Mutterschutz und Elternzeit in den Niederlanden
Das niederländische System für Mutterschutz und Elternzeit verschiebt sich rasch vom klassischen Mutterschutzmodell zu einer partnerschaftlichen Aufteilung. Zentrale Schritte waren die Ausweitung der Vaterschaftsleistung 2019 (WIEG, Wet invoering extra geboorteverlof) sowie die Einführung der bezahlten Elternzeit (betaald ouderschapsverlof) von neun Wochen im August 2022. Seit 2024 wurde die Lohnersatzquote auf rund 70 % angehoben (Inkrafttreten je nach Gesetzgebungsstand teilweise versetzt).
Zwangerschapsverlof / Bevallingsverlof (Mutterschutz vor und nach der Geburt)
- Garantiert sind insgesamt 16 Wochen Mutterschutz: 4 bis 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin (zwangerschapsverlof) und mindestens 10 Wochen nach der Entbindung (bevallingsverlof) — Letztere müssen am Stück genommen werden.
- Lohnersatz: Das UWV zahlt 100 % des letzten Tagesentgelts bis zur Höchstgrenze. Stand 2024 liegt das maximumdagloon bei rund 274 € pro Tag und wird jährlich angepasst.
- Bei Mehrlingen verlängert sich der Mutterschutz um vier Wochen.
Geboorteverlof / Aanvullend Geboorteverlof (Partner- und Vaterschaftsleistung)
- Direkt nach der Geburt erhält der Partner eine Woche bezahltes geboorteverlof mit 100 % Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
- Innerhalb von sechs Monaten können fünf weitere Wochen aanvullend geboorteverlof in Anspruch genommen werden; das UWV zahlt dann rund 70 % des Tagesentgelts (bis zum Höchstsatz).
Ouderschapsverlof (Elternzeit)
Pro Kind stehen jedem Elternteil bis zu 26 Wochen Elternzeit (gemessen an der Wochenarbeitszeit) zu, aufteilbar bis zum 8. Geburtstag des Kindes.
- Seit August 2022 sind die ersten neun Wochen als betaald ouderschapsverlof ausgestaltet — das UWV zahlt rund 70 % des Tagesentgelts (bis zum Höchstsatz). Diese neun Wochen müssen vor dem ersten Geburtstag des Kindes genommen werden.
- Die übrigen 17 Wochen sind unbezahlt und können flexibel bis zum achten Geburtstag eingesetzt werden. Tarifverträge (CAO) oder Arbeitgeber können zusätzliche Lohnfortzahlungen vorsehen.
Kraamzorg (Häusliche Wochenbettpflege)
Eine Besonderheit der Niederlande: In den ersten 8 bis 10 Tagen nach der Geburt unterstützt eine kraamverzorgende (Wochenbett-Pflegekraft) zu Hause bei der Versorgung von Mutter und Kind, beim Stillen und im Haushalt. Die Basisversicherung (basisverzekering) deckt rund 49 Stunden ab; die Eigenbeteiligung beträgt rund 5–6 € pro Stunde.
Was Zugewanderte beachten sollten
- Auch bei Anwendung der 30%-Regelung wird der Lohnersatz für Mutterschutz und Elternzeit auf Basis des steuerpflichtigen (also reduzierten) Tagesentgelts berechnet — die Auszahlung kann dadurch niedriger ausfallen, als der Bruttoverdienst vermuten lässt.
- kinderopvangtoeslag (Zuschuss zur Kinderbetreuung) und Elternzeit lassen sich kombinieren. Bei reduzierter Arbeitszeit infolge der Elternzeit wird der Zuschuss entsprechend angepasst.
- Wer einen Aufenthaltstitel, insbesondere als kennismigrant, hält und durch Elternzeit unter eine bestimmte Wochenarbeitszeit fällt, riskiert das Erlöschen der Visumsvoraussetzungen — vorab mit IND und Arbeitgeber klären.
Offizielle Hinweise: UWV: Verlof, government.nl: Parental leave, Rijksoverheid: Betaald ouderschapsverlof