Krankenversicherung in Estland (Ravikindlustus)
Estland hat eine einzige öffentliche Krankenversicherung, die von der Estnischen Krankenkasse (Tervisekassa) verwaltet wird. Sie wird aus dem 13-%-Gesundheitsanteil der Sozialsteuer finanziert, den die Arbeitgeber zahlen; die meisten Menschen zahlen daher keinen eigenen Beitrag. Die Kasse bezahlt Hausärzte und Krankenhausbehandlung, bezuschusst verschreibungspflichtige Arzneimittel und zahlt Krankengeld.
Wer versichert ist
- Arbeitnehmer: Wer mit Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsrecht in Estland lebt, ist versichert, wenn für ihn Sozialsteuer gezahlt wird. Bei einem Arbeitsvertrag von mehr als einem Monat beginnt der Schutz nach einer Wartezeit von 14 Tagen ab dem im Beschäftigungsregister eingetragenen Arbeitsbeginn und endet zwei Monate nach dem Ende der Beschäftigung.
- Vom Staat versichert: gemeldete Arbeitslose, Bezieher von Familienleistungen und einige andere Gruppen.
- Versicherten gleichgestellt: unter anderem Kinder unter 19, Schüler und Studierende, Schwangere, Bezieher der Volksrente sowie Menschen mit teilweiser oder fehlender Arbeitsfähigkeit.
- Freiwillige Versicherung: Wenn Sie in Estland leben und zu keiner Gruppe gehören, können Sie im Gesundheitsportal einen Vertrag abschließen. 2026 kostet er 272 € im Monat (3.264 € im Jahr) und beginnt einen Monat nach Vertragsabschluss. Krankengeld ist nicht enthalten.
Ihren Versicherungsschutz können Sie auf eesti.ee oder im Gesundheitsportal (terviseportaal.ee) prüfen.
Hausarzt und Fachärzte
Jeder sollte sich bei einem Hausarzt (perearst) anmelden. Schicken Sie dem Arzt Ihrer Wahl einen schriftlichen Antrag; er antwortet innerhalb von sieben Arbeitstagen und kann ablehnen, wenn seine Liste voll ist. Neugeborene werden automatisch beim Arzt der Mutter angemeldet. Bei einer akuten Erkrankung sollten Sie am selben Tag behandelt werden, bei anderen Beschwerden innerhalb von fünf Arbeitstagen.
Kosten für Versicherte (Krankenversicherungsgesetz, 2026):
- Hausarztbesuch: kostenlos; Hausbesuch bis zu 5 €
- Facharzt- oder Notaufnahmebesuch: bis zu 20 €, oder bis zu 5 € für Kinder unter 19, Schwangere, Rentner, Arbeitslose und einige andere Gruppen
- Krankenhausaufenthalt: bis zu 5 € pro Tag, höchstens für 10 Tage pro Fall
Für einen Facharztbesuch auf Kosten der Kasse brauchen Sie eine Überweisung Ihres Hausarztes, außer bei Verletzungen, Tuberkulose, Augen-, Haut- und sexuell übertragbaren Krankheiten, Gynäkologie und Psychiatrie.
Krankengeld (haigushüvitis)
Die ersten drei Krankheitstage sind unbezahlt. Der Arbeitgeber zahlt die Tage 4–8, und die Krankenkasse zahlt ab Tag 9 70 % Ihres sozialsteuerpflichtigen Einkommens des Vorjahres, für bis zu 182 Tage. 2026 ist das tägliche Krankengeld auf 126,87 € begrenzt. Die Pflege eines kranken Kindes unter 12 wird ab dem ersten Tag mit 80 % bezahlt.
Häufige Stolperfallen für Neuankömmlinge
- Mit Arbeitsbeginn sind Sie nicht sofort versichert: Planen Sie die 14-tägige Wartezeit ein.
- Wer privat zahlt, um die Warteschlange zu umgehen, bekommt für diesen Besuch oder diese Behandlung nichts von der Kasse.
- Die Kasse kann Ihre Versicherung beenden, wenn Ihre gemeldete Adresse nicht mehr in Estland liegt.
- Die Europäische Krankenversicherungskarte (kostenlos über das Gesundheitsportal) deckt nur notwendige Behandlungen in anderen EU-Ländern, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich.
Offizielle Informationen: Krankenkasse: Krankenversicherung, Gebühren und Zuzahlungen, Hausarzt, Krankengeld