Prüfungsüberblick
Die französische Einbürgerung ist keine Multiple-Choice-Prüfung, sondern ein Assimilationsgespräch (entretien d'assimilation). In der préfecture (Präfektur) findet ein strukturiertes Einzelgespräch mit einem Sachbearbeiter statt (in der Regel 1–2 Stunden), in dem Ihre Integration in die französische Gesellschaft, Geschichte und republikanischen Werte beurteilt wird. Es gibt keine feste Bestehensgrenze; der Sachbearbeiter trifft eine Gesamteinschätzung. Die Fragen in dieser App sind eine inoffizielle Rekonstruktion gängiger Gesprächsthemen auf Grundlage des Livret du citoyen (Bürgerbroschüre).
Voraussetzungen
(Stand 2026; Änderungen vorbehalten)
- Standard: mindestens 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt (carte de résident oder gleichwertig)
- Verkürzte Frist (2 Jahre Aufenthalt):
- Inhaber eines französischen Hochschulabschlusses (Master oder höher)
- Staatsangehörige frankophoner Länder
- Geleisteter französischer Militärdienst
- Sonderfälle (Flüchtlinge, außergewöhnliche Verdienste)
- Mindestalter 18 (Minderjährige folgen dem Verfahren der Eltern)
- Stabiles Einkommen und Beschäftigung (Nachweis sozialer und wirtschaftlicher Integration)
- Keine schwere Vorstrafen
- Assimilation an die französische Gesellschaft und republikanische Werte
Sprachvoraussetzung (GER):
- Aktuell: B1 Französisch
- Ab 1. Januar 2026: B2 (Gesetz vom 26. Januar 2024, Loi pour contrôler l'immigration, améliorer l'intégration; Inkrafttreten und Details können sich ändern)
- Anerkannte Tests: TCF IRN, DELF B1/B2, SCE (Sorbonne) — separat zum Gespräch nachzuweisen
- Befreiungen aufgrund von Bildung oder Alter sind möglich (préfecture fragen)
Gesprächsformat
- Persönliches Gespräch in der zuständigen préfecture (regional unterschiedlich)
- Üblicherweise 1–2 Stunden, strukturierter Dialog mit dem Sachbearbeiter
- Hauptthemen:
- Französische Geschichte und Geografie
- Staatsaufbau und Institutionen
- Laïcité (Trennung von Staat und Religion)
- Gleichstellung der Geschlechter und republikanische Werte
- Persönliche Integration (Arbeit, Gemeinschaft, Schule der Kinder)
- Kein Multiple-Choice-Test, keine feste Bestehensgrenze
- Der Gesprächsbericht wird mit Ihrer Akte an das Innenministerium weitergeleitet
Gebühren
(Stand 2026; Änderungen vorbehalten)
- Gespräch selbst: kostenlos (préfecture)
- Stempelgebühr (timbre fiscal): rund €55 (mit dem Einbürgerungsantrag fällig)
- Sprachprüfungsgebühren (separat): TCF/DELF etwa €100–150
Antrag stellen
- Voraussetzungen prüfen auf service-public.fr
- Sprachprüfung ablegen (TCF IRN, DELF usw.) und Zertifikat erhalten
- Einbürgerungsantrag (décret de naturalisation) und Unterlagen (Aufenthalt, Einkommen, Führungszeugnis usw.) bei der préfecture einreichen
- €55 Stempelgebühr zahlen
- Termin für das Gespräch von der préfecture erhalten
Wiederholung
- Bei Ablehnung des Gesprächs oder Antrags ist eine erneute Antragstellung in der Regel nach 6–12 Monaten möglich
- Die Wartezeit hängt vom Ablehnungsgrund ab
- Ein neuer Antrag erfordert das erneute Einreichen aller Unterlagen und Gebühren
Nach dem Bestehen
- Gespräch + Akte genehmigt → an das Innenministerium weitergeleitet
- Décret de naturalisation erlassen → Veröffentlichung im Journal Officiel
- Das Veröffentlichungsdatum ist Ihr offizieller Einbürgerungstag
- Einbürgerungsurkunde wird per Post zugestellt
- Beantragung des französischen Personalausweises (CNI) und Reisepasses möglich
Offizielle Ressourcen
- Livret du citoyen (kostenloses PDF): immigration.interieur.gouv.fr
- Einbürgerungsverfahren: service-public.fr
- Selbsttest zur Berechtigung: service-public.fr
Hinweise
- Es gibt keine öffentliche Fragendatenbank — die Fragen variieren je nach Sachbearbeiter. Die Fragen in dieser App sind eine inoffizielle Rekonstruktion auf Basis des Livret du citoyen.
- Laïcité ist ein Kernthema — bereiten Sie es gründlich vor.
- Gleichstellung und republikanische Werte werden häufig angesprochen.
- Seien Sie bereit, Ihre persönliche Integration konkret zu schildern (Arbeit, Gemeinschaft, Schule der Kinder).
- Die B2-Anforderung gilt ab 1. Januar 2026 — prüfen Sie, ob frühere B1-Zertifikate gemäß den Ausführungsbestimmungen weiter anerkannt werden.
FAQ
Sind diese Fragen offiziell? Nein. Sie sind eine inoffizielle Rekonstruktion auf Grundlage des Livret du citoyen und gängiger Gesprächsthemen. Im echten Gespräch zählen Antworten aus Ihrer eigenen Situation und Perspektive.
Gibt es eine feste Bestehensgrenze? Nein. Der Sachbearbeiter beurteilt die Assimilation insgesamt.
Kann ich von der Sprachprüfung befreit werden? Befreiungen sind aufgrund von Bildung (z. B. französischer Hochschulabschluss) oder Alter möglich. Fragen Sie Ihre préfecture nach Details.
Kann ich meine bisherige Staatsangehörigkeit behalten? Frankreich erlaubt die doppelte Staatsangehörigkeit; das französische Recht verlangt keinen Verzicht. Prüfen Sie die Regeln Ihres Herkunftslandes separat — manche Länder entziehen die Staatsangehörigkeit bei Einbürgerung im Ausland.