Vom bestandenen Test zum Einbürgerungsantrag
Wenn Sie in der KIIP-Gesamtprüfung (KINAT) mindestens 60 Punkte erreichen oder die separate schriftliche Einbürgerungsprüfung (귀화필기시험) bestehen, können Sie den Einbürgerungsantrag bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Einwanderungsbehörde (출입국·외국인청) einreichen.
- Nachweis des Bestehens: KIIP-Abschlussbescheinigung mit Ergebnis der Gesamtprüfung oder das Bestehenszertifikat der schriftlichen Prüfung.
- Üblicherweise erforderliche Unterlagen: Reisepass, Aufenthaltskarte (Alien Registration Card), Familienstandsdokumente aus dem Herkunftsland, polizeiliches Führungszeugnis, Einkommens- bzw. Vermögensnachweise (eigene oder die einer unterhaltspflichtigen Person), Personenstandsdokumente aus dem Herkunftsland sowie Lichtbilder.
- Antragsgebühr: rund 300.000 KRW pro erwachsener Person (Stand 2026; Änderungen möglich). Für Minderjährige gelten andere Sätze.
- Allgemeine Einbürgerung: ab 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt mit einem Langzeitvisum (z. B. F-2/F-5). Erleichterte Einbürgerung: Ehepartner oder Eltern koreanischer Staatsangehöriger. Sondereinbürgerung: für besondere Verdienste und einige Sonderfälle.
- Termine werden in der Regel über Hi Korea oder Government24 vereinbart, die Antragstellung erfolgt persönlich bei der Behörde.
Anhörung, ministerielle Genehmigung und Vereidigung
- Eine Einladung zur Anhörung kommt typischerweise 6 bis 12 Monate nach Antragstellung (Stand 2026; Änderungen möglich). Die Bearbeitungsdauer schwankt je nach Region und Fall.
- Die Anhörung prüft Koreanisch-Kommunikation, Allgemeinwissen (Geschichte, Verfassung, Alltag) und kann das Singen einer Strophe der Nationalhymne (Aegukga) umfassen. Auch wer von der Gesamtprüfung befreit ist, durchläuft das Kommunikationsgespräch.
- Bei erfolgreicher Anhörung wird die Einbürgerungsverfügung des Justizministers im Amtsblatt veröffentlicht.
- Anschließend leisten Sie bei der Einwanderungsbehörde oder einem benannten Ort den Treueeid (국민선서) und erhalten die Einbürgerungsurkunde. Der Eid ist gesetzlich verpflichtend — ohne ihn wird die Einbürgerung nicht wirksam.
- Mit der Eintragung in das Familienregister sind Sie offiziell koreanische Staatsangehörige bzw. koreanischer Staatsangehöriger.
Personalausweis und koreanischer Reisepass
- Resident Registration Card (주민등록증): Antrag im örtlichen Bürgerbüro (주민센터) nach Eintrag im Familienregister. Gebührenfrei, Ausstellung in etwa 2–3 Wochen (Stand 2026; Änderungen möglich). Eine neue Resident Registration Number wird vergeben.
- Koreanischer Reisepass: Antrag bei der Passstelle Ihres Bezirks- oder Stadtamts. Ein gewöhnlicher 10-Jahres-Pass mit 48 Seiten kostet rund 53.000 KRW und ist meist in 1–2 Wochen verfügbar (Stand 2026; Änderungen möglich).
- Ihre Aufenthaltskarte verliert mit dem Familienregistereintrag ihre Gültigkeit — klären Sie mit der Behörde, ob eine Rückgabe oder Löschung erforderlich ist.
Umgang mit der bisherigen Staatsangehörigkeit — bitte sorgfältig lesen
Dies ist der heikelste Punkt der koreanischen Einbürgerung.
- Nach § 10 des koreanischen Staatsangehörigkeitsgesetzes muss jede eingebürgerte Person die ausländische Staatsangehörigkeit innerhalb eines Jahres nach der Einbürgerungsverfügung aufgeben.
- Wird die Aufgabe nicht fristgerecht abgeschlossen, geht die koreanische Staatsangehörigkeit automatisch verloren (durch Verfügung des Ministers oder wegen unterlassener Meldung). Faktisch verfällt damit die koreanische Staatsangehörigkeit — Termine im Auge behalten.
- In wenigen Fallgruppen ist stattdessen eine Verzichtserklärung auf Ausübung (외국 국적 불행사 서약) möglich:
- Sondereinbürgerung (z. B. Wiedererwerb), Einbürgerung herausragender Talente, Personen ab 65 mit dauerhafter Rückkehr nach Korea, in Korea aufgewachsene Minderjährige aus Ehefällen oder Fälle, in denen ein Verzicht objektiv unmöglich ist.
- Erklärungspflichtige verpflichten sich, die ausländische Staatsangehörigkeit innerhalb Koreas nicht auszuüben — beide Pässe können dann faktisch behalten werden (Stand 2026; Änderungen möglich).
- Wenn Ihr Herkunftsland eigene Regeln vorsieht (z. B. automatischer Verlust beim Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder kein förmlicher Verzichtsweg), klären Sie dies vor der Antragstellung mit dem Konsulat.
- Kurz: Korea ist kein breit doppelstaatliches Land. Prüfen Sie immer beides — koreanisches Recht (1-Jahres-Frist) und Ihr Heimatrecht — bevor Sie einbürgern.
Steuern und Sozialversicherung
- Allein durch die Staatsangehörigkeit ändert sich der Steuerstatus nicht. Steuerlich gilt als ansässig, wer seinen Lebensmittelpunkt in Korea hat oder sich mehr als 183 Tage im Jahr im Land aufhält.
- Wer bereits steuerlich ansässig war, bemerkt im Alltag wenig Änderung. Vermögen im Herkunftsland kann dort weiterhin meldepflichtig sein.
- Nationale Rentenversicherung (국민연금): regulär Beschäftigte sind meist bereits versichert und bleiben es. Korea hat Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland, den USA und vielen weiteren Staaten — Beitragszeiten können in der Regel zusammengerechnet werden.
- Krankenversicherung: die Pflichtversicherung als Beschäftigte oder Gebietsansässige läuft weiter; mit Eintrag im Familienregister können Angehörige mitversichert werden.
Wahlrecht und Bürgerrechte
- Mit der Einbürgerung haben Sie sofort das aktive und passive Wahlrecht bei Präsidentschafts-, Parlaments- und Kommunalwahlen (sofern Alter und Wahlfähigkeit erfüllt sind).
- Zum Vergleich: F-5-Daueraufenthaltsberechtigte mit mindestens 3 Jahren Wohnsitz dürfen bereits beschränkt an Kommunalwahlen teilnehmen (passives Wahlrecht nur für Staatsangehörige).
- Auch bestimmte staatsbürgerschaftsgebundene Stellen werden zugänglich. Eingebürgerte sind in der Regel vom Wehrdienst befreit, eine freiwillige Verpflichtung ist möglich.
Auswirkungen auf die Staatsangehörigkeit der Kinder
- Minderjährige Kinder (unter 19), die mit einer einbürgernden Person zusammenleben, können die abgeleitete Einbürgerung (수반취득) beantragen.
- Ein in Korea geborenes Kind, dessen Elternteil koreanische Staatsangehörigkeit besitzt, erhält in der Regel mit der Geburt die koreanische Staatsangehörigkeit (Abstammungsprinzip).
- Ob das Kind die ursprüngliche Staatsangehörigkeit behält, richtet sich nach dem dortigen Recht — manche Länder entziehen sie automatisch beim Erwerb einer anderen.
- Doppelstaatliche Kinder müssen sich nach koreanischem Recht bis zum 22. Lebensjahr für eine Staatsangehörigkeit entscheiden (für Wehrpflichtige gelten gesonderte Fristen). Frühzeitig planen.
Häufig gestellte Fragen
Q. Gibt es eine Frist für die Einbürgerungs-Antragstellung nach bestandener Gesamtprüfung? A. Das Bestehen selbst läuft nicht ab, aber Aufenthalt, Status und Einkommen werden bei Antragstellung erneut geprüft. Zu langes Warten kann andere Voraussetzungen kippen.
Q. Was passiert, wenn ich die alte Staatsangehörigkeit nicht innerhalb eines Jahres aufgeben kann? A. Im Regelfall geht die koreanische Staatsangehörigkeit automatisch verloren. Bei Verzögerungen im Heimatland melden Sie das frühzeitig der Behörde und prüfen, ob eine Verlängerung oder die Verzichtserklärung in Frage kommt.
Q. Kann ich beide Staatsangehörigkeiten behalten? A. Bei der allgemeinen Einbürgerung nein — die 1-Jahres-Frist greift. In bestimmten Fallgruppen (Sondereinbürgerung, herausragende Talente etc.) ist über die Verzichtserklärung beides faktisch möglich.
Q. Was, wenn ich die Anhörung nicht bestehe? A. Sie werden zu einer Wiederholung oder Ergänzung geladen. Bei Sprachproblemen können Sie Koreanisch nachbessern und erneut antreten.
Q. Ist der Treueeid wirklich Pflicht? A. Ja — er ist der letzte rechtliche Schritt des Einbürgerungsverfahrens. Ohne Eid wird die Einbürgerung nicht wirksam.
Nützliche Links
- Koreanische Einwanderungsbehörde: https://www.immigration.go.kr/
- Hi Korea (E-Government für Ausländer): https://www.hikorea.go.kr/
- Soci-Net (KIIP-Portal): https://www.socinet.go.kr/
- Passinformationen (Außenministerium): https://www.passport.go.kr/