Bestandenes Interview → Prüfung durch das Innenministerium
Nach bestandenem Assimilationsgespräch (entretien d'assimilation) in Ihrer préfecture wird Ihre Akte an das Innenministerium (Ministère de l'Intérieur) weitergeleitet, konkret an die SDANF (Sous-direction de l'accès à la nationalité française).
- Die Prüfung im Ministerium dauert in der Regel 12–24 Monate, in Hochlastphasen auch über 24 Monate (Stand 2026; Änderungen möglich).
- Geprüft werden der Bericht der préfecture, Wohn- und Steuerunterlagen, Integrationsnachweise sowie Führungszeugnisse.
- Bei einer Anforderung zusätzlicher Unterlagen (complément d'information) müssen Sie fristgerecht antworten — Verzögerungen verlängern die Bearbeitung.
- Mit dem Loi du 26 janvier 2024, in Kraft seit Januar 2026, wurde die Sprachanforderung von B1 auf B2 angehoben. Ob das auf Ihre Akte zutrifft, hängt vom Ausstellungsdatum Ihres Zertifikats ab — bitte bei der préfecture nachfragen.
Décret de naturalisation → Veröffentlichung im Journal Officiel
- Bei Genehmigung wird ein Décret de naturalisation (Einbürgerungsdekret) erlassen.
- Der offizielle Tag, an dem Sie französische:r Staatsbürger:in werden, ist der Tag der Veröffentlichung im Journal Officiel (JO, dem Amtsblatt der französischen Regierung) — nicht das Datum des Dekrets, nicht der Posteingang.
- Wenige Wochen nach der Veröffentlichung erhalten Sie per Post einen individuellen Auszug (extrait individuel) — gut aufbewahren, das ist Ihr stärkster Nachweis der Staatsbürgerschaft.
- Es gibt keine Pflicht-Vereidigung. Manche préfectures veranstalten freiwillig eine Begrüßungsfeier (cérémonie d'accueil dans la citoyenneté française) mit Marseillaise und Verlesung der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte.
- Sie können das Dekret namentlich auf Légifrance oder service-public.fr suchen.
Personalausweis und Reisepass
Mit dem Auszug können Sie sofort beim mairie (Rathaus) Ausweis und Reisepass beantragen.
- CNI (Carte Nationale d'Identité): kostenlos (€25 Stempelgebühr nur bei Ersatz wegen Verlust/Beschädigung), Ausstellung in etwa 2–3 Wochen (Stand 2026; Änderungen möglich).
- Biometrischer Reisepass: Stempelgebühr ca. €86 für einen 10 Jahre gültigen Erwachsenenpass, Ausstellung in etwa 2–4 Wochen.
- Reisepässe für Minderjährige sind günstiger (etwa €42 ab 15 Jahren, €17 unter 15).
- Vorab muss ein Termin (rendez-vous) im mairie gebucht und der Antrag auf ANTS (Agence Nationale des Titres Sécurisés) vorausgefüllt werden.
Umgang mit der ursprünglichen Staatsangehörigkeit
- Frankreich erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft ausdrücklich — eine Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit wird nicht verlangt.
- Ob Sie tatsächlich beide behalten können, hängt vom Recht Ihres Herkunftslandes ab.
- Korea: Erwachsene, die freiwillig eine ausländische Staatsangehörigkeit annehmen, verlieren die koreanische Staatsangehörigkeit automatisch (Art. 15 Nationality Act). Eine Verlustanzeige beim koreanischen Konsulat ist verpflichtend.
- Japan, China, Indien u. a.: einstaatige Regelungen — beim jeweiligen Konsulat klären.
- Maßgeblich für die Heimatlandverfahren ist das Veröffentlichungsdatum im JO, nicht das Datum des Dekrets.
Steuern und Sozialversicherung
- Die Einbürgerung selbst ändert Ihre steuerliche Situation nicht. Die Steuerpflicht in Frankreich richtet sich nach der résidence fiscale (Wohn- und Arbeitsort), nicht nach dem Pass.
- Zwischen Korea und Frankreich gilt das Doppelbesteuerungsabkommen von 1979.
- Sozialversicherung: keine Änderung Ihres bestehenden Status — Ansprüche und Beiträge laufen weiter.
- Als EU-Bürger:in greift die EU-Sozialversicherungskoordinierung (Verordnung (EG) 883/2004) automatisch — in EU-Ländern erworbene Zeiten zählen für Rente, Arbeitslosigkeit und Krankenversicherung.
- Bei Vermögen im Ausland können Steuermeldepflichten in der Heimat fortbestehen — Steuerberatung empfohlen.
Wahlrecht und EU-Rechte
- Mit dem Tag der JO-Veröffentlichung erhalten Sie volles aktives und passives Wahlrecht bei National-, Präsidentschafts- und Kommunalwahlen.
- Sie können sofort am Europäischen Parlament wählen.
- Als EU-Bürger:in dürfen Sie zudem in jedem anderen EU-Land Ihres Wohnsitzes an Kommunal- und Europawahlen teilnehmen.
- Die Eintragung in die Wählerlisten (inscription sur les listes électorales) erfolgt weitgehend automatisch; bei Umzug muss das mairie informiert werden.
- Den Staatsbürger:innen vorbehaltene Tätigkeiten (Großteil des öffentlichen Dienstes, Verteidigung, bestimmte Sicherheitsberufe) öffnen sich.
Staatsangehörigkeit der Kinder
- Minderjährige Kinder im Haushalt können über den collective effect (effet collectif) gemeinsam eingebürgert werden — sie stehen im selben Antrag und erhalten die Staatsbürgerschaft mit demselben Dekret.
- Das Kind muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt mit dem antragstellenden Elternteil in Frankreich haben.
- Ein in Frankreich geborenes Kind mit ausreichender Aufenthaltsdauer erhält mit 18 automatisch die französische Staatsangehörigkeit nach droit du sol (Eltern können ab 13 beantragen, das Kind selbst ab 16).
- Ob das Kind seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit behält, regelt das Heimatrecht — koreanische Kinder müssen bis 22 wählen.
Häufige Fragen
F. Wie lange dauert es bis zur JO-Veröffentlichung? A. Üblicherweise einige Wochen bis Monate nach der Ministeriumsentscheidung; ein fester Zeitplan existiert nicht. Eine Suche nach dem eigenen Namen auf Légifrance hilft.
F. Kann ich meine bisherige Staatsangehörigkeit behalten? A. Frankreich erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft. Ob Sie sie tatsächlich behalten können, hängt vom Heimatrecht ab — viele Länder (auch Korea) behandeln den freiwilligen Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit als automatischen Verlust.
F. Kann ich CNI und Reisepass gleichzeitig beantragen? A. Ja — beides ist im selben Termin möglich. Die Ausstellung dauert ca. 2–3 Wochen (CNI) bzw. 2–4 Wochen (Reisepass).
F. Ist die Begrüßungsfeier verpflichtend? A. Nein. Maßgeblich ist die JO-Veröffentlichung; die Feier wird je nach préfecture freiwillig angeboten.
Weiterführende Links
- service-public.fr Staatsbürgerschaft: https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/N111
- Légifrance (Gesetze und Journal Officiel): https://www.legifrance.gouv.fr/
- ANTS (Reisepass- und Ausweisanträge): https://ants.gouv.fr/