Bildung — Schulpflicht und sehr günstige staatliche Hochschulen
Das französische Bildungssystem lässt sich am besten durch zwei Eckpunkte beschreiben: eine kostenfreie Schulpflicht von 3 bis 16 Jahren (das Pflichtalter wurde 2019 von sechs auf drei Jahre vorgezogen) und eine sehr niedrige Einschreibegebühr an staatlichen Universitäten (université) im symbolischen Bereich. Der größte Unterschied zu Korea liegt darin, dass die Hochschulausbildung nicht überwiegend privat, sondern öffentlich getragen wird und dass bourses sur critères sociaux (Sozialstipendien), CROUS-Wohnheime und APL als Studienförderpaket nebeneinander existieren und teils kombinierbar sind.
Wichtige Bausteine:
- Vorschule, Grund- und Sekundarstufe — Die Stufenfolge ist:
- École maternelle (3–6 Jahre, schulpflichtig) → École élémentaire (6–11 Jahre) → Collège (11–15 Jahre, Abschluss brevet) → Lycée (15–18 Jahre, Abschluss baccalauréat).
- Der Unterricht an öffentlichen Schulen ist gebührenfrei; Lehrmittel, Mittagessen und Schulweg können je nach Haushaltseinkommen und Kommune bezuschusst werden.
- Die einkommensabhängige ARS (Allocation de rentrée scolaire) für Schulmaterial wird von der CAF automatisch oder auf Antrag gewährt.
- Hochschulbildung — Die Einschreibegebühren staatlicher Universitäten sind sehr niedrig und symbolisch ausgestaltet (Bachelor rund 170 € im Jahr nach amtlichem Tarif); auch Master- und Doktorgebühren sind staatlich festgelegt. Für Grandes écoles, einzelne private Hochschulen und internationale Programme gelten allerdings eigene Gebühren.
- Differenzierte Einschreibegebühren für Drittstaatsstudierende — Für Studierende aus Nicht-EU/EWR-Staaten gelten an vielen, aber nicht allen Hochschulen frais d'inscription différenciés über dem Standardtarif; Befreiungen und Stipendien sind hochschulindividuell.
- Bourses sur critères sociaux (CROUS-Stipendien) — Vergabe nach Haushaltseinkommen, Kinderzahl und Ausbildungsentfernung in Stufen (échelon); typisch ist eine Befreiung der Einschreibegebühren plus ein monatlicher Förderbetrag.
- CROUS-Wohnheime und -Mensen — Öffentliche Studierendenwohnheime (résidence universitaire) sind günstiger als der Markt und in der Regel mit APL kombinierbar; auch die Mensen (RU, restaurants universitaires) werden öffentlich bezuschusst.
- Verbindung zu CAF und APL — Studierende können APL/ALS beantragen; Wechselwirkungen mit der steuerlichen Zuordnung als Unterhaltsberechtigter zum elterlichen Haushalt sind gegeben — eine vorherige Simulation lohnt sich.
Was Zugewanderte und internationale Studierende häufig übersehen:
- Unterschiede zwischen EU- und Nicht-EU-Bürgern — Studierende aus EU/EWR/Schweiz zahlen in der Regel die regulären Gebühren wie französische Studierende; für Drittstaatsangehörige greifen differenzierte Gebühren und ein eigenes Aufenthaltsverfahren (VLS-TS étudiant).
- Sprachzertifikate — Französischsprachige Studiengänge verlangen meist DELF/DALF/TCF, englischsprachige Programme entsprechende Englischnachweise.
- Anerkennung ausländischer Abschlüsse — ENIC-NARIC France stellt die Anerkennung ausländischer Diplome aus. Koreanische Abschlüsse werden für Folgeschritte wie Bewerbung oder Aufbaustudium häufig in einer Stufenbewertung vorgelegt.
- Quereinstieg und Studiengangwechsel — Übergänge ins erste oder zweite Bachelorjahr regeln die Hochschulen autonom; Anrechnung und Sprachvoraussetzungen variieren.
- Steuerliche Auswirkungen — Studierende können selbst steuererklärungspflichtig werden; die Berücksichtigung als Unterhaltsberechtigter (rattachement) im elterlichen Haushalt beeinflusst die IR-Berechnung und die Stipendienberechnung.
Offizielle Hinweise: education.gouv.fr, enseignementsup-recherche.gouv.fr, campusfrance.org, crous-paris.fr