Arbeitslosengeld in Taiwan (勞工保險 失業給付)
In Taiwan ist das Arbeitslosengeld kein eigenständiges Versicherungssystem, sondern eine Leistung innerhalb der Arbeiterversicherung (勞工保險): 失業給付. Beschäftigte mit ausreichender Vorversicherungszeit, die unverschuldet ihre Beschäftigung verlieren, erhalten für eine begrenzte Zeit einen Teil ihres Durchschnittsentgelts. Der Aufbau ähnelt den klassischen beitragsfinanzierten Arbeitslosenversicherungen.
Anspruchsvoraussetzungen
- Versicherungszeit: Innerhalb der letzten drei Jahre vor Eintritt der Arbeitslosigkeit müssen mindestens zwölf Monate Beiträge zur Beschäftigungsversicherung entrichtet worden sein.
- Unverschuldete Beendigung: betriebsbedingte Kündigung, Betriebsschließung, Auslaufen befristeter Verträge (Nichtverlängerung), Gehaltsrückstand des Arbeitgebers usw. — keine eigene Kündigung.
- Erwerbsfähigkeit und -bereitschaft: arbeitsfähig und aktiv um eine neue Beschäftigung bemüht.
- Arbeitsvermittlung: Anmeldung beim örtlichen 就業服務站 (öffentliche Arbeitsvermittlung), mit der Pflicht, vermittelte zumutbare Beschäftigungen nicht abzulehnen.
Höhe und Bezugsdauer
- Betrag: rund 60 % des durchschnittlichen Bemessungsentgelts (mit Familienzuschlag bis zu rund 70 %).
- Reguläre Bezugsdauer: in der Regel sechs Monate.
- Verlängerte Bezugsdauer: bei bestimmten Voraussetzungen — etwa ab 45 Jahren oder bei einer Behinderung — Verlängerung bis zu neun Monate möglich.
- Pro unterhaltsberechtigtem Familienmitglied (üblicherweise 10 % je Person, max. zwei Personen) gibt es einen Zuschlag.
- Bei kurzfristigen Nebeneinkünften oberhalb einer bestimmten Grenze während des Bezugs werden Leistungen gekürzt oder eingestellt.
Antragsverfahren
- Nach dem Verlust der Beschäftigung Besuch beim 就業服務站 mit Personalausweis, Arbeitsbescheinigung, Sozialversicherungsausweis und Bankverbindung.
- Erste Auszahlung nach 14 Tagen Wartezeit; danach monatlich, jeweils nach Vorlage des Nachweises der Bewerbungsaktivität.
- Bei verspäteter Anmeldung kann die Anzahl der Auszahlungstage entsprechend reduziert werden.
Begleitende Leistungen
- 職業訓練生活津貼: zusätzliche Lebenshaltungshilfe bei Teilnahme an staatlich anerkannten Berufsausbildungsmaßnahmen.
- 提早就業獎助津貼: Wer vor Ablauf der Bezugsdauer wieder eine Beschäftigung aufnimmt, erhält einen Teil der Resttage als Einmalprämie.
- Daneben können Vergünstigungen bei der NHI und Beitragsentlastungen beim 國民年金 in Anspruch genommen werden.
Aus Sicht von Zugewanderten
- Ausländische Beschäftigte können bei legaler Anstellung mit 勞工保險-Mitgliedschaft und unverschuldeter Beendigung den Anspruch grundsätzlich geltend machen. Da das Arbeitsvisum jedoch häufig mit dem Ende der Beschäftigung erlischt, ist die praktische Wirkung begrenzt.
- APRC-Inhaber und Eingebürgerte sind den Inländern gleichgestellt.
- Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung des Herkunftslandes sind ein gesondertes System — Versicherungszeiten lassen sich nicht zusammenrechnen. Bei einer Rückkehr ins Herkunftsland sind die dortigen Ansprüche separat zu klären.
Worauf zu achten ist
- Eigenkündigungen begründen grundsätzlich keinen Anspruch.
- Missbrauch (vorgetäuschte Bewerbungsaktivität, nicht gemeldete Einkünfte) führt zu Rückforderungen, Zuschlägen und Strafverfolgung.
- Quoten, Bezugsdauer und Bemessungsobergrenzen entsprechen dem allgemeinen Niveau für 2026 und können angepasst werden.