Wohnen und Mieten (nájem bytu)
Die Miete einer Wohnung regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (občanský zákoník, Gesetz Nr. 89/2012 Slg.), das Mieter auf verschiedene Weise schützt. Hilfe bei den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen gibt es jetzt über die staatliche Sozialhilfeleistung (dávka státní sociální pomoci), die das Arbeitsamt zahlt. 2025 schuf das Gesetz über die Wohnungsförderung (zákon o podpoře bydlení, Gesetz Nr. 175/2025 Slg.) ein Netz von Wohnungsanlaufstellen (kontaktní místa pro bydlení) bei ausgewählten Gemeindeämtern, die verständlich über Wohneigentum und Miete informieren.
Mietregeln nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch
- Schriftlicher Vertrag: Ein Mietvertrag muss schriftlich geschlossen werden. Ist er es nicht, besteht das Mietverhältnis trotzdem, wenn Sie in der Wohnung leben und Miete zahlen, und der Vermieter kann den fehlenden Vertrag nicht gegen Sie verwenden.
- Kaution (jistota, kauce): nur wenn vereinbart, und zusammen mit einer etwaigen Vertragsstrafe darf sie 3 Monatsmieten nicht übersteigen (Nebenkosten werden nicht mitgerechnet). Am Ende des Mietverhältnisses muss der Vermieter sie mit Zinsen zurückzahlen, abzüglich dessen, was Sie schulden.
- Mieterhöhungen: Der Vermieter kann eine Erhöhung nur einmal alle 12 Monate vorschlagen, bis zur ortsüblichen Miete und insgesamt um höchstens 20 % in 3 Jahren. Sie haben 2 Monate Zeit, schriftlich zuzustimmen; andernfalls muss der Vermieter vor Gericht gehen.
- Beendigung des Mietverhältnisses: Mieter mit unbefristetem Vertrag können ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen. Vermieter können nur aus gesetzlich bestimmten Gründen kündigen, etwa bei einer schweren Pflichtverletzung des Mieters (zum Beispiel wenn er keine Miete zahlt), ebenfalls mit 3 Monaten Frist.
Hilfe bei den Wohnkosten
- Wohnanteil der staatlichen Sozialhilfeleistung: Seit dem 1. Oktober 2025 ersetzt er das frühere Wohngeld (příspěvek na bydlení) und den Wohnzuschuss (doplatek na bydlení). Er wird gezahlt, wenn Ihre Wohnkosten 30 % des Haushaltseinkommens übersteigen, bis zu den vom MPSV festgelegten normativen Wohnkosten (die aktuelle Tabelle gilt vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2026). Sie brauchen einen Rechtstitel für die Wohnung, zum Beispiel einen Mietvertrag.
- Außerordentliche Soforthilfe (mimořádná okamžitá pomoc) vom Arbeitsamt kann helfen, eine Kaution zu bezahlen, wenn Ihnen das Geld fehlt.
- Gemeindewohnungen (obecní byty): Viele Gemeinden besitzen Wohnungen und vermieten sie nach eigenen Regeln. Wer sie bekommt, entscheidet der Gemeinderat, der Gemeindevorstand oder der Bürgermeister; fragen Sie bei Ihrem Gemeindeamt (in Prag bei Ihrem Bezirksamt).
Häufige Fehler von Neuankömmlingen
- Lassen Sie sich einen schriftlichen Vertrag und ein unterschriebenes Übergabeprotokoll (předávací protokol) geben, das den Zustand der Wohnung beschreibt; es schützt Ihre Kaution.
- Zahlen Sie keine Kaution von mehr als 3 Monatsmieten und bewahren Sie Belege für jede Zahlung auf.
- Die Kaution ist bei Ende des Mietverhältnisses zurückzuzahlen, nicht beim Auszug, und Sie können auf Ihren Anspruch auf Zinsen nicht wirksam verzichten.
- Wenn Sie mit der Miete in Rückstand geraten, wenden Sie sich früh an eine Wohnungsanlaufstelle: Wer Miete und Nebenkosten nicht zahlt, gibt dem Vermieter einen Grund, mit 3 Monaten Frist zu kündigen.
Offizielle Informationen: Ministerium für Regionalentwicklung: Wohnungspolitik, MPSV: staatliche Sozialhilfeleistung, Gesetz Nr. 175/2025 Slg. über die Wohnungsförderung, Regierungsverordnung Nr. 418/2025 Slg. über Wohnungsanlaufstellen