Sozialleistungen in Estland — Überblick
Das estnische System wird vor allem über die Sozialsteuer (sotsiaalmaks) finanziert. Arbeitgeber zahlen 33 % zusätzlich zum Bruttolohn: 20 Prozentpunkte gehen an die staatliche Rente, 13 Prozentpunkte an die Krankenversicherung (2026). Arbeitnehmer zahlen 1,6 % für die Arbeitslosenversicherung und, wenn sie in der kapitalgedeckten Rente sind, 2 % (oder 4 % bzw. 6 %) dafür. Die Einkommensteuer beträgt einheitlich 22 %. Die meisten Leistungen verwalten drei Stellen: die Krankenkasse (Tervisekassa), das Sozialversicherungsamt (Sotsiaalkindlustusamet, SKA) und die Arbeitslosenversicherungskasse (Töötukassa). Die Gemeinden (vald, linn) zahlen die Existenzsicherungsleistung und betreiben Kindergärten, Schulen und Sozialwohnungen.
Wer abgesichert ist:
- Arbeitnehmer sind über die Sozialsteuer versichert, die ihr Arbeitgeber zahlt. Die Krankenversicherung beginnt 14 Tage nach dem im Beschäftigungsregister eingetragenen Arbeitsbeginn.
- Familienleistungen richten sich nach dem Wohnsitz. Sie und Ihr Kind müssen in Estland leben. Mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis werden Leistungen bis zu deren Ablauf gewährt, und nach der Verlängerung stellen Sie einen neuen Antrag.
- EU-, EWR- und Schweizer Bürger fallen unter die EU-Koordinierungsregeln (Verordnung 883/2004). Nicht-EU-Bürger brauchen eine Aufenthaltserlaubnis; danach hängt ihr Schutz wie bei allen anderen von Arbeit und Wohnsitz ab.
Erste Anmeldungen für Neuankömmlinge:
- Melden Sie Ihre Adresse bei der Gemeinde im Bevölkerungsregister an. Ausländer müssen das innerhalb eines Monats nach der Ankunft mit Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsrecht tun.
- Melden Sie sich mit Ihrem persönlichen Identifikationscode (isikukood) und Ihrer Aufenthaltskarte oder Ihrem Personalausweis bei eesti.ee an, dem staatlichen Portal, in dem Sie Ihre Krankenversicherung und andere Daten prüfen können.
- Melden Sie sich bei einem Hausarzt (perearst) an, indem Sie dem Arzt Ihrer Wahl einen schriftlichen Antrag schicken.
Die neun Bereiche auf einen Blick
- Gesundheit — Versicherung über die Sozialsteuer; Hausarztbesuche kostenlos; Gebühr beim Facharzt bis zu 20 € (2026).
- Rente — staatliche Rente ab 65 im Jahr 2026 nach 15 Jahren rentenrelevanter Dienstzeit; Volksrente 414,10 € im Monat ab April 2026; kapitalgedeckte Säulen zusätzlich.
- Arbeitslosigkeit — einkommensabhängige Leistung (60 %, dann 40 % des Verdienstes) oder eine Grundleistung von 14,77 € pro Tag (2026); danach Existenzsicherungsleistung.
- Familie — Kindergeld 80 € im Monat pro Kind, ab dem dritten Kind 100 € (2026); Zusatzleistung für kinderreiche Familien.
- Steuern — einheitlich 22 % Einkommensteuer, 700 € im Monat steuerfrei (2026); Erklärung zwischen dem 15. Februar und dem 30. April.
- Wohnen — Kaution bis zu drei Monatsmieten; Wohnkosten können im Rahmen der kommunalen Existenzsicherungsleistung übernommen werden.
- Bildung — Lernpflicht von 7 bis 18; kostenlose öffentliche Schulen; kostenloses Vollzeitstudium in estnischsprachigen Studiengängen.
- Eltern — 100 Tage Mutterleistung, 30 Tage Vaterleistung und 475 Tage geteiltes Elterngeld, meist in Höhe des früheren Verdienstes.
Worauf Sie achten sollten
- Viele Beträge ändern sich jedes Jahr (am 1. Januar oder, bei Renten, am 1. April). Die Zahlen hier gelten für 2026.
- Die meisten Dienste laufen online und erfordern einen estnischen Personalausweis oder Mobile-ID, richten Sie Ihre digitale Identität also früh ein.
- Amtssprache ist Estnisch. Ein Hausarzt zum Beispiel ist nicht verpflichtet, Sie in einer anderen Sprache zu behandeln.
Offizielle Informationen: Sozialversicherungsamt, Krankenkasse, Arbeitslosenversicherungskasse, Steuer- und Zollbehörde: Steuersätze