Das estnische Rentensystem (drei Säulen)
Die estnische Rente hat drei Säulen. Säule I ist die staatliche Rente (riiklik pension), die das Sozialversicherungsamt (Sotsiaalkindlustusamet) aus der Sozialsteuer der heutigen Beschäftigten zahlt. Säule II ist die kapitalgedeckte Rente (kohustuslik kogumispension), die auf Ihrem eigenen Konto angespart wird. Säule III ist freiwilliges privates Sparen mit Steuervorteil.
Säule I: staatliche Altersrente (vanaduspension)
- Wer Anspruch hat: Personen, die das Rentenalter erreicht und mindestens 15 Jahre rentenrelevante Dienstzeit (staaž) in Estland erworben haben.
- Rentenalter: 65 im Jahr 2026 (Jahrgang 1961). Ab 2027 ist es an die Lebenserwartung gekoppelt: 65 Jahre und 1 Monat im Jahr 2027 und 65 Jahre und 3 Monate im Jahr 2028, mit einem Anstieg von höchstens drei Monaten pro Jahr.
- Höhe: ein für alle gleicher Grundbetrag plus Anteile, die von den Dienstjahren und der für Sie gezahlten Sozialsteuer abhängen. Die Renten werden jedes Jahr am 1. April angepasst.
- Volksrente (rahvapension): Wer das Rentenalter erreicht hat, keinen Anspruch auf Altersrente hat und unmittelbar vor dem Antrag mindestens fünf Jahre in Estland gelebt hat, erhält ab dem 1. April 2026 414,10 € im Monat.
- Flexible Rente: Mit mehr Dienstjahren können Sie bis zu fünf Jahre früher in Rente gehen (20 Jahre für ein Jahr früher, bis zu 40 Jahre für fünf Jahre früher), bei dauerhaft niedrigerer Rente. Ein späterer Rentenbeginn erhöht sie.
- Steuer: Im Rentenalter sind die ersten 776 € im Monat an Einkommen steuerfrei (2026).
Sie beantragen die Rente beim Sozialversicherungsamt, frühestens sechs Monate vor und spätestens drei Monate nach Erreichen des Rentenalters, um sie ab dem ersten Tag zu erhalten.
Säule II: kapitalgedeckte Rente
Für in Estland steuerlich Ansässige, die 1983 oder später geboren sind, beginnt die kapitalgedeckte Rente automatisch ab dem Jahr nach ihrem 18. Geburtstag. Sie zahlen 2 % des Bruttolohns (oder auf Wunsch 4 % bzw. 6 %), und der Staat legt 4 Prozentpunkte der 33-%-Sozialsteuer dazu. Seit 2021 können Sie auch beantragen, die Zahlungen einzustellen oder das Geld vor dem Ruhestand abzuheben; das verringert Ihre spätere Rente.
Säule III: freiwillige Rente
Sie können in einem freiwilligen Pensionsfonds oder Versicherungsvertrag sparen und erhalten die 22 % Einkommensteuer auf Beiträge bis zu 15 % des Bruttoeinkommens oder 6.000 € im Jahr zurück, je nachdem, was niedriger ist.
Abkommen mit anderen Ländern
Innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz koordinieren die Verordnungen (EU) 883/2004 und 987/2009 Alters-, Hinterbliebenen- und Invaliditätsrenten. Estland hat außerdem bilaterale Sozialversicherungsabkommen mit sechs Ländern, darunter Australien, Kanada, Moldau und die Ukraine. Wenn Sie mindestens ein Versicherungsjahr in einem anderen Land haben, können Sie dort in der Regel eine Rente beantragen.
Häufige Stolperfallen für Neuankömmlinge
- Für eine Altersrente brauchen Sie 15 Jahre rentenrelevante Dienstzeit; fragen Sie beim Sozialversicherungsamt nach, ob Zeiten im Ausland zählen können.
- Außerhalb von EU, EWR, Schweiz und Abkommensländern zahlt Estland eine Rente nur, wenn Sie mindestens 15 Jahre Dienstzeit in Estland haben.
- Ein vorzeitiger Ausstieg aus Säule II kostet spätere Rente; vergleichen Sie, bevor Sie Geld abheben.
- Rentner im Ausland müssen jedes Jahr nachweisen, dass sie leben, sofern die Daten nicht automatisch ausgetauscht werden.
Offizielle Informationen: Sozialversicherungsamt: Rentenalter, Rentenanpassung, EU-Renten und Partnerländer, Rentenzentrum: Säule II