Steuern in Taiwan (綜合所得稅)
Die persönliche Einkommensteuer in Taiwan ist als einheitliche progressive Gesamteinkommensteuer (綜合所得稅) ausgestaltet. Wie in vielen Ländern wird zwischen 居民 (steuerlich Ansässigen) und 非居民 (Nichtansässigen) unterschieden. Steuerlich Ansässige erklären grundsätzlich ihr weltweites Einkommen; Auslandseinkommen werden faktisch über einen gesonderten Mechanismus (eine Mindeststeuer auf Auslandseinkommen) erfasst. Da Taiwan mit den meisten Staaten kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unterhält, sind Erklärungen häufig in beiden Ländern erforderlich.
Ansässige vs. Nichtansässige
- 居民 (Ansässige): Aufenthalt in Taiwan ununterbrochen oder kumuliert mindestens 183 Tage in einem Steuerjahr (1.1.~31.12.).
- 非居民 (Nichtansässige): weniger als 183 Tage Aufenthalt — auf taiwanische Quelleneinkünfte wird in der Regel ein fester Quellensteuersatz (z. B. ca. 18 % auf Arbeitseinkommen) einbehalten, eine eigenständige Veranlagung entfällt häufig.
- Eingebürgerte und APRC-Inhaber gelten unabhängig von der Aufenthaltsdauer in der Regel als Ansässige.
Progressive Tarifstruktur
- Die Gesamteinkommensteuer für Ansässige folgt einer fünfstufigen Progression (Stand 2026 rund 5 % / 12 % / 20 % / 30 % / 40 %). Schwellen und Sätze können jährlich angepasst werden.
- Es gelten verschiedene Abzüge — Standardabzug, Personenfreibetrag, Familienfreibetrag und Lebensunterhaltsbedarf — vergleichbar mit anderen Systemen.
- Daneben existiert eine Mindesteinkommensteuer (最低稅負制, AMT) für hohe Einkommen, Auslandseinkünfte und bestimmte Gestaltungen.
Erklärungstermine
- Die Einkommensteuererklärung für das Vorjahr erfolgt jährlich im Monat Mai (mit gelegentlichen Verlängerungen, etwa während der Pandemie).
- Üblich ist die elektronische Abgabe über das System des 財政部; Ansässige können mit einem Bürgerzertifikat per Mobilgerät abgeben.
- Erstattungen erfolgen in der Regel zwischen Juni und Oktober; Nachzahlungen werden gleichzeitig mit der Abgabe geleistet.
Wichtige Vergleichspunkte
- Kein Doppelbesteuerungsabkommen mit den meisten Staaten: Mangels diplomatischer Beziehungen existiert in der Regel kein DBA nach OECD-Modell. Dasselbe Einkommen kann in beiden Ländern besteuert werden; Linderung ist meist nur über die innerstaatliche Anrechnung ausländischer Steuern möglich.
- Erbschafts- und Schenkungsteuer: vorhanden, mit einer im Vergleich zu manch anderem System einfacher gestalteten Tarif- und Freibetragsstruktur (gestufte Progression).
- Immobilienbesteuerung: 房屋稅, 地價稅, 房地合一稅 u. a. — mehrere getrennte Steuern, die einen direkten Vergleich mit ausländischen Vermögens- oder Veräußerungsgewinnsteuern erschweren.
Aus Sicht von Zugewanderten
- Wer Einkommen aus dem Herkunftsland bezieht (z. B. Mieteinnahmen oder Dividenden), sollte beide Steuersysteme bedienen — sicherer ist eine parallele Beratung durch einen taiwanischen 會計師 und einen Steuerberater im Herkunftsland.
- Nicht erklärtes Auslandsvermögen kann in beiden Ländern Verzugszinsen und Bußgelder nach sich ziehen.
- Mit der Einbürgerung wird man dauerhaft als Ansässige(r) eingestuft — der Wegfall der Ansässigkeit im Herkunftsland sollte zeitlich genau abgestimmt sein.
Worauf zu achten ist
- Tarifstufen, Abzugsbeträge und Lebensunterhaltsbedarf entsprechen dem allgemeinen Niveau für 2026 und werden jährlich angepasst.
- Dieses Dokument bietet eine allgemeine Orientierung; der konkrete Einzelfall ist mit einer qualifizierten steuerlichen Fachkraft zu besprechen.