Bildung in Norwegen
Die öffentliche Schule in Norwegen ist nach dem Bildungsgesetz (opplæringslova) vom ersten Schuljahr bis zur Oberstufe kostenlos. Staatliche Hochschulen erheben keine Studiengebühren von EU-/EWR- und Schweizer Staatsangehörigen oder von Ansässigen, die zu denselben Bedingungen wie Norweger Ausbildungsförderung erhalten können. Der staatliche Ausbildungsförderungsfonds (Lånekassen) zahlt Darlehen und Stipendien.
Pflichtschule (grunnskole)
- Kinder haben das Recht und die Pflicht, die Grundschule und die Unterstufe der Sekundarschule (grunnskole) zu besuchen. Sie dauert vom Jahr, in dem das Kind 6 wird, bis zum Abschluss der 10. Klasse: insgesamt zehn Jahre.
- Die Pflicht beginnt, wenn ein Kind drei Monate in Norwegen ist. Die Kommune muss innerhalb von drei Monaten nach der Ankunft einen Platz anbieten.
- Die grunnskole ist kostenlos. Die Kommune darf keine Gebühren für Lehrmittel, Fahrten während der Schulzeit, Klassenfahrten oder Schulausflüge verlangen.
- Die Schüler lernen beide Schriftformen des Norwegischen, Bokmål und Nynorsk. Das Gesetz enthält auch Regeln zum Unterricht in Samisch, Kvenisch oder Finnisch und in Norwegischer Gebärdensprache.
Oberstufe (videregående opplæring)
Nach der grunnskole haben Jugendliche Anspruch auf eine Ausbildung in der Oberstufe. Der Anspruch besteht, bis sie die Hochschulreife oder einen Berufsabschluss erworben haben, längstens bis zu dem Schuljahr, das in dem Jahr beginnt, in dem sie 24 werden. Danach haben Erwachsene einen eigenen Anspruch auf eine Ausbildung in der Oberstufe. Die Oberstufe ist kostenlos.
Hochschulbildung und Gebühren
- Staatliche Universitäten und Hochschulen müssen von Studierenden, die Staatsangehörige von Ländern außerhalb des EWR und der Schweiz sind, Studiengebühren (egenbetaling) verlangen. Ausnahmen: Personen mit Gleichbehandlungsrechten aus internationalen Abkommen, Personen, die Förderung von Lånekassen zu denselben Bedingungen wie Norweger erhalten können, Doktoranden und Austauschstudierende.
- Wenn Sie also Anspruch auf Förderung durch Lånekassen zu denselben Bedingungen wie Norweger haben (siehe unten), zahlen Sie an einer staatlichen Einrichtung keine Studiengebühren.
Studienfinanzierung (Lånekassen)
- Jeder berechtigte Studierende kann ein Basisdarlehen (basislån) erhalten: 15.488 NOK pro Monat für ein Vollzeitstudium im Studienjahr 2026–2027.
- Bis zu 40 % des Darlehens können in ein Stipendium umgewandelt werden. Sie dürfen nicht bei Ihren Eltern wohnen, müssen Ihre Prüfungen bestehen, und Ihr Einkommen und Vermögen müssen unter den Grenzen liegen. 2026 wird das Stipendium gekürzt, wenn Ihr Einkommen über 234.821 NOK liegt.
- Während eines Vollzeitstudiums ist das Darlehen zinsfrei. Studierende mit Geburtsjahr 1996 oder früher können pro Studienjahr bis zu 121.740 NOK zusätzlich leihen (2026–2027).
- Ausländische Staatsangehörige erhalten dieselben Bedingungen wie Norweger, wenn sie zum Beispiel eine Daueraufenthaltserlaubnis, Schutzstatus oder einen Aufenthalt zur Familienzusammenführung haben. Berechtigt sind unter anderem auch Ehepartner norwegischer Staatsbürger und Personen, die 24 Monate ununterbrochen in Vollzeit in Norwegen gearbeitet haben.
- Beantragen Sie die Förderung bis zum 15. November für das Herbstsemester oder das ganze Jahr und bis zum 15. März für das Frühjahrssemester.
Häufige Stolperfallen für Neuankömmlinge
- Eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium gibt keinen Anspruch auf Förderung durch Lånekassen zu denselben Bedingungen wie Norweger.
- Wenn Sie als Studierender von außerhalb des EWR gekommen sind, zahlen Sie an staatlichen Einrichtungen Studiengebühren. Fragen Sie Ihre Hochschule nach der Höhe.
- Die Schulpflicht beginnt drei Monate nach der Ankunft. Wenden Sie sich bald nach Ihrer Anmeldung an Ihre Kommune.
Offizielle Hinweise: Lånekassen, Bildungsgesetz (opplæringslova), Universitäts- und Hochschulgesetz, Verordnung über die Ausbildungsförderung