Renten in Dänemark
Das dänische Rentensystem besteht aus drei Teilen. Die gesetzlichen Renten sind die steuerfinanzierte Staatsrente (folkepension) und die ATP Livslang Pension. In die Arbeitsmarktrenten wird über Ihren Arbeitsplatz eingezahlt, und die privaten Renten sind Ersparnisse, die Sie selbst bei einer Bank oder Pensionsgesellschaft anlegen. Die Staatsrente richtet sich nach den Wohnjahren, nicht nach Beiträgen. Sie wird von Udbetaling Danmark gezahlt.
Staatsrente (folkepension)
- Das Rentenalter hängt von Ihrem Geburtsdatum ab (Tabelle 2026): 67 bei Geburt vom 1. Juli 1955 bis 31. Dezember 1962, 68 bei Geburt 1963–1966, 69 bei Geburt 1967–1970 und 70 bei Geburt 1971 oder später. Das Alter kann entsprechend der Lebenserwartung weiter steigen.
- Voraussetzungen: In der Regel müssen Sie dänischer Staatsbürger sein, dauerhaft in Dänemark leben und hier mindestens 3 Jahre zwischen 15 Jahren und dem Rentenalter gelebt haben. Nicht-Staatsbürger haben Anspruch, wenn sie in diesem Zeitraum mindestens 10 Jahre in Dänemark gelebt haben, davon 5 Jahre unmittelbar vor Rentenbeginn. Bürger der EU/des EWR, der Schweiz und des Vereinigten Königreichs haben nach besonderen Regeln Anspruch, ebenso Flüchtlinge.
- Höhe: Für die volle Rente müssen Sie mindestens 9/10 der Zeit von 15 Jahren bis zum Rentenalter dauerhaft in Dänemark gewohnt haben. Mit weniger Jahren erhalten Sie eine anteilige Rente (Bruchteilsrente).
- Sätze 2026 pro Monat vor Steuern: Grundbetrag von 7.544 DKK für alle, dazu ein Rentenzuschlag von 8.729 DKK für Alleinstehende oder 4.467 DKK für Verheiratete oder Zusammenlebende (insgesamt 16.273 DKK bzw. 12.011 DKK). Der Zuschlag wird gekürzt, wenn Sie andere Einkünfte wie private Renten oder Kapitalerträge haben. Arbeitslohn mindert ihn nicht.
- Die Rente wird nicht automatisch gezahlt. Beantragen Sie sie online bis zu 6 Monate vor Erreichen des Rentenalters.
ATP und Arbeitsmarktrenten
- Die ATP Livslang Pension ist eine lebenslange Rente für fast alle Arbeitnehmer und wird ab dem Staatsrentenalter gezahlt. Vollzeitbeschäftigte (mindestens 117 Stunden im Monat) zahlen 99 DKK und der Arbeitgeber 198 DKK im Monat (2026 geltende Sätze).
- Arbeitsmarktrenten (arbejdsmarkedspension) sind Teil der meisten Arbeitsverträge und Tarifverträge. Ihr Arbeitgeber zahlt einen Teil Ihres Gehalts in eine Pensionskasse ein.
Abkommen mit anderen Ländern
Zeiten in anderen EU/EWR-Ländern, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich werden nach den EU-Koordinierungsregeln berücksichtigt. Für die nordischen Länder gilt das Nordische Abkommen über soziale Sicherheit. Dänemark hat außerdem Sozialversicherungsabkommen mit einigen weiteren Ländern, darunter Australien, Kanada und Québec, Chile, China, Indien, Israel, Marokko, Neuseeland, Pakistan, die Philippinen, Südkorea, die Türkei und die Vereinigten Staaten. Wenn Sie die dänische Rente beantragen, bearbeitet Udbetaling Danmark auch Ihren Antrag auf eine Rente aus einem EU/EWR- oder Abkommensland.
Häufige Fallstricke für Neuankömmlinge
- Wenn Sie als Erwachsener kommen, erreichen Sie wahrscheinlich nicht 9/10 der Wohnzeit. Rechnen Sie mit einer anteiligen Staatsrente und sorgen Sie auf anderem Weg vor.
- Jahre, in denen Sie in einem anderen Land einen Anspruch auf eine Sozialrente erworben haben, zählen nicht als Wohnzeit in Dänemark.
- Renten aus einem Land ohne Abkommen bearbeitet Udbetaling Danmark nicht. Wenden Sie sich an die Botschaft dieses Landes.
- Stellen Sie den Antrag rechtzeitig. Um die Rente ab dem frühestmöglichen Tag zu erhalten, beantragen Sie sie bis zum Ende des Monats, in dem Sie das Rentenalter erreichen.
Offizielle Informationen: lifeindenmark.dk: Staatsrente, borger.dk: vor dem Ruhestand, borger.dk: Sozialversicherungsabkommen, ATP