Sozialsystem
Sozialleitfaden für Einwohner
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Zuletzt aktualisiert: 2026-10-01

Arbeitslosenleistungen in Dänemark

Die Arbeitslosenversicherung in Dänemark ist freiwillig. Sie sind nicht allein dadurch versichert, dass Sie arbeiten. Um Arbeitslosengeld (dagpenge) zu erhalten, müssen Sie einer Arbeitslosenkasse (a-kasse) beitreten, einem privaten Verein, und einen Mitgliedsbeitrag zahlen. Manche Kassen sind für einen Beruf da, andere für alle, und auch Selbstständige können beitreten. Wenn Sie keine Versicherung haben oder Ihr dagpenge-Anspruch ausläuft, können Sie bei Ihrer Kommune Sozialhilfe beantragen, für die strengere Voraussetzungen gelten.

Beitritt zu einer a-kasse

Arbeitslosengeld (dagpenge)

Danach: Sozialhilfe

Die kommunale Sozialhilfe (kontanthjælp) ist für Menschen, die sich oder ihre Familie nicht selbst versorgen können. Stellen Sie den Antrag online und gehen Sie außerdem am ersten Tag ohne Arbeit persönlich zur Kommune. Die Höhe hängt von Ihrem Alter und Ihrer Familiensituation ab, aber auch von Aufenthalt und Arbeit: In der Regel müssen Sie in den letzten 10 Jahren mindestens 9 Jahre rechtmäßig im Königreich gelebt haben. Wenn Sie zugezogen sind, brauchen Sie außerdem 2 Jahre und 6 Monate reguläre Vollzeitarbeit in den letzten 10 Jahren. Der Bezug von Sozialhilfe kann sich auch auf einen späteren Antrag auf Daueraufenthalt oder Einbürgerung auswirken.

Häufige Fallstricke für Neuankömmlinge

Offizielle Informationen: lifeindenmark.dk: Arbeitslosenleistungen, lifeindenmark.dk: Sozialhilfe, Jobnet