Wohnen in Dänemark
Die meisten Neuankömmlinge mieten ihre erste Wohnung. Sie können von einem privaten Vermieter oder von einer gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft (almen boligorganisation) mieten. Die Mieten unterscheiden sich stark je nach Gegend: In Kleinstädten ist Mieten meist einfach und bezahlbar, in Kopenhagen und Aarhus schwieriger. Untervermietung ist verbreitet, und viele wohnen zunächst nur vorübergehend. Die Regeln stehen im Mietgesetz (lejeloven) und, für Sozialwohnungen, im Gesetz über gemeinnützigen Wohnungsbau (almenboligloven).
Privat mieten
- Lassen Sie sich immer einen schriftlichen Mietvertrag geben, bevor Sie etwas zahlen. Das für Wohnen zuständige Ministerium veröffentlicht einen Standardmietvertrag (standardlejekontrakt) auf Dänisch und Englisch.
- Die Kaution beträgt normalerweise 1 Monatsmiete für ein Zimmer und 3 Monatsmieten für eine Wohnung. Ob Sie sie vollständig zurückerhalten, hängt vom Zustand der Wohnung beim Auszug ab.
- Heizung, Wasser und Gas sind in der Regel nicht in der Miete enthalten, sofern der Vertrag nichts anderes sagt.
- Melden Sie Mängel innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug. Sonst müssen Sie beim Auszug womöglich dafür bezahlen.
- Die Kündigungsfrist für einen Mietvertrag beträgt typischerweise bis zu 3 Monate.
- Wenn Sie mit Ihrem Vermieter über Miete, Reparaturen oder Kaution uneins sind, kann der Mietausschuss Ihrer Kommune (huslejenævn) entscheiden. Mieter zahlen für ein Verfahren eine Gebühr von 367 DKK (2026).
Sozialwohnungen (almene boliger)
Wohnungsbaugesellschaften vermieten mehr als 550.000 Familien- und Seniorenwohnungen, die mit öffentlicher Förderung gebaut wurden. Die Mieten liegen oft unter denen des privaten Markts. Sie tragen sich bei jeder Gesellschaft auf Wartelisten ein, oft über das landesweite Portal DanmarkBolig.dk, und die Wartezeiten können lang sein. Kommunen können einige Wohnungen nach flexiblen Regeln vergeben und zum Beispiel Pendler oder Studierende bevorzugen. Bei niedrigem Haushaltseinkommen können Sie die Kaution für eine Sozialwohnung bei Ihrer Kommune leihen (lån til beboerindskud): Für eine Wohnung liegt die Grenze bei 302.677 DKK im Jahr, plus 53.100 DKK pro Kind (2026).
Wohngeld (boligstøtte)
Udbetaling Danmark zahlt Mietern mit niedrigem Einkommen Wohngeld. Die Höhe hängt von Haushaltseinkommen und Vermögen, der Zahl der Erwachsenen und Kinder, der Miete und der Größe der Wohnung ab. Die Wohnung muss eine eigene Küche haben. Höchstbeträge pro Monat für Mieter, die keine Rentner sind (2026): 1.194 DKK ohne Kinder, 4.201 DKK mit 1–3 Kindern und 5.251 DKK mit 4 oder mehr. Rentner können mehr erhalten. Ein Rechner auf borger.dk zeigt, womit Sie rechnen können.
Häufige Fallstricke für Neuankömmlinge
- Zahlen Sie nie eine Kaution, bevor Sie einen Mietvertrag haben, und besichtigen Sie die Wohnung persönlich, bevor Sie unterschreiben.
- Wenn Sie zur Untermiete wohnen, achten Sie darauf, dass die Person, von der Sie mieten, ihre Adresse im CPR-Register umgemeldet hat. Sonst kann deren Einkommen Ihr Wohngeld schmälern.
- Tragen Sie sich früh auf Wartelisten für Sozialwohnungen ein, auch wenn Sie zunächst privat mieten.
- Melden Sie jeden Umzug bei Ihrer Kommune. Gesundheitskarte, Leistungen und öffentliche Post richten sich alle nach Ihrer CPR-Adresse.
Offizielle Informationen: lifeindenmark.dk: eine Wohnung mieten, borger.dk: Wohngeld, borger.dk: Mietausschüsse, DanmarkBolig