Gesundheitsversorgung in Griechenland (ΕΣΥ und ΕΟΠΥΥ)
Die öffentliche Gesundheitsversorgung in Griechenland verbindet das Nationale Gesundheitssystem (ΕΣΥ), das öffentliche Krankenhäuser und Gesundheitszentren betreibt, mit der nationalen Gesundheitsorganisation EOPYY (ΕΟΠΥΥ). EOPYY bezahlt die Versorgung durch Vertragsärzte, Labore und Kliniken. Ihr Anspruch auf EOPYY-Leistungen ergibt sich aus Ihrer Sozialversicherung bei e-EFKA: Die Beiträge werden vom Lohn abgezogen. Ehepartner und Kinder können als Angehörige mitversichert werden.
Wer versichert ist und wie Sie sich anmelden
- Versicherungsanspruch (ασφαλιστική ικανότητα): e-EFKA erteilt ihn versicherten Beschäftigten, Rentnern und ihren Angehörigen. Seit dem 1. Januar 2020 braucht ein Arbeitnehmer mindestens 50 Arbeitstage im vorigen Kalenderjahr oder in den letzten 12 Monaten.
- AMKA: Ihre Sozialversicherungsnummer ist der Schlüssel zu allen Gesundheitsleistungen. Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltstitel erhalten sie kostenlos.
- Angehörige: Melden Sie Familienmitglieder mit ihren AMKA-Nummern und Personenstandsunterlagen bei e-EFKA an.
- Reisen in der EU: Wenn Ihr Versicherungsschutz aktiv ist, erhalten Sie kostenlos eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Sie gilt in der EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz, ersetzt aber keine Reiseversicherung.
Hausarzt und Überweisungen
- Alle ab 16 Jahren werden eingeladen, sich bei einem Hausarzt (προσωπικός γιατρός) anzumelden, einem Allgemeinmediziner oder Internisten als erster Anlaufstelle. Kinder werden bei einem Kinderarzt als Hausarzt angemeldet.
- Die Anmeldung erfolgt online unter prosopikos.gov.gr mit TAXISnet-Zugangsdaten und AMKA oder persönlich in einer öffentlichen Einrichtung der Grundversorgung. Sie können den Arzt bis zu zweimal im Jahr wechseln.
- Besuche beim Hausarzt sind kostenlos, egal ob er in einer öffentlichen Einrichtung arbeitet oder einen Vertrag mit EOPYY hat. Kostenlose Telefonnummer für Termine und Auskünfte: 1566.
- Ihr Hausarzt überweist Sie an Fachärzte und zu Untersuchungen. Termine bei EOPYY-Vertragsärzten können Sie auch über die EOPYY-Website buchen.
Was Sie selbst zahlen
- Überwiesene diagnostische Untersuchungen: meist 15 % Zuzahlung auf den EOPYY-Preis (EOPYY-Leistungsregeln, 2025). Einige chronische Krankheiten und Vorsorgeuntersuchungen sind befreit. Untersuchungen in öffentlichen Krankenhäusern und Gesundheitszentren sind zuzahlungsfrei.
- Private Vertragslabore: Zusätzlich zu den 15 % zahlen Sie 1 € pro Überweisung für Laboruntersuchungen und 3 € pro Überweisung für bildgebende Verfahren (Gesetz 5102/2024).
- Krankenhausbehandlung: Die Behandlung in öffentlichen Krankenhäusern ist abgedeckt. In Privatkliniken mit EOPYY-Betten zahlen Sie die Zuzahlung nach den EOPYY-Leistungsregeln.
Häufige Fallstricke für Neuankömmlinge
- Der Versicherungsschutz hängt von den Versicherungstagen ab. Nach einer Arbeitslücke oder einem Job mit wenigen versicherten Tagen sollten Sie Ihren Status bei e-EFKA prüfen, bevor Sie Behandlung brauchen.
- Ohne AMKA können Sie sich nicht bei einem Hausarzt anmelden und keine E-Rezepte nutzen. Beantragen Sie sie früh.
- Privatärzte ohne EOPYY-Vertrag verlangen eigene Honorare, die EOPYY nicht erstattet.
- Die EHIC gilt nur für vorübergehende Aufenthalte in anderen europäischen Ländern, nicht für einen Umzug ins Ausland.
Offizielle Informationen: EOPYY, EOPYY: FAQ zur Zuzahlung, FAQ zum Hausarzt, Mitos: Versicherungsanspruch, Mitos: EHIC, e-EFKA