Bestandener Inburgeringsexamen → Antrag bei der IND
Der niederländische Integrationstest (Inburgeringsexamen) besteht aus fünf Modulen — KNM (Kenntnis der niederländischen Gesellschaft) + vier Sprachmodule (Lesen, Schreiben, Hören, Sprechen) + ONA (Orientierung am niederländischen Arbeitsmarkt). Erst wenn alle fünf bestanden sind, stellt DUO das Inburgeringsdiploma aus.
- Mit dem Diplom in der Hand stellen Sie den Einbürgerungsantrag (naturalisatie) bei der IND (Immigratie- en Naturalisatiedienst).
- Der Antrag wird bei Ihrer gemeente (Gemeindeverwaltung) eingereicht, die ihn an die IND weiterleitet.
- Standardvoraussetzung Aufenthalt: 5 Jahre legaler Aufenthalt mit gültigem Titel oder als Daueraufenthaltsberechtigte:r, plus Diplom und einwandfreies Führungszeugnis.
- Antragsgebühr: rund €1.091 für eine alleinstehende erwachsene Person (Stand 2026; jährlich erhöht). Mitanträge mit Ehepartner:in oder Kindern haben eigene Sätze.
- Übliche Unterlagen: Reisepass, Geburtsurkunde (apostilliert + ins Niederländische übersetzt), Inburgeringsdiploma, BRP-Wohnsitznachweis, Führungszeugnis, Erklärung zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit oder Nachweis einer Ausnahme.
Bescheid → Treueerklärung vor dem Bürgermeister
- Die IND-Bearbeitung dauert in der Regel rund 12 Monate (Stand 2026; bei komplexen Fällen oder offener Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit länger).
- Bei Bewilligung lädt Ihre gemeente zu einer naturalisatieceremonie ein: Sie unterschreiben die verklaring van verbondenheid (feierliche Verbundenheitserklärung) und legen vor dem Bürgermeister (burgemeester) oder einer Stellvertretung den Treueschwur ab. Diese Zeremonie ist verpflichtend — ohne Teilnahme tritt die Staatsangehörigkeit nicht in Kraft.
- Nach der Zeremonie wird der Koninklijk Besluit (Königlicher Beschluss) veröffentlicht; ab diesem Moment sind Sie förmlich niederländische:r Staatsbürger:in.
- Die meisten Gemeinden veranstalten Zeremonien an festen Terminen (z. B. Naturalisatiedag am 15. Dezember) plus Einzeltermine.
Personalausweis und Reisepass
Sobald Ihre Einbürgerung wirksam ist, können Sie bei Ihrer gemeente einen niederländischen Ausweis oder Reisepass beantragen.
- Identiteitskaart (Personalausweis) oder paspoort (Reisepass): persönlich am Schalter der gemeente.
- Gebühren liegen je nach Dokumentart, Alter und gemeente bei rund €50–80 (Stand 2026; jährlich angepasst).
- Standardausstellung dauert ca. 4–6 Wochen; Expressabwicklung kostet zusätzlich.
- Lichtbilder müssen den ICAO-Biometriestandards entsprechen; viele Gemeinden bieten vor Ort Fotokabinen an.
Behandlung der bisherigen Staatsangehörigkeit (zentraler Punkt)
Die Niederlande haben doppelte Staatsangehörigkeit traditionell beschränkt. Grundregel ist die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit. Das Gesetz (RWN Art. 9) sieht jedoch breite gesetzliche Ausnahmen vor, u. a.:
- Sie sind Staatsangehörige:r eines EU-Mitgliedstaats, der Schweiz, Norwegens oder Islands.
- Ihr:e Ehepartner:in ist niederländische:r Staatsbürger:in.
- Ihr Herkunftsland macht die Aufgabe rechtlich unmöglich oder verlangt unzumutbare Kosten oder Aufwand.
- Sie sind als Flüchtling anerkannt.
- Weitere in RWN Art. 9 aufgeführte Ausnahmen.
Antragsteller:innen mit südkoreanischer Herkunft fallen in der Regel nicht unter diese Ausnahmen und müssen nach Bewilligung der niederländischen Einbürgerung normalerweise zusätzlich die koreanische Staatsangehörigkeit beim koreanischen Konsulat aufgeben oder den Verlust melden. (Das koreanische Staatsangehörigkeitsrecht sieht zudem den automatischen Verlust vor, wenn eine erwachsene Person freiwillig eine ausländische Staatsangehörigkeit erwirbt.) Die IND prüft die Ausnahmen während des Verfahrens; klären Sie vor Antragstellung sowohl mit der IND als auch mit dem Heimatkonsulat.
Steuern und Sozialversicherung
- Die Einbürgerung ändert Ihre niederländische Steuerposition für sich genommen nicht. Steuerliche Ansässigkeit richtet sich nach dem woonplaats (Wohnort), gekoppelt an die BSN.
- Als EU-Bürger:in können Sie in andere EU-Länder umziehen und werden dort direkt in das Steuer- und Krankenversicherungssystem aufgenommen.
- Sozialversicherung: Die AOW (staatliche Rente) baut sich nach Wohnsitzjahren auf und wird EU-weit automatisch zusammengerechnet. Mit Korea besteht ein Sozialversicherungsabkommen, das die Anrechnung von Versicherungszeiten ermöglicht; bestätigen Sie Details bei NPS und SVB.
- Bei Vermögen im Ausland kann eine separate Heimatlandmeldung erforderlich bleiben — ein:e auf grenzüberschreitende Steuern spezialisierte:r Berater:in ist empfehlenswert.
Wahlrecht und EU-Rechte
- Mit der niederländischen Staatsangehörigkeit erlangen Sie das aktive und passive Wahlrecht für die Tweede Kamer (Zweite Kammer), die Provinciale Staten (Provinzialräte), die gemeenteraden (Gemeinderäte) sowie indirekt für den Senat.
- Sie können zudem das Europäische Parlament wählen.
- Als EU-Bürger:in genießen Sie EU-weite Freizügigkeit für Wohnen, Arbeiten und Studieren.
- Hinweis: Nicht-EU-Ausländer:innen mit mindestens 5 Jahren legalem Aufenthalt in den Niederlanden haben bereits ein Kommunalwahlrecht; mit der Einbürgerung werden Sie automatisch für alle Wahlen registriert.
Auswirkungen auf die Kinder
- Bei Einbürgerung der Eltern können Kinder unter 18 über meenaturalisatie mit eingebürgert werden und werden gemeinsam mit dem Elternteil Niederländer:in.
- Kinder eines niederländischen Elternteils erwerben die niederländische Staatsangehörigkeit bei Geburt.
- Ob Kinder ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten, hängt vom dortigen Recht ab — Kinder mit koreanischer Staatsangehörigkeit können bis zum 22. Lebensjahr eine Wahlpflicht haben; rechtzeitig planen.
Häufige Fragen
F. Kann ich den Antrag stellen, wenn ich erst einige der fünf Module bestanden habe? A. Nein. DUO stellt das Inburgeringsdiploma erst aus, wenn alle fünf Module bestanden sind, und ohne Diplom nimmt die IND keinen Antrag an. Wiederholen Sie die fehlenden Module.
F. Was passiert, wenn ich die Treuezeremonie verpasse? A. Ihre Einbürgerung wird nicht wirksam. Die Teilnahme ist Pflicht. Mit triftigem Grund können Sie bei der gemeente einen neuen Termin beantragen.
F. Kann ich meine koreanische (oder sonstige Nicht-EU-)Staatsangehörigkeit behalten? A. In der Regel nein. Grundregel ist die Aufgabe. Ausnahmen gibt es für EU-/Ehepartner-/Flüchtlings-/rechtlich-unmöglich-Fälle, doch typische koreanische Antragsteller:innen erfüllen sie nicht. Klären Sie sowohl mit der IND als auch mit dem koreanischen Konsulat.
F. Wird die Antragsgebühr erstattet? A. Nein — die Gebühr wird auch bei Ablehnung nicht erstattet. Bereiten Sie die Unterlagen vorab gründlich vor.
Quellen
- IND Einbürgerung: https://ind.nl/en/dutch-citizenship/become-a-dutch-citizen-through-naturalisation
- DUO Inburgering: https://duo.nl/particulier/inburgeren/
- Regierungsportal: https://www.rijksoverheid.nl/