Renten in Luxemburg (assurance pension)
Das luxemburgische Rentensystem hat drei Säulen. Die erste ist die gesetzliche Rentenversicherung, die für Arbeitnehmer der Privatwirtschaft und Selbstständige von der Nationalen Rentenversicherungskasse (Caisse nationale d'assurance pension, CNAP) verwaltet wird. Die zweite Säule sind Zusatzrentensysteme, die Arbeitgeber einrichten, die dritte ist die private Altersvorsorge. Reformen, die ab 2026 schrittweise eingeführt werden, belassen das gesetzliche Rentenalter bei 65.
Gesetzliche Rente: Beiträge und Voraussetzungen
- Beiträge (2026): 25,5 % des versicherten Einkommens, zu gleichen Teilen aufgeteilt: 8,5 % Arbeitnehmer, 8,5 % Arbeitgeber, 8,5 % Staat. Von 1985 bis Ende 2025 lag der Gesamtsatz bei 24 %.
- Altersrente mit 65: Sie brauchen mindestens 120 Monate (10 Jahre) Versicherungszeit, aus Pflichtversicherung, Weiterversicherung, freiwilliger Versicherung oder nachgekauften Zeiten.
- Vorgezogene Altersrente: ab 57 mit 480 Monaten (40 Jahren) Pflichtversicherung oder ab 60 mit 480 Monaten, zu denen auch bestimmte andere Zeiten zählen können (mindestens 120 Monate müssen Versicherungszeiten sein). Seit dem 1. Juli 2026 verlängern sich die mit 60 erforderlichen 480 Monate um zusätzliche Beitragsmonate: +1 Monat (ab dem 1. Juli 2026), steigend auf +8 Monate ab 2030, je nachdem, wann Sie die 480 Monate erreichen.
- Höhe: ein Pauschalanteil, der sich nach den Versicherungsjahren richtet (bis zu 40), plus ein Anteil, der sich nach dem beitragspflichtigen Einkommen richtet. Die Mindestrente beträgt 2.436,04 € im Monat bei einer Laufbahn von 40 Jahren, die Höchstrente 11.277,94 € im Monat (Neurenten 2026, Lohnindex Juni 2026).
- Eine Rente wird nicht automatisch gezahlt: Sie müssen sie bei der CNAP beantragen.
Zweite und dritte Säule
- Zusatzrentensysteme (régimes complémentaires de pension) werden von Unternehmen für ihre Beschäftigten nach dem Gesetz vom 8. Juni 1999 eingerichtet. Seit 2019 stehen sie auch Selbstständigen offen. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob er ein solches System anbietet.
- Private Altersvorsorge (prévoyance-vieillesse): Ab 2026 sind Beiträge zu anerkannten Verträgen bis zu 4.500 € im Jahr steuerlich absetzbar (zuvor 3.200 €).
Arbeit im Ausland: internationale Abkommen
- Innerhalb von EU, EWR und Schweiz gelten die EU-Koordinierungsregeln (Verordnung (EG) Nr. 883/2004). Versicherungszeiten in anderen Mitgliedstaaten werden berücksichtigt.
- Luxemburg hat außerdem bilaterale Sozialversicherungsabkommen mit mehr als 20 Ländern, darunter zum Beispiel Brasilien, Kanada, Indien, Japan, Korea, die Türkei und die Vereinigten Staaten. Mit Ausnahme des Abkommens mit China rechnen sie Versicherungszeiten zusammen und ermöglichen die Zahlung von Leistungen ins Ausland.
Häufige Fehler von Neuankömmlingen
- Mit weniger als 10 Jahren luxemburgischer Versicherung haben Sie mit 65 keinen Anspruch auf Altersrente, es sei denn, Zeiten aus der EU oder einem Abkommensland können angerechnet werden. Prüfen Sie Ihren Versicherungsverlauf frühzeitig.
- Die Mindestrente setzt mindestens 20 Versicherungsjahre voraus und wird für jedes fehlende Jahr zwischen dem 20. und dem 40. Jahr gekürzt.
- Wenn Sie eine vorgezogene Rente beziehen und weiterarbeiten, kann ein Einkommen über einem Drittel des sozialen Mindestlohns (923,77 € im Monat ab Juni 2026) die Rente kürzen, und ein hohes Einkommen kann sie ganz entfallen lassen.
- Wenn Sie auch im Ausland gearbeitet haben, stellen Sie den Antrag mindestens 6 Monate im Voraus: Die CNAP nimmt Kontakt mit den ausländischen Rentenkassen auf, was Monate dauern kann.
Offizielle Hinweise: CNAP: vorgezogene Altersrente, Guichet.lu: Altersrente mit 65, CNAP: internationale Abkommen, Liste der bilateralen Abkommen, IGSS: Zusatzrenten