Steuern — Progressiver IR und prélèvement à la source
Im Mittelpunkt der französischen Einkommensbesteuerung steht der progressive IR (Impôt sur le revenu); seit 2019 erfolgt der Abzug zudem über den PAS (Prélèvement à la source, Quellenabzug), der monatlich aus Lohn, Rente oder geschätzten Selbstständigeneinkünften abgeführt wird. Aus koreanischer Sicht ähnelt das Verfahren weniger dem „Jahresausgleich" und mehr einem Modell aus „monatlichem Quellenabzug plus Abrechnung im Folgejahr". Hinzu kommen Sozialabgaben wie CSG (Contribution sociale généralisée) und CRDS auf Löhne, Renten und Kapitalerträge — wer nur den IR betrachtet, übersieht einen wesentlichen Teil der tatsächlichen Belastung.
Wichtige Begriffe:
- Steuerlicher Wohnsitz (résidence fiscale) — Beurteilt wird nach Hauptwohnsitz, Lebensmittelpunkt, Aufenthalt von mindestens 183 Tagen im Jahr und Hauptwirtschaftstätigkeit in einer Gesamtbetrachtung. Ansässige werden auf das Welteinkommen besteuert, Nichtansässige im Wesentlichen auf französische Einkünfte.
- Progressive Tarifsätze plus parts (Haushaltsteilung) — Die Erklärung erfolgt grundsätzlich auf Haushaltsebene (foyer fiscal); die Bemessungsgrundlage wird über den quotient familial (Haushaltsteiler) auf die Familienteile (parts) aufgeteilt, der progressive Tarif angewandt und anschließend wieder zusammengeführt. Mit der Zahl der Kinder sinkt damit der effektive Steuersatz (mit einer Obergrenze, plafonnement).
- PAS (Quellenabzug) — Bei Lohn und Rente führen Arbeitgeber bzw. Rentenkassen monatlich ab; Selbstständige und Vermieter zahlen geschätzte Vorauszahlungen (acomptes) monatlich oder vierteljährlich. Im Frühjahr des Folgejahres erfolgt die finale Abrechnung über die déclaration de revenus.
- CSG/CRDS — Sozialabgaben auf Löhne, Lohnersatzleistungen und Kapitalerträge. Ein Teil ist beim IR abzugsfähig, ein Teil nicht.
- Kapitalerträge — In der Regel pauschal (PFU, „flat tax" 30 % — Einkommensteueranteil plus Sozialabgaben); auf Antrag ist auch eine progressive Veranlagung möglich. Immobilien, Auslandskonten und Kryptoanlagen sind gesondert anzuzeigen.
- Vermögens- und Kommunalsteuern — Taxe foncière (für Eigentümer), Taxe d'habitation (für Hauptwohnsitze schrittweise abgeschafft, für Zweitwohnsitze noch erhoben) und IFI (Impôt sur la fortune immobilière, Immobilienvermögensteuer) können je nach Konstellation hinzukommen.
Besonders wichtig für aus Korea Zugewanderte:
- Doppelbesteuerungsabkommen Korea–Frankreich (1979 unterzeichnet, ein neues Abkommen ist ab Dezember 2025 vorgesehen) — Es regelt die Bestimmung der Ansässigkeit, die Anrechnung ausländischer Steuern sowie die Aufteilung der Besteuerungsrechte für Arbeitslohn, Rente, Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren. Die Bestimmung des abkommensrechtlichen Wohnsitzes ist der Schlüssel zur Vermeidung von Doppelbesteuerung.
- Die déclaration de revenus ist für Ansässige bereits im ersten Jahr Pflicht. Die erste Erklärung erfolgt auf Papier (Formular 2042 u. a.) oder über impots.gouv.fr; im Anschluss wird die Steueridentifikationsnummer (numéro fiscal) vergeben.
- Anzeige von Auslandskonten und -vermögen — Auslandskonten, etwa in Korea, sind jährlich gesondert zu melden. Bei Versäumnissen drohen erhebliche Zuschläge.
- Staatsangehörigkeitswechsel, Rückwanderung und Rentenbezug — Wer nach Korea zurückkehrt und französische Renten bezieht oder umgekehrt französische Renten in Korea erhält, sollte vorab abkommensseitig prüfen, welcher Staat das Besteuerungsrecht hat — Quellenabzüge und Rückerstattungen lassen sich so reibungsloser abwickeln.
- Erstes Jahr — Im Einzugsjahr werden Einkünfte vor und nach der Ansässigkeit getrennt erklärt. Bei Wegzug sind die Bestimmung des Endzeitpunkts der Ansässigkeit und das Anhalten des PAS gesondert zu klären.
Offizielle Hinweise: impots.gouv.fr, service-public.fr — impôts, urssaf.fr