Sozialsystem
Sozialleitfaden für Einwohner
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Zuletzt aktualisiert: 2026-10-01

Das luxemburgische Sozialsystem: Überblick

Luxemburg hat ein versicherungsbasiertes System. Wenn Sie in Luxemburg arbeiten, ob als Arbeitnehmer oder Selbstständiger, werden Sie vom Gemeinsamen Zentrum der Sozialversicherung (Centre commun de la sécurité sociale, CCSS) pflichtversichert angemeldet. Ihr Arbeitgeber erledigt das für Sie. Eine einzige Anmeldung umfasst die Kranken- und Mutterschafts-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung, und Ihr Krankenversicherungsschutz erstreckt sich auf unterhaltsberechtigte Familienangehörige als Mitversicherte. Die Beiträge tragen Sie, Ihr Arbeitgeber und, bei der Rente, der Staat. Familienleistungen (CAE), das Sozialeingliederungseinkommen (FNS) und Wohnbeihilfen (Wohnungsbauministerium) werden von eigenen öffentlichen Stellen gezahlt.

Die meisten Regeln gelten landesweit, und die Gemeinde (commune) ist Ihre Anlaufstelle vor Ort für Anmeldung, Personenstand und Betreuungsgutscheine. Die Beträge werden angepasst, wenn die Löhne an die Lebenshaltungskosten indexiert werden: Der soziale Mindestlohn für nicht qualifizierte Arbeitnehmer ab 18 Jahren beträgt 2.771,33 € im Monat (seit dem 1. Juni 2026), und viele Leistungen sind als Vielfaches davon festgelegt.

Erste Anmeldungen für Neuankömmlinge:

Die neun Bereiche im Überblick

Worauf zu achten ist

Offizielle Hinweise: Guichet.lu, CCSS: Sozialparameter, IGSS: Sozialparameter Juni 2026 (PDF), Regierung: neues Einwanderungsverfahren ab 1. Oktober 2026