Bildung in Estland (Haridus)
Das estnische Bildungswesen reicht von der Vorschule bis zur Universität. Die Gemeinden betreiben Kindergärten und Grundschulen, Staat und Gemeinden die gymnasialen Oberstufen (gümnaasium). Die Verfassung macht die allgemeine Bildung an staatlichen und kommunalen Schulen verpflichtend und kostenlos. Seit dem 1. September 2025 ist die Schulpflicht durch eine längere Lernpflicht (õppimiskohustus) ersetzt.
Vorschule
Die Gemeinden müssen den dort lebenden Kindern auf Antrag eines Elternteils einen Platz in einer Kinderbetreuungsgruppe (lastehoid) im Alter von 1,5 bis 3 Jahren und in einem Kindergarten (lasteaed) im Alter von 3 bis 7 Jahren anbieten. In einem kommunalen Kindergarten darf der Elternbeitrag 20 % des Mindestlohns pro Kind und Monat nicht überschreiten, zuzüglich Essen (Vorschulbildungsgesetz).
Schule und Lernpflicht
- Wer: jedes in Estland lebende Kind, auch ausländische und staatenlose Kinder, das vor dem 1. Oktober des laufenden Jahres 7 geworden ist.
- Wie lange: bis zum Alter von 18 Jahren, oder früher, wenn der junge Mensch die gymnasiale Oberstufe oder eine Berufsausbildung abgeschlossen hat.
- Aufbau: Die Grundschule (põhikool) dauert neun Jahre; danach folgt die gymnasiale Oberstufe oder eine Berufsschule.
- Kosten: Öffentliche Schulen sind kostenlos. Die Schulen müssen den Schülern die für den Lehrplan nötigen Schulbücher kostenlos zur Verfügung stellen.
- Sprache: Unterrichtssprache an Grundschulen und gymnasialen Oberstufen ist Estnisch. Schulen, die in einer anderen Sprache unterrichtet haben, stellen schrittweise auf Estnisch um; gymnasiale Oberstufen müssen die Umstellung bis zum Schuljahr 2032/2033 abschließen. Die Schulen bieten Unterricht in Muttersprache und Kultur an, wenn mindestens zehn Schüler mit derselben Familiensprache dies wünschen.
Die Gemeinde, in der das Kind lebt, weist unter Berücksichtigung der Entfernung zur Wohnung eine Schule zu. Wenn Plätze frei sind, können Sie auch eine andere Schule wählen.
Hochschulbildung
- Studiengebühren: Das Studium ist in estnischsprachigen Studiengängen für Vollzeitstudierende, die jedes Semester das vorgeschriebene Studienpensum erfüllen, kostenlos. Hochschulen dürfen Gebühren für Studiengänge in anderen Sprachen, für das Teilzeitstudium und für Studierende verlangen, die auf derselben Stufe bereits kostenlos studiert haben. Jede Hochschule legt ihre Gebühren mindestens vier Monate vor Beginn des Studienjahres fest.
- Studienförderung: Studierende können eine bedarfsabhängige Studienbeihilfe (vajaduspõhine õppetoetus) nach dem Familieneinkommen erhalten. Antragsberechtigt sind Vollzeitstudierende, die estnische Staatsangehörige sind oder eine Aufenthaltserlaubnis (außer einer zum Studium erteilten) oder ein Aufenthaltsrecht haben. Ein staatlich verbürgtes Studiendarlehen (õppelaen) steht estnischen Staatsangehörigen und Inhabern einer Daueraufenthaltserlaubnis oder eines Daueraufenthaltsrechts offen.
Häufige Stolperfallen für Neuankömmlinge
- Melden Sie die Adresse Ihres Kindes im Bevölkerungsregister an; davon hängt der Schulplatz ab.
- Die Lernpflicht gilt von 7 bis 18: Ein Jugendlicher, der die Schule ohne Abschluss der gymnasialen Oberstufe oder einer Berufsausbildung verlässt, erfüllt sie nicht.
- Öffentliche Hochschulen dürfen für englischsprachige Studiengänge Gebühren verlangen; prüfen Sie das vor der Bewerbung.
- Kindergartenplätze müssen bei der Gemeinde beantragt werden; beantragen Sie früh und nennen Sie das Anfangsdatum.
Offizielle Informationen: Bildungsgesetz (Estnisch), Gesetz über Grundschulen und gymnasiale Oberstufen (Estnisch), Hochschulgesetz (Estnisch), Vorschulbildungsgesetz (Estnisch)