Prüfungsüberblick
Die CCSE ist eine Multiple-Choice-Prüfung zu Kenntnissen über die spanische Verfassung sowie über die gesellschaftlichen und kulturellen Gegebenheiten Spaniens. Sie ist für die Einbürgerung in Spanien erforderlich und wird vom Instituto Cervantes durchgeführt. Besonderheit: Der offizielle Fragenpool mit 300 Fragen ist vollständig veröffentlicht, und alle Prüfungsfragen stammen aus diesem Pool.
Zulassungsvoraussetzungen
(Stand 2026)
Jede Person kann die CCSE ablegen. Für die Einbürgerung gelten zusätzlich folgende Aufenthaltsanforderungen:
- Regelfall: 10 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt
- Verkürzte Fristen:
- Lateinamerika, Andorra, Philippinen, Äquatorialguinea, Portugal: 2 Jahre
- Sephardische Juden: 2 Jahre zuzüglich zusätzlichem Verfahren
- Verheiratet mit spanischem Staatsangehörigen: 1 Jahr
- Anerkannte Flüchtlinge: 5 Jahre
- In Spanien geboren und weitere Sonderfälle
- Mindestalter 18 Jahre (Sonderverfahren für Minderjährige)
- Keine erheblichen Vorstrafen
Die Sprachkenntnisse werden separat über die DELE-A2-Prüfung nachgewiesen — beide Prüfungen, CCSE und DELE A2, müssen bestanden werden. Spanisch-Muttersprachler (Lateinamerika, Äquatorialguinea usw.) sind von DELE A2 befreit. Kinder unter 14 sind von beiden Prüfungen befreit; eine ärztlich diagnostizierte kognitive Beeinträchtigung oder bestimmte Senioren-Fälle können ebenfalls zur Befreiung führen.
Prüfungsformat
- 25 Multiple-Choice-Fragen, 45 Minuten
- Bestanden ab 15 richtigen Antworten (60 %)
- Computerbasiert
- Prüfungssprache: ausschließlich Spanisch (Kastilisch)
- Prüfungsorte: zertifizierte Instituto-Cervantes-Zentren weltweit
- Monatlich an festgelegten Terminen in den meisten Monaten
- Aus dem offiziellen Pool von 300 Fragen, der vorab veröffentlicht ist
Gebühren
(Stand 2026; Änderungen möglich)
- CCSE-Prüfungsgebühr: €85 pro Versuch
- DELE A2-Prüfungsgebühr: ca. €124 (separate Prüfung)
- Antragsgebühr für die spanische Staatsangehörigkeit (tasa): ca. €105
Prüfungsgebühren und Antragsgebühr sind getrennt — das Bestehen entbindet nicht von der Antragsgebühr.
Anmeldung
- Anmeldung unter examenes.cervantes.es/ccse/inscripcion
- Termin und Prüfungszentrum auswählen, Gebühr von €85 zahlen
- Bestätigung mit Prüfungstermin folgt
- Lichtbildausweis (TIE oder Reisepass) am Prüfungstag mitbringen
Wiederholungsregelung
- Keine Begrenzung der Wiederholungen
- Pro Versuch fallen €85 Gebühr an
- Keine vorgeschriebene Wartezeit — einfach für den nächsten Termin anmelden
Nach dem Bestehen
- Sie erhalten das CCSE-Zertifikat — gültig 4 Jahre
- Stellen Sie innerhalb dieser 4 Jahre den Einbürgerungsantrag (online oder über das Konsulat)
- Reichen Sie DELE-A2-Zertifikat, CCSE-Zertifikat, Aufenthaltsnachweise und weitere Unterlagen ein
- Prüfung des Antrags (in der Regel 1–3 Jahre)
- Bei Bewilligung Treueeid (juramento) im Konsulat oder Standesamt (Registro Civil)
- Spanischer Personalausweis (DNI) und Reisepass können beantragt werden
Offizielle Quellen
- CCSE-Offizielle Seite: examenes.cervantes.es/ccse
- Anmeldung und Termine: examenes.cervantes.es/ccse/inscripcion
- Fragenpool und Lernleitfaden: examenes.cervantes.es/ccse/preparacion
- Kostenlose offizielle Übungstests auf derselben Seite
Hinweise
- Plätze sind begrenzt und werden in der Reihenfolge des Eingangs vergeben — sofort anmelden, sobald die Termine freigeschaltet werden
- Das Zertifikat verliert 4 Jahre nach Ausstellung seine Gültigkeit; wer in dieser Frist keinen Antrag stellt, muss erneut antreten
- Außerhalb Lateinamerikas, der Philippinen, Äquatorialguineas, Portugals sowie der Sephardim gilt die 10-Jahres-Regel — unzureichende Aufenthaltsdauer ist der häufigste Ablehnungsgrund
- Ohne gültigen Lichtbildausweis (TIE oder Reisepass) ist eine Teilnahme am Prüfungstag nicht möglich
Häufige Fragen
Findet die Prüfung ausschließlich auf Spanisch statt? Ja. Sie wird vollständig auf Kastilisch durchgeführt; andere Sprachen werden nicht angeboten.
Was passiert bei Nichtbestehen? Sie können beliebig oft wiederholen. Pro Versuch werden €85 fällig.
Ist das Zertifikat unbegrenzt gültig? Nein — es ist 4 Jahre lang gültig. Der Einbürgerungsantrag muss innerhalb dieser Frist gestellt werden.
Reicht das Bestehen der CCSE allein für die Einbürgerung? Nein — sofern Spanisch nicht Ihre Muttersprache ist, müssen Sie zusätzlich DELE A2 bestehen.