Sozialsystem
Sozialleitfaden für Einwohner
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Zuletzt aktualisiert: 2026-10-01

Krankenversicherung in Estland (Ravikindlustus)

Estland hat eine einzige öffentliche Krankenversicherung, die von der Estnischen Krankenkasse (Tervisekassa) verwaltet wird. Sie wird aus dem 13-%-Gesundheitsanteil der Sozialsteuer finanziert, den die Arbeitgeber zahlen; die meisten Menschen zahlen daher keinen eigenen Beitrag. Die Kasse bezahlt Hausärzte und Krankenhausbehandlung, bezuschusst verschreibungspflichtige Arzneimittel und zahlt Krankengeld.

Wer versichert ist

Ihren Versicherungsschutz können Sie auf eesti.ee oder im Gesundheitsportal (terviseportaal.ee) prüfen.

Hausarzt und Fachärzte

Jeder sollte sich bei einem Hausarzt (perearst) anmelden. Schicken Sie dem Arzt Ihrer Wahl einen schriftlichen Antrag; er antwortet innerhalb von sieben Arbeitstagen und kann ablehnen, wenn seine Liste voll ist. Neugeborene werden automatisch beim Arzt der Mutter angemeldet. Bei einer akuten Erkrankung sollten Sie am selben Tag behandelt werden, bei anderen Beschwerden innerhalb von fünf Arbeitstagen.

Kosten für Versicherte (Krankenversicherungsgesetz, 2026):

Für einen Facharztbesuch auf Kosten der Kasse brauchen Sie eine Überweisung Ihres Hausarztes, außer bei Verletzungen, Tuberkulose, Augen-, Haut- und sexuell übertragbaren Krankheiten, Gynäkologie und Psychiatrie.

Krankengeld (haigushüvitis)

Die ersten drei Krankheitstage sind unbezahlt. Der Arbeitgeber zahlt die Tage 4–8, und die Krankenkasse zahlt ab Tag 9 70 % Ihres sozialsteuerpflichtigen Einkommens des Vorjahres, für bis zu 182 Tage. 2026 ist das tägliche Krankengeld auf 126,87 € begrenzt. Die Pflege eines kranken Kindes unter 12 wird ab dem ersten Tag mit 80 % bezahlt.

Häufige Stolperfallen für Neuankömmlinge

Offizielle Informationen: Krankenkasse: Krankenversicherung, Gebühren und Zuzahlungen, Hausarzt, Krankengeld