CCSE + DELE A2 bestanden → Antrag auf Staatsangehörigkeit
Mit Bestehen des CCSE erhalten Sie das Diploma CCSE (vom Instituto Cervantes ausgestellt, vier Jahre gültig ab dem Datum des Bestehens). Bewerber aus nicht-spanischsprachigen Ländern benötigen zusätzlich ein DELE A2-Zertifikat (oder höher), um die Sprachvoraussetzung für die ordentliche Einbürgerung (nacionalidad por residencia) zu erfüllen.
- Der Antrag wird in der Regel online über das elektronische Portal des Justizministeriums (sede electrónica del Ministerio de Justicia) gestellt — typischerweise unter "Trámites - Nacionalidad por residencia". Viele Antragstellende arbeiten mit einem Anwalt oder gestor.
- Aufenthaltsdauer: in der Regel 10 Jahre; 2 Jahre für Staatsangehörige aus Lateinamerika, den Philippinen, Andorra, Äquatorialguinea, Portugal sowie für sephardische Juden; 5 Jahre für Geflüchtete (Stand 2026; Änderungen möglich).
- Antragsgebühr (tasa): etwa €105 (Stand 2026; Änderungen möglich), zahlbar mit Modelo 790 Code 026.
- Übliche Unterlagen: Reisepass, Meldebescheinigung (empadronamiento), TIE/Aufenthaltskarte, polizeiliches Führungszeugnis (Spanien + Herkunftsland, mit Haager Apostille), CCSE-Zertifikat, DELE A2-Zertifikat, Geburtsurkunde (mit Apostille und beglaubigter Übersetzung).
- Bearbeitungsdauer üblicherweise 1-3 Jahre, mit erheblichen regionalen und zeitlichen Unterschieden (Stand 2026).
Bescheid → Treueeid (juramento)
- Bei positiver Entscheidung wird der Resolución concediendo la nacionalidad española (Entscheid über die Verleihung der spanischen Staatsangehörigkeit) im BOE veröffentlicht oder einzeln zugestellt.
- Innerhalb von 180 Tagen nach Zustellung müssen Sie das juramento o promesa de fidelidad al Rey y obediencia a la Constitución (Treueeid auf den König und das Versprechen der Verfassungstreue) ablegen und sich beim Registro Civil eintragen lassen. Wird die Frist verpasst, kann der Bescheid seine Wirkung verlieren — achten Sie daher genau auf den Termin.
- Das juramento findet beim örtlichen Registro Civil statt; im Ausland Lebende absolvieren es bei einem spanischen Konsulat. Es handelt sich um eine kurze, formale Zeremonie. Sie können zwischen religiöser Form (juramento) oder weltlicher Form (promesa) wählen.
- Mit Abschluss der Eintragung (inscripción) im Registro Civil sind Sie offiziell spanische:r Staatsbürger:in.
DNI · Reisepass
Nach der Eintragung beim Registro Civil können Sie Ausweis und Reisepass beantragen.
- DNI (Documento Nacional de Identidad): Beantragung in der Comisaría de Policía Nacional mit Voranmeldung (cita previa). Kosten ca. €12, Ausstellung etwa 1-2 Wochen (Stand 2026; Änderungen möglich).
- Pasaporte: gleichzeitig in derselben Polizeiwache beantragbar. Kosten ca. €30, Gültigkeit 10 Jahre, Ausstellung in 1-2 Wochen.
- Fotos müssen biometrische Anforderungen erfüllen; manche Wachen verfügen vor Ort über Kameras.
Umgang mit der ursprünglichen Staatsangehörigkeit (wichtige spanische Besonderheit)
Spanien lässt doppelte Staatsangehörigkeit nur eingeschränkt zu. Das Verfahren hängt stark vom Herkunftsland ab.
- Automatische Doppelstaatsangehörigkeit: Personen aus lateinamerikanischen Ländern, den Philippinen, Andorra, Äquatorialguinea, Portugal sowie sephardische Juden behalten ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit automatisch.
- Alle anderen Staatsangehörigen (z.B. Korea, China, Japan, USA, Deutschland): Beim juramento — oder innerhalb von drei Jahren nach Erwerb der spanischen Staatsangehörigkeit — muss eine declaración de renuncia (Verzichtserklärung auf die ursprüngliche Staatsangehörigkeit) beim spanischen Konsulat oder Registro Civil registriert werden.
- Diese Erklärung ist ein Verwaltungsakt auf spanischer Seite. Ob das Herkunftsland Sie tatsächlich als Verzichtende:n behandelt, ist eine separate Frage nach dem dortigen Recht. In vielen Fällen behandelt das Herkunftsland die Person ohne ein zusätzliches eigenes Verfahren (z.B. die koreanische Verlustanzeige) weiterhin als Staatsangehörige:n — eine faktische Doppelstaatsangehörigkeit ist daher in der Praxis verbreitet (Stand 2026).
- Koreanische Staatsangehörige sollten beachten, dass das koreanische Staatsangehörigkeitsrecht beim freiwilligen Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit im Erwachsenenalter den automatischen Verlust vorsieht — der Verlust kann also auch koreanischerseits eintreten. Konsultieren Sie unbedingt das koreanische Konsulat.
- Deutsche Staatsangehörige müssen prüfen, ob nach §25 StAG der automatische Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eintritt; ggf. ist eine Beibehaltungsgenehmigung erforderlich.
- Bei Unklarheiten klären Sie Ihre Kategorie und das Verfahren vor dem juramento mit Anwalt, Konsulat und Registro Civil.
Steuern · Sozialversicherung
- Der Erwerb der Staatsangehörigkeit ändert die Steuerlage allein nicht. Die Steueransässigkeit in Spanien richtet sich nach dem tatsächlichen Wohnsitz (z.B. mehr als 183 Tage pro Jahr).
- Die meisten Herkunftsländer haben mit Spanien ein Doppelbesteuerungsabkommen, das eine Doppelbesteuerung im Regelfall vermeidet.
- Sozialversicherung: Als spanische:r und EU-Bürger:in werden Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherungszeiten innerhalb der EU automatisch zusammengerechnet. Bilaterale Sozialversicherungsabkommen mit Drittstaaten (z.B. Deutschland-Spanien, Korea-Spanien) bleiben in der Regel unverändert in Kraft.
- Meldepflichten zu Auslandsvermögen gegenüber dem Herkunftsland können separat fortbestehen — Beratung empfohlen.
Wahlrecht · EU-Rechte
- Spanische Staatsangehörige wählen bei den Cortes Generales (national), in der jeweiligen autonomen Gemeinschaft und in der Kommune und können kandidieren.
- Aktives und passives Wahlrecht zum Europäischen Parlament (Parlamento Europeo).
- Als EU-Bürger:in gilt die automatische Freizügigkeit, Niederlassung und Arbeitsaufnahme in den 27 EU-Mitgliedstaaten.
- Zugang zu Tätigkeiten im öffentlichen Dienst und politischen Ämtern, die Staatsangehörigen vorbehalten sind.
Staatsangehörigkeit der Kinder
- Bei der Einbürgerung der Eltern können Kinder unter 18 in den Antrag einbezogen werden oder nach der Einbürgerung der Eltern die spanische Staatsangehörigkeit per declaración de opción (Optionserklärung) erwerben.
- In Spanien geborene Kinder mit mindestens einem rechtmäßig ansässigen Elternteil können nach bestimmten jus-soli-Regelungen die spanische Staatsangehörigkeit bei Geburt erhalten.
- Ob ein Kind seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit behält, richtet sich nach dem Recht des Herkunftslandes — koreanische Kinder etwa müssen vor dem 22. Lebensjahr eine Wahl treffen.
FAQ
F. Wie lange ist das CCSE-Zertifikat gültig? A. Vier Jahre ab Bestehen. Innerhalb dieser Frist muss der Einbürgerungsantrag abgeschlossen sein. (Das DELE A2 selbst läuft nicht ab.)
F. Kann ich meine ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten? A. Spanienseitig wird beim juramento eine Verzichtserklärung verlangt. Ob das Herkunftsland tatsächlich einen Verlust feststellt, ist eine separate Frage des dortigen Rechts — koreanisches Recht etwa kennt automatischen Verlust. Konsulat unbedingt konsultieren.
F. Was passiert bei Versäumnis der 180-Tage-Frist? A. Der Bescheid kann seine Wirkung verlieren (caducidad), und der Antrag muss ggf. neu gestellt werden. Termin sorgfältig planen.
F. Können DNI und Reisepass im selben Termin beantragt werden? A. Ja. Beides ist bei derselben Polizeiwache möglich, jeweils etwa 1-2 Wochen Bearbeitungszeit.
Quellen
- Justizministerium — Staatsangehörigkeit: https://www.mjusticia.gob.es/es/ciudadania/nacionalidad
- Instituto Cervantes — CCSE: https://examenes.cervantes.es/es/ccse