Arbeitslosengeld in Luxemburg (indemnité de chômage complet)
Wenn Sie Ihre Stelle unfreiwillig verlieren, zahlt die Nationale Arbeitsagentur (Agence pour le développement de l'emploi, ADEM) das Arbeitslosengeld bei Vollarbeitslosigkeit (indemnité de chômage complet). Es wird aus dem Beschäftigungsfonds (Fonds pour l'emploi) finanziert. Auf Ihrer Lohnabrechnung gibt es keinen eigenen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung: Auf die Einkommensteuer wird ein Zuschlag von 7–9 % erhoben, der in diesen Fonds fließt. Von der Leistung werden Sozialversicherungsbeiträge und Steuern abgezogen. Wenn Sie keinen Anspruch auf die Leistung haben oder dieser ausgeschöpft ist, ist das Sozialeingliederungseinkommen (REVIS) das letzte Auffangnetz.
Wer Anspruch hat
- Sie sind 16 bis 64 Jahre alt, wohnen in Luxemburg, sind unfreiwillig arbeitslos sowie arbeitsfähig, verfügbar und bereit, eine zumutbare Stelle anzunehmen.
- In den 12 Monaten vor Ihrer Meldung haben Sie mit einem oder mehreren Arbeitsverträgen mindestens 182 Tage gearbeitet, mit mindestens 16 Wochenstunden beim selben Arbeitgeber.
- Eine einvernehmliche Vertragsauflösung, eine Eigenkündigung ohne triftigen Grund oder eine Entlassung wegen schweren Fehlverhaltens schließt Sie in der Regel aus.
- Melden Sie sich zuerst bei der ADEM arbeitsuchend und stellen Sie dann innerhalb von 4 Wochen nach dem Verlust Ihrer Stelle den Antrag auf MyGuichet.lu.
Höhe und Dauer
- 80 % Ihres bisherigen Bruttolohns, berechnet auf Grundlage der 3 Monate vor der Arbeitslosigkeit (ohne 13. Monatsgehalt), oder 85 %, wenn Sie Kinder haben, für die Sie die Steuerermäßigung für Kinder erhalten.
- Obergrenze: das 2,5-Fache des sozialen Mindestlohns; nach 182 Tagen Arbeitslosigkeit innerhalb eines Jahres das 2-Fache. Der soziale Mindestlohn beträgt 2.771,33 € im Monat (Juni 2026), und die Leistungen folgen der Indexierung an die Lebenshaltungskosten.
- Dauer: so viele Monate, wie Sie im Referenzzeitraum gearbeitet haben (zum Beispiel ergeben 8 Monate Arbeit 8 Monate Leistung), bis zu 12 Monate. Verlängerungen um 6 bis 12 Monate sind für manche Personen möglich, zum Beispiel ab 55 Jahren oder ab 50 Jahren mit mindestens 20 Jahren Anmeldung bei der Sozialversicherung.
Nach dem Arbeitslosengeld: REVIS
Das Sozialeingliederungseinkommen (revenu d'inclusion sociale, REVIS) wird vom Nationalen Solidaritätsfonds (Fonds national de solidarité, FNS) an Haushalte gezahlt, deren Einkommen unter den gesetzlichen Schwellen liegt. In der Regel müssen Sie mindestens 25 Jahre alt sein, sich rechtmäßig in Luxemburg aufhalten, bei der ADEM gemeldet sein und Arbeit suchen. Drittstaatsangehörige brauchen 5 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt in den letzten 20 Jahren oder den Status eines langfristig Aufenthaltsberechtigten; ausgenommen sind Familienangehörige von luxemburgischen, EU-, EWR- oder Schweizer Staatsangehörigen sowie Personen mit internationalem Schutz. Die Eingliederungszulage setzt sich aus Pauschalbeträgen zusammen: 972,20 € pro Erwachsenem plus 972,20 € für gemeinsame Haushaltskosten, mit Zuschlägen für Kinder (monatlich, Juni 2026).
Häufige Fehler von Neuankömmlingen
- Verpassen Sie nicht die 4-Wochen-Frist, und melden Sie sich bei der ADEM, bevor Sie den Antrag stellen.
- Wer selbst kündigt oder einer Vertragsauflösung zustimmt, erhält in der Regel keine Leistung.
- Sie müssen der ADEM alle Erwerbseinkünfte melden. Unter bestimmten Bedingungen ist ein Zusatzverdienst mit der Leistung vereinbar.
- EU-, EWR- und Schweizer Bürger und ihre Familienangehörigen können in den ersten 3 Monaten ihres Aufenthalts kein REVIS erhalten, ebenso wenig während der Arbeitsuche, wenn sie zu diesem Zweck eingereist sind. Das gilt nicht für Arbeitnehmer und ihre Familien.
Offizielle Hinweise: Guichet.lu: Arbeitslosengeld für Arbeitnehmer, ADEM: Arbeitslosengeld beantragen, Guichet.lu: REVIS, ACD: Zuschlag für den Beschäftigungsfonds