Spanisches Arbeitslosengeld (Desempleo)
Das spanische Arbeitslosengeldsystem ist zweistufig aufgebaut. Zunächst gibt es die prestación contributiva für Beschäftigte mit ausreichender Versicherungszeit in der Seguridad Social; daran schließt sich das subsidio por desempleo an, eine fürsorgeorientierte Leistung für Personen, deren Beitragszeit zu kurz war oder deren beitragsfinanzierter Anspruch erschöpft ist. Beide Leistungen werden vom SEPE (Servicio Público de Empleo Estatal) verwaltet; Arbeitsvermittlung und Berufsausbildung sind hingegen Sache der regionalen Arbeitsverwaltungen (etwa SOC in Katalonien, SAE in Andalusien). In der Praxis sind daher beide Stellen — SEPE und Region — anzulaufen.
Prestación contributiva (beitragsfinanziertes Arbeitslosengeld)
- Anspruchsvoraussetzungen — unfreiwillige Arbeitslosigkeit, mindestens 360 Beitragstage (rund zwölf Monate) in den sechs Jahren vor der Arbeitslosigkeit sowie persönliche Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt (Eintragung als demanda de empleo).
- Bezugsdauer — bemessen anteilig zur Beitragszeit zwischen 360 und 2 160 Tagen, also mindestens vier Monate (120 Tage) und höchstens 24 Monate (720 Tage).
- Höhe — in den ersten sechs Monaten (180 Tage) rund 70 % der durchschnittlichen Beitragsbemessungsgrundlage (base reguladora) der letzten sechs Monate, danach 60 % (Stand der Reform vom Juli 2024). Es gelten Ober- und Untergrenzen, die an den IPREM (öffentlicher Einkommensindikator) und die Zahl der Unterhaltsberechtigten gekoppelt sind.
- Antragstellung — innerhalb von 15 Werktagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses beim SEPE; zuvor ist die Eintragung als demanda de empleo bei der regionalen Arbeitsverwaltung erforderlich. Antrag online (Sede Electrónica SEPE), telefonisch oder vor Ort möglich.
Subsidio por desempleo (Arbeitslosenhilfe)
- Fürsorgeorientierte Leistung, wenn die prestación contributiva ausgeschöpft ist oder die 360-Tage-Grenze nicht erreicht wurde.
- Höhe — in der Regel rund 80 % des IPREM, im Jahr 2026 schätzungsweise im Bereich von 480 € bis 570 € pro Monat — deutlich unter der beitragsfinanzierten Leistung.
- Varianten — nach Erschöpfung der prestación (prestación agotada), für Arbeitslose mit Familienlasten (con responsabilidades familiares), Langzeitarbeitslose ab 52 Jahren (subsidio para mayores de 52), Rückkehrer (retornados), Haftentlassene (liberados de prisión) u. a.
- Wohnsitzbedingungen — bei Antragstellung wird Aufenthalt in Spanien vorausgesetzt; einzelne Varianten verlangen zusätzlich Aufenthaltsdauer und Einkommensnachweise.
EU-Zusammenrechnung und Drittstaatsangehörige
- Als EU-Mitglied rechnet Spanien Beschäftigungszeiten in anderen EU-Staaten nach EG-Verordnung 883/2004 (Vordruck U1) zusammen.
- Mit Korea besteht kein bilaterales Abkommen zur Arbeitslosenversicherung; Drittstaatsangehörige müssen die 360 Beitragstage somit in Spanien selbst aufbauen.
- Die Erneuerung der Aufenthaltsgenehmigung und der Bezug von Arbeitslosengeld sind formal getrennt — eine lückenlose Aufenthalts- und Beschäftigungshistorie wirkt sich aber auf den Antrag auf dauerhaften Aufenthalt aus, weshalb Meldungen beim SEPE nicht ausgelassen werden sollten.
Häufige Stolpersteine
- Eigenkündigung (baja voluntaria) schließt die prestación contributiva aus. Erforderlich sind unfreiwillige Beendigungsgründe wie Aufhebungsvereinbarung oder betriebsbedingte Kündigung.
- Selbstständige (RETA) fallen unter ein gesondertes System (prestación por cese de actividad) und sind von der allgemeinen prestación contributiva ausgenommen.
- Auslandsaufenthalt während des Bezugs — Aufenthalte innerhalb der EU/EWR können bei Vorabmeldung den Anspruch wahren; Aufenthalte in Drittländern wie Korea führen grundsätzlich zur Unterbrechung. Auslandsaufenthalte ab 30 Tagen sind dem SEPE vorab zu melden.
- Während der Pandemie wichtig gewordene ERTE-Verfahren (Expediente de Regulación Temporal de Empleo) stellen eine eigene Variante mit teils vereinfachtem Zugang dar — die individuellen Mitteilungen des SEPE sind sorgfältig zu prüfen.
Offizielle Hinweise: SEPE, regionale Arbeitsverwaltungen (SOC, SAE, SEPE Madrid u. a.), Seguridad Social.