Überblick über das koreanische Sozialsystem
Das Sozialsystem der Republik Korea ruht auf den vier gesetzlichen Sozialversicherungen — Krankenversicherung (NHIS), Nationale Rentenversicherung (NPS), Arbeitslosenversicherung (고용보험, Goyongboheom) und Unfallversicherung (산재보험, Sanjaeboheom) — ergänzt durch eine steuerfinanzierte Grundsicherung (기초생활보장, Gichosaenghwalbojang) sowie universelle Leistungen wie Kindergeld und Grundrente. Für in Korea lebende Zugewanderte aus dem deutschsprachigen Raum ist entscheidend: Die meisten Leistungen werden nicht nach Staatsangehörigkeit, sondern nach Wohnsitz und Aufenthaltstitel gewährt.
Das große Bild
- Krankenversicherung (NHIS): Pflichtversicherung für Staatsbürger und registrierte Ausländer. Beitragssatz rund 7 % des Einkommens (paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen).
- Nationale Rentenversicherung (NPS): Pflichtmitgliedschaft im Alter von 18 bis 59 Jahren. Beschäftigte als „Betriebsversicherte", Selbstständige als „Gebietsversicherte".
- Arbeitslosenversicherung (고용보험): Arbeitslosengeld, Elterngeld und berufliche Weiterbildung. Beitrag rund 0,9 % je Seite (für den Arbeitslosengeldteil).
- Unfallversicherung (산재보험): Schutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten — Beiträge ausschließlich vom Arbeitgeber.
- Steuerfinanzierte Grundsicherung: 기초생활보장 (Existenzminimum für Lebensunterhalt, Gesundheit, Wohnen und Bildung) sowie Notfallhilfen.
- Universelle Leistungen: Kindergeld (아동수당, monatlich rund 100.000 ₩ für Kinder unter 8), Grundrente (기초연금, ab 65 Jahren für die unteren 70 % der Einkommen).
Sicht von in Korea lebenden Zugewanderten
- Mit den Visa F-2 (Daueraufenthalt), F-5 (unbefristete Niederlassung) oder F-6 (Heiratsmigration) sowie nach Erwerb der koreanischen Staatsbürgerschaft genießt man weitgehend den gleichen Sozialversicherungsschutz wie Koreaner.
- Bei D-Visa (Beschäftigung, Studium, Praktikum) greift ab einem Aufenthalt von sechs Monaten oder bei Beschäftigung die Pflichtmitgliedschaft in NHIS und NPS.
- Das Sozialversicherungsabkommen Deutschland-Korea (in Kraft seit 2003) erlaubt die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten zwischen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und der NPS und schützt vor Doppelbeiträgen bei Entsendung. Auch mit Österreich besteht ein Abkommen (seit 2010); mit der Schweiz seit 2019.
- Der Erwerb der koreanischen Staatsbürgerschaft setzt grundsätzlich die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit voraus (mit eng gefassten Ausnahmen, etwa ab 65 Jahren). Das kann Auswirkungen auf Rentenansprüche und Krankenversicherung im Herkunftsland haben — beide Systeme sollten parallel geprüft werden.
Wo beginnen?
- Wohnsitzanmeldung → Ausstellung des 외국인등록증 (ARC, Alien Registration Card) beziehungsweise nach Einbürgerung des 주민등록증 → automatische Aufnahme in die Krankenversicherung.
- Beschäftigte werden über den Arbeitgeber gesammelt für alle vier Sozialversicherungen angemeldet; Selbstständige und Freiberufler müssen selbst aktiv werden.
- Über die Portale 정부24 (gov.kr) und 복지로 (bokjiro.go.kr) lassen sich mögliche Leistungsansprüche simulieren.
Worauf zu achten ist
- Beiträge, Bemessungsgrenzen und Leistungshöhen werden fast jährlich angepasst. Die hier genannten Werte sind Schätzungen nach dem aktuellen Stand — vor jedem Antrag bitte die offiziellen Stellen prüfen.
- Sozialversicherungen sind Pflichtversicherungen. Wer den Anschluss versäumt, riskiert rückwirkende Beiträge und Bußgelder.
Offizielle Hinweise: Nationale Krankenversicherung (NHIS), Nationale Rentenversicherung (NPS), Ministerium für Arbeit (MOEL), Bokjiro