Spanische Gesundheitsversorgung (Sanidad pública)
Die spanische öffentliche Gesundheitsversorgung ist seit dem Allgemeinen Gesundheitsgesetz von 1986 (Ley General de Sanidad) als wohnsitzbasiertes universelles Versorgungssystem (Sistema Nacional de Salud, SNS) ausgebaut. Anders als die koreanische Krankenversicherung wird das System steuerfinanziert; es werden keine separaten Beiträge erhoben. Da 17 Comunidades Autónomas die Gesundheitsversorgung jeweils eigenständig betreiben, unterscheiden sich Verfahren und Versorgungsnetz innerhalb des SNS zwischen Madrid, Katalonien und Andalusien deutlich. Wer die Wohnsitzregistrierung (empadronamiento) abschließt und sich bei der regionalen Gesundheitsbehörde einträgt, erhält die hausärztliche Primärversorgung (atención primaria) faktisch kostenfrei.
Anmeldung und Karte
- Sozialversicherungsnummer (NUSS, Número de la Seguridad Social): Beschäftigte, Selbstständige, Rentner und ihre Familienangehörigen sind automatisch SNS-berechtigt.
- Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltsgenehmigung erhalten nach Abschluss des empadronamiento auf regionaler Ebene weitgehend dieselbe Versorgung wie Wohnsitznehmer (seit dem Königlichen Gesetzesdekret 7/2018 Ausweitungstendenz).
- Individuelle Gesundheitskarte (tarjeta sanitaria individual, TSI) wird im zuständigen Gesundheitszentrum (centro de salud) am Wohnort beantragt. Bezeichnung und Layout variieren je Region: Katalonien führt die TSI CatSalut, Madrid die TSI SERMAS, Andalusien die Tarjeta Sanitaria de Andalucía.
- Familienangehörige aus Korea, die nur kurz besuchen, erhalten ggf. Notfallversorgung über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oder über das bilaterale Abkommen Korea–Spanien; eine Klärung bei der koreanischen NHIS vor Abreise ist sinnvoll.
Versorgungsstruktur
- Primärversorgung (primaria) — Pflicht zur Anmeldung beim Hausarzt (médico de familia) bzw. Kinderarzt (pediatra). Anders als in Korea gibt es kein freies Krankenhaus-Walk-in; der Hausarzt wirkt als Gatekeeper.
- Fachärztliche Versorgung (especializada) — erfordert eine Überweisung; Wartezeiten können je Region und Fachgebiet sehr lang sein (etwa für nicht dringliche Operationen über sechs Monate).
- Notfallversorgung (urgencias) — die Notaufnahme ist unabhängig vom Aufenthaltsstatus oder Versicherung zugänglich; Ausländer werden im akuten Notfall grundsätzlich nicht abgewiesen.
- Arzneimittel — die Eigenbeteiligung (aportación) bei verschreibungspflichtigen Medikamenten beträgt je nach Aufenthaltsstatus, Einkommen und Alter zwischen 10 % und 60 %.
Häufige Stolpersteine
- Private Zusatzversicherung (seguro privado) — wegen langer Wartezeiten ergänzen viele Wohnsitznehmer ihre Versorgung durch private Versicherer wie Sanitas, Adeslas oder DKV. Studien- und Arbeitsvisa setzen teils eine private Versicherung voraus; die Anforderungen je Visumstyp sind zu prüfen.
- Umzug zwischen Regionen — beim Wechsel etwa von Madrid nach Barcelona ist eine Neuanmeldung bei der katalanischen Gesundheitsbehörde nötig; in einer anderen Region wird auch eine neue Karte ausgegeben.
- Mit vorläufiger NIE und ohne abgeschlossenes empadronamiento wird die Anmeldung in der Primärversorgung mitunter abgelehnt; die Wohnsitzregistrierung sollte daher Vorrang haben.
Offizielle Hinweise: Ministerio de Sanidad, Seguridad Social – Asistencia sanitaria. Regionale Informationen finden sich auf den Seiten der jeweiligen Gesundheitsbehörden, etwa SERMAS (Madrid), CatSalut (Katalonien) oder SAS (Andalusien).