreanischen Staatsbürgerschaft kommen sämtliche Geldleistungen wie 첫만남이용권 und 부모급여 hinzu (siehe Modul „family").
Verfahrensschritte
- Mutterschutz: Antrag beim Arbeitgeber → Meldung des Arbeitgebers an die Arbeitslosenversicherung → die Mutter beantragt das Geld bei Goyong24 (고용센터).
- Elternzeit: Schriftlicher Antrag beim Arbeitgeber mindestens 30 Tage vor Beginn → monatliche oder gesammelte Auszahlung über das Goyong24-Portal.
Worauf zu achten ist
- Hat der Betrieb die Arbeitslosenversicherung nicht angemeldet oder Beitragsrückstände, kann der Bezug der Leistung scheitern — beim Eintritt unbedingt die vier Sozialversicherungen kontrollieren.
- Benachteiligungen während der Elternzeit sind gesetzlich verboten, in der Praxis aber betriebsabhängig — die Arbeitsrechtsberatung 1350 ist hilfreich.
- Höhe und Dauer der Leistungen werden regelmäßig erweitert; alle Werte sind Schätzungen.
Offizielle Hinweise: Ministerium für Arbeit (MOEL), Goyong24, Ministerium für Gleichstellung und Familie, Arbeitsrechtsberatung 1350