Steuern in Griechenland
Die Einkommensteuer in Griechenland erhebt die Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen (ΑΑΔΕ). Für Löhne, Renten, landwirtschaftliche und gewerbliche Einkünfte gilt ein progressiver Tarif. Bei Arbeitnehmern und Rentnern behält der Arbeitgeber oder die Rentenkasse jeden Monat Steuer ein. Danach reicht jeder eine Jahreserklärung ein, mit der die endgültige Steuer abgerechnet wird. Für das Steuersystem brauchen Sie eine Steuernummer (ΑΦΜ) und TAXISnet-Zugangsdaten, die Sie über myAADE erhalten.
Einkommensteuersätze (ab Steuerjahr 2026)
Eine Steuerreform hat die Sätze ab dem Steuerjahr 2026 gesenkt; Arbeitnehmer und Rentner zahlen seit der Lohnabrechnung im Januar 2026 weniger. Für Steuerpflichtige ohne Kinder gelten folgende Sätze:
- bis 10.000 €: 9 % (unverändert)
- 10.000–20.000 €: 20 %
- 20.000–30.000 €: 26 %
- 30.000–40.000 €: 34 %
- 40.000–60.000 €: 39 % (neue Stufe)
- über 60.000 €: 44 %
In einigen Fällen gelten niedrigere Sätze:
- Kinder: In der Stufe 10.000–20.000 € sinkt der Satz mit einem unterhaltsberechtigten Kind auf 18 %, mit zwei auf 16 % und mit drei auf 9 %. Bei vier oder mehr Kindern wird Einkommen bis 20.000 € mit 0 % besteuert. In der Stufe 20.000–30.000 € sinkt der Satz um 2 Prozentpunkte pro Kind (24 %, 22 %, 20 % usw.).
- Junge Menschen: Bis 25 Jahre wird Einkommen bis 20.000 € mit 0 % besteuert; von 26 bis 30 Jahren wird die Stufe 10.000–20.000 € mit 9 % besteuert.
- Mieteinkünfte haben einen eigenen Tarif: 15 % bis 12.000 €, 25 % von 12.000 € bis 24.000 € (neu ab 2026) und 35 % darüber.
Steuerliche Ansässigkeit und Erklärung
- Die steuerliche Ansässigkeit richtet sich danach, wo Sie leben, etwa nach Ihrem ständigen Wohnsitz und Ihrem Lebensmittelpunkt, nicht nach Ihrer Staatsangehörigkeit. Wenn Sie ins Ausland ziehen, müssen Sie bei Ihrem Finanzamt (ΔΟΥ) die Änderung Ihrer steuerlichen Ansässigkeit beantragen (Formular Α110). Den Umzug weisen Sie mit Unterlagen nach, zum Beispiel, dass Sie mindestens 183 Tage im neuen Land verbracht haben.
- Jahreserklärung (E1): online über myAADE zwischen dem 15. März und dem 15. Juli des Folgejahres. Für das Steuerjahr 2025 wurde die Frist bis zum 24. Juli 2026 verlängert. Sie müssen Ihr gesamtes Einkommen angeben, aus Griechenland und aus dem Ausland.
- Immobilien: Wenn Sie am 1. Januar Immobilien in Griechenland besitzen, müssen Sie sie in der Vermögenserklärung (Ε9) online angeben. Danach zahlen Sie die jährliche Immobiliensteuer ΕΝΦΙΑ. Die ENFIA auf eine Hauptwohnung in einem Dorf mit bis zu 1.500 Einwohnern (außerhalb Attikas) wird 2026 um 50 % gesenkt und ab 2027 abgeschafft.
Häufige Fallstricke für Neuankömmlinge
- Reichen Sie jedes Jahr eine Erklärung ein, auch bei niedrigem oder gar keinem Einkommen. Viele Leistungen, etwa Kindergeld und Wohngeld, werden anhand Ihrer letzten Erklärung berechnet.
- Ausländische Einkünfte und ausländische Bankzinsen müssen angegeben werden. Griechenland hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen; bewahren Sie Ihre ausländischen Steuerbescheinigungen auf.
- Die ermäßigten Sätze für Kinder hängen von den in Ihrer Erklärung angegebenen unterhaltsberechtigten Kindern ab; tragen Sie sie korrekt ein.
- Wenn Sie Griechenland verlassen, beantragen Sie die Änderung Ihrer steuerlichen Ansässigkeit mit Formular Α110 und den nötigen Nachweisen. Anträge bis zum 31. Dezember des Jahres nach Ihrem Wegzug werden ohne Strafen angenommen.
Offizielle Informationen: Finanzministerium: Steuerreform 2026, Mitos: Einkommensteuererklärung, Mitos: Änderung der steuerlichen Ansässigkeit, AADE