Gesundheit — Sécurité sociale und ergänzende mutuelle
Die öffentliche Krankenversorgung in Frankreich wird vom Krankenzweig der Sécurité sociale (Assurance maladie) getragen. Mit der Einführung der PUMa (Protection universelle maladie) im Jahr 2016 erhalten alle, die in Frankreich stabil und regelmäßig wohnen (résidence stable et régulière) und einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus haben, Zugang zur Krankenversorgung — unabhängig von Beruf oder Einkommen. Zwei Punkte unterscheiden das System deutlich von der koreanischen Pflichtversicherung. Erstens wird die Behandlung in der Regel zunächst von den Patientinnen und Patienten bezahlt und ein Teil anschließend erstattet (im tiers payant erfolgt der Abzug direkt). Zweitens liegt die öffentliche Erstattungsquote meist bei rund 70 %, sodass eine mutuelle (ergänzende Krankenversicherung) zum faktischen Standard geworden ist.
Wichtige Bausteine:
- Anmeldung bei der CPAM und Vergabe der NIR — Sobald der Wohnsitz als stabil gilt (in der Regel ab drei Monaten regelmäßiger Aufenthalt), erfolgt die Anmeldung bei der CPAM (Caisse primaire d'assurance maladie). Mit der Sozialversicherungsnummer (NIR) werden alle Bereiche — Gesundheit, Familie, Rente — miteinander verknüpft.
- Carte Vitale — Die grüne Chipkarte verbindet Behandlungs- und Erstattungsdaten und wird in Apotheken und Praxen direkt verarbeitet.
- Festlegung des médecin traitant — Erst mit einem benannten Hausarzt (médecin traitant) gelten die regulären Erstattungssätze; der direkte Gang zur Fachärztin außerhalb des parcours de soins coordonnés führt zu einer geringeren Erstattung.
- Typische Erstattungslogik — Bei Allgemeinarzt, Behandlung und Medikamenten verbleibt nach der öffentlichen Erstattung ein Eigenanteil (ticket modérateur), den die mutuelle in der Regel ergänzt. Bei stationären Aufenthalten, schweren Fällen oder chronischen Erkrankungen (ALD: affection de longue durée) ist die Erstattung höher oder erfolgt zu 100 %.
- CSS (Complémentaire santé solidaire) — Geringverdiener erhalten ohne oder mit sehr niedrigem Eigenanteil eine ergänzende Absicherung; die Bewertung erfolgt nach Einkommen und Haushaltsgröße.
- EHIC (Europäische Krankenversicherungskarte) — Für Bewohner der EU/EWR/Schweiz bei kurzen Aufenthalten in Frankreich. Wer dauerhaft nach Frankreich zieht, sollte nicht über die EHIC hinaus arbeiten, sondern in die PUMa wechseln.
- EU-Zusammenrechnung — Nach Verordnung 883/2004 werden Versicherungszeiten der EU/EWR/Schweiz für die französische Anspruchsprüfung automatisch zusammengerechnet.
Was Zugewanderte häufig übersehen:
- PUMa-Anspruch und mutuelle sind voneinander getrennt. Mit dem öffentlichen Schutz allein kann der Eigenanteil spürbar sein; eine betriebliche mutuelle (bei Anstellung faktisch verpflichtend) oder eine private mutuelle sollte deshalb früh geklärt werden.
- Erstattungssätze für Medikamente hängen von ihrer Klassifizierung (SMR) ab — typisch sind 100 %, 65 %, 30 % oder 15 %; der Umfang der Ergänzung variiert je nach mutuelle-Vertrag.
- Zahnbehandlungen, Brillen und Hörgeräte waren traditionell mit hohen Eigenanteilen verbunden; durch die Initiative „100 % santé" sind bestimmte Optionen ohne Eigenanteil verfügbar — die Vertragsbedingungen lohnen einen Blick.
- Aus Korea mitgebrachte private Reisekrankenversicherungen sind nur kurzfristig gedacht. Mit dem Umzug ist der Wechsel zu PUMa plus mutuelle der Regelweg.
- Die Eintragung einer chronischen Erkrankung (ALD) erfolgt auf ärztlichen Antrag; im Fall der Anerkennung steigen die Erstattungssätze für die zugehörigen Behandlungen erheblich.
Offizielle Hinweise: ameli.fr, service-public.fr — santé