Wohnen und Mieten in Norwegen
Die meisten Neuankömmlinge mieten zunächst bei privaten Vermietern. Das Mietgesetz (husleieloven) regelt Verträge, Kautionen, Mieterhöhungen und Kündigungen. Die staatliche Wohnungsbank (Husbanken) zahlt Wohngeld (bostøtte), und die Kommunen vermieten Wohnungen an Menschen, die nur schwer eine finden.
Mietverträge und Miete (husleieloven)
- Ein mündlicher Vertrag muss schriftlich festgehalten werden, wenn eine Partei das verlangt.
- Ein befristeter Mietvertrag für eine Wohnung muss in der Regel mindestens 3 Jahre laufen. Bei einer Keller- oder Dachgeschosswohnung in einem Haus, in dem der Vermieter selbst wohnt, kann er 1 Jahr betragen.
- Bei einem unbefristeten Vertrag beträgt die übliche Kündigungsfrist 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats. Ein Vermieter braucht einen vom Gesetz anerkannten Grund, etwa Eigenbedarf für den eigenen Haushalt.
- Die Miete darf höchstens einmal im Jahr angepasst werden, und zwar höchstens um die Veränderung des Verbraucherpreisindex (KPI), mit einem Monat schriftlicher Ankündigung. Nach zweieinhalb Jahren ohne sonstige Änderungen kann jede Partei verlangen, dass die Miete auf die ortsübliche Marktmiete (gjengs leie) festgesetzt wird.
- Streitigkeiten können statt vor Gericht vor den Mietstreitausschuss (Husleietvistutvalget) gebracht werden.
Kaution (depositum)
- Die Kaution darf höchstens sechs Monatsmieten betragen.
- Sie muss auf ein separates Kautionskonto auf den Namen des Mieters bei einer Bank in Norwegen eingezahlt werden. Während des Mietverhältnisses kann keine Partei allein Geld abheben.
- Nach dem Auszug wird das Geld mit schriftlicher Zustimmung beider Parteien oder nach den Regeln des Gesetzes ausgezahlt. Wenn der Vermieter unbezahlte Miete fordert und Sie nicht einverstanden sind, haben Sie ab der Mitteilung der Bank fünf Wochen Zeit, rechtliche Schritte einzuleiten.
Wohngeld (bostøtte)
- Bostøtte ist eine bedürftigkeitsgeprüfte Hilfe für Menschen mit geringem Einkommen und hohen Wohnkosten. Liegt das Gesamteinkommen des Haushalts über der Grenze, erhalten Sie nichts.
- Sie können den Antrag stellen, wenn Sie über 18 sind (und keinen Wehrdienst leisten) oder unter 18 mit Kindern.
- Die Wohnung muss für Wohnzwecke zugelassen sein, mit eigenem Eingang, eigenem Bad und WC sowie einer Küche. Wohngemeinschaften (bokollektiv) sind in der Regel nicht berechtigt.
- Sie beantragen online mit elektronischer ID bis zum 25. des Monats; Bescheide und Zahlungen kommen am 20. Ihre Kommune kann Ihnen beim Antrag helfen.
- Das Nav-Büro kann verlangen, dass Sie bostøtte beantragen, bevor es finanzielle Sozialhilfe gewährt.
Kommunale und soziale Wohnungen
Die Kommunen vermieten Wohnungen (kommunal bolig) an Menschen, die selbst keine Wohnung finden. Die Regeln unterscheiden sich je nach Kommune. In Oslo zum Beispiel müssen Sie in der Regel seit 2 Jahren in der Stadt wohnen, mindestens 18 Jahre alt sein und ein Nettovermögen unter 1 G oder ein Bruttoeinkommen unter 4 G (alleinstehend) bzw. 5 G (Paar) haben. Die Verträge laufen meist 3–7 Jahre. Sie stellen den Antrag bei Ihrem Stadtbezirk (bydel), der die Bedürftigsten vorrangig berücksichtigt (2026).
Häufige Stolperfallen für Neuankömmlinge
- Zahlen Sie die Kaution niemals auf das Privatkonto des Vermieters. Sie muss auf ein Kautionskonto auf Ihren Namen.
- Ein befristeter Vertrag, der gegen die Mindestlaufzeit verstößt, gilt als unbefristet. Prüfen Sie die Laufzeit vor der Unterschrift.
- Melden Sie Ihre neue Adresse beim Melderegister. Bostøtte, Kindergartenplätze und Schulplätze hängen davon ab, wo Sie gemeldet sind.
Offizielle Hinweise: Mietgesetz, Husbanken: Wohngeld, Mietstreitausschuss, Oslo kommune: kommunale Wohnungen