Sozialsystem
Sozialleitfaden für Einwohner
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Zuletzt aktualisiert: 2026-10-01

Sozialleistungen in Estland — Überblick

Das estnische System wird vor allem über die Sozialsteuer (sotsiaalmaks) finanziert. Arbeitgeber zahlen 33 % zusätzlich zum Bruttolohn: 20 Prozentpunkte gehen an die staatliche Rente, 13 Prozentpunkte an die Krankenversicherung (2026). Arbeitnehmer zahlen 1,6 % für die Arbeitslosenversicherung und, wenn sie in der kapitalgedeckten Rente sind, 2 % (oder 4 % bzw. 6 %) dafür. Die Einkommensteuer beträgt einheitlich 22 %. Die meisten Leistungen verwalten drei Stellen: die Krankenkasse (Tervisekassa), das Sozialversicherungsamt (Sotsiaalkindlustusamet, SKA) und die Arbeitslosenversicherungskasse (Töötukassa). Die Gemeinden (vald, linn) zahlen die Existenzsicherungsleistung und betreiben Kindergärten, Schulen und Sozialwohnungen.

Wer abgesichert ist:

Erste Anmeldungen für Neuankömmlinge:

  1. Melden Sie Ihre Adresse bei der Gemeinde im Bevölkerungsregister an. Ausländer müssen das innerhalb eines Monats nach der Ankunft mit Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsrecht tun.
  2. Melden Sie sich mit Ihrem persönlichen Identifikationscode (isikukood) und Ihrer Aufenthaltskarte oder Ihrem Personalausweis bei eesti.ee an, dem staatlichen Portal, in dem Sie Ihre Krankenversicherung und andere Daten prüfen können.
  3. Melden Sie sich bei einem Hausarzt (perearst) an, indem Sie dem Arzt Ihrer Wahl einen schriftlichen Antrag schicken.

Die neun Bereiche auf einen Blick

Worauf Sie achten sollten

Offizielle Informationen: Sozialversicherungsamt, Krankenkasse, Arbeitslosenversicherungskasse, Steuer- und Zollbehörde: Steuersätze