Familienleistungen und Kinderbetreuung in Dänemark
Familien in Dänemark erhalten für jedes Kind ein steuerfreies Kindergeld, in manchen Situationen zusätzliche Zuschüsse und eine bezuschusste öffentliche Kinderbetreuung. Die Geldleistungen zahlt Udbetaling Danmark. Die Kinderbetreuung betreibt Ihre Kommune, die auch die Preise festlegt, daher unterscheiden sich die Kosten von Ort zu Ort. Die Elternzeit wird im Bereich Elternzeit behandelt.
Kinder- und Jugendgeld (børne- og ungeydelse)
- Wird für jedes Kind unter 18 gezahlt, das in Dänemark lebt, wenn Sie in Dänemark wohnen und hier unbeschränkt steuerpflichtig sind. Es ist steuerfrei.
- Beträge 2026: 5.370 DKK pro Quartal für 0–2 Jahre, 4.248 DKK für 3–6 Jahre und 3.342 DKK für 7–14 Jahre (Kindergeld, vierteljährlich im Voraus gezahlt). Für 15–17 Jahre sind es 1.114 DKK im Monat (Jugendgeld, monatlich nachträglich gezahlt).
- Zusammenlebende Eltern erhalten je die Hälfte. Ihre Hälfte wird gekürzt, wenn Ihr eigenes Einkommen über 961.100 DKK (2026) liegt.
- Anwartschaftszeit: Die volle Leistung erhalten Sie, wenn Sie in 6 der letzten 10 Jahre in Dänemark (oder Grönland oder auf den Färöern) gelebt oder gearbeitet haben. Davor erhalten Sie einen Anteil, zum Beispiel 50 % nach 3 Jahren. Bürger der EU/des EWR und der Schweiz können Zeiten aus anderen Mitgliedstaaten anrechnen lassen.
Kinderzuschuss (børnetilskud)
Zusätzliche Zuschüsse gibt es in besonderen Situationen: für Alleinerziehende (ein ordentlicher und ein zusätzlicher Zuschuss), bei Zwillingen oder Mehrlingen, für Eltern, die Rentner oder Studierende sind, und wenn ein Elternteil verstorben oder der Vater unbekannt ist. Alleinerziehende müssen einmal im Jahr bestätigen, dass sie weiterhin alleinstehend sind.
Kinderbetreuung (dagtilbud)
- Plätze: Tagespflege (dagpleje), Krippe (vuggestue) und Kindergarten (børnehave). Die Kommune muss ab einem Alter von 26 Wochen bis zum Schulbeginn einen Platz anbieten (Betreuungsgarantie, pasningsgaranti). Wenn Sie in anderen Situationen einen Platz beantragen, muss sie ihn innerhalb von 3 Monaten anbieten.
- Preis: Die Kommune trägt mindestens 75 % der Kosten, Eltern zahlen also höchstens 25 %. Jede Kommune veröffentlicht ihre Sätze jedes Jahr.
- Ermäßigung: Bei einem Haushaltseinkommen von bis zu 218.101 DKK im Jahr (2026) ist der Platz kostenlos (økonomisk fripladstilskud). Zwischen 218.101 DKK und 677.499 DKK erhalten Sie eine teilweise Ermäßigung. Die Grenze steigt um 7.000 DKK für jedes weitere Kind im Haushalt und um 76.317 DKK für Alleinerziehende (2026).
- Geschwister: Sie zahlen den vollen Preis für den teuersten Platz und den halben Preis für die anderen (søskendetilskud).
Häufige Fallstricke für Neuankömmlinge
- Das Kindergeld wird anfangs möglicherweise nicht in voller Höhe gezahlt. Bis Sie 6 Jahre Wohnsitz oder Arbeit in den letzten 10 Jahren haben, erhalten Sie nur einen Anteil.
- Teilen Sie Udbetaling Danmark Änderungen mit, etwa einen Umzug ins Ausland oder eine Änderung des Sorgerechts. Sonst müssen Sie möglicherweise Geld zurückzahlen.
- Setzen Sie Ihr Kind früh auf die Betreuungsliste der Kommune und prüfen Sie die örtlichen Regeln, ab wann Sie sich anmelden können.
- Beantragen Sie die Ermäßigung der Betreuungsgebühr (fripladstilskud) selbst bei der Kommune; sie wird nicht automatisch gewährt.
Offizielle Informationen: borger.dk: Kinder- und Jugendgeld, lifeindenmark.dk: Kinder- und Jugendgeld, borger.dk: Regeln für die Kinderbetreuung, borger.dk: Ermäßigungen