Über den Test
Die Staatsbürgerschaftsprüfung ist der schriftliche Test, den die meisten Fremden bestehen müssen, bevor Österreich ihnen die Staatsbürgerschaft verleiht. Sie prüft Grundkenntnisse in drei Gebieten: die demokratische Ordnung der Republik Österreich und die daraus ableitbaren Grundprinzipien, die Geschichte Österreichs und die Geschichte des Bundeslandes, in dem Sie wohnen. Rechtsgrundlage sind § 10a Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG) und die Staatsbürgerschaftsprüfungs-Verordnung (StbP-V). Jedes der neun Bundesländer führt die Prüfung für seine Bewohnerinnen und Bewohner durch.
Das Format ist seit 1. November 2013 unverändert. Das Regierungsprogramm 2025–2029 sieht vor, das Sprachniveau auf B2 anzuheben und einen verpflichtenden Staatsbürgerschaftskurs beim Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) einzuführen. Am 1. Oktober 2026 lag dazu aber noch kein Gesetzesentwurf vor. Die folgenden Regeln sind die geltenden.
Voraussetzungen
(Stand 1. Oktober 2026, StbG)
- Regelfall: 10 Jahre rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich, davon mindestens 5 Jahre niedergelassen
- 6 Jahre genügen für: Ehepartner von Staatsbürgern (mindestens 5 Jahre verheiratet, gemeinsamer Haushalt), EWR-Bürger, in Österreich Geborene, Personen mit außerordentlichen Leistungen im Interesse der Republik, Personen mit Deutsch auf B2-Niveau sowie Personen mit Deutsch B1, die ihre nachhaltige persönliche Integration nachweisen (z. B. mindestens 3 Jahre Ehrenamt, Beruf im Bildungs-, Sozial- oder Gesundheitsbereich oder Funktion in einer Interessenvertretung)
- Asylberechtigte: 10 Jahre
- Außerdem möglich: 15 Jahre mit nachhaltiger persönlicher und beruflicher Integration oder 30 Jahre Hauptwohnsitz
- Deutschkenntnisse auf B1-Niveau (z. B. Integrationsprüfung B1 des ÖIF)
- Gesicherter Lebensunterhalt: im Durchschnitt von 36 Monaten aus den letzten 6 Jahren mindestens die ASVG-Richtsätze (2026: €1.308,39 für Einzelpersonen, €2.064,12 für Ehepaare, plus €201,88 pro Kind), nach Abzug von Miet- und Kreditkosten über €386,43
- Keine strafgerichtlichen Verurteilungen, kein anhängiges Strafverfahren und höchstens eine schwerwiegende Verwaltungsübertretung (z. B. Alkohol am Steuer)
- Bejahende Einstellung zur Republik und kein Naheverhältnis zu extremistischen oder terroristischen Gruppierungen
- Ausscheiden aus dem bisherigen Staatsverband, soweit möglich und zumutbar (siehe „Worauf Sie achten sollten“)
Wer die Prüfung nicht ablegen muss:
- Kinder, die bei Antragstellung jünger als 14 Jahre sind
- Minderjährige, die eine Primarschule besuchen, oder eine Sekundarschule mit positiver Note in Deutsch
- Personen mit einem Schulabschluss in „Geschichte und Sozialkunde“ mindestens auf dem Niveau der 4. Klasse Hauptschule
- Personen, denen die Prüfung wegen eines dauerhaft schlechten körperlichen oder psychischen Gesundheitszustands nicht möglich ist (amtsärztliches Gutachten)
- Einige Sonderfälle, z. B. Nachkommen von NS-Verfolgten, die nach § 58c StbG ansuchen
Format
(StbP-V §§ 2–5, gültig seit 1. November 2013)
- 18 Fragen, 6 aus jedem Gebiet: demokratische Ordnung, Geschichte Österreichs, Geschichte Ihres Bundeslandes
- Jede Frage hat 4 Antwortmöglichkeiten; mindestens eine und höchstens drei davon sind richtig
- Für jede richtig angekreuzte Antwort gibt es Teilpunkte. Wer eine falsche Antwort ankreuzt, bekommt für die ganze Frage 0 Punkte
- Dauer: 2 Stunden, schriftlich, ohne Hilfsmittel. Der Prüfungsbogen ist auf Deutsch
- Bestanden: mindestens die Hälfte der Punkte in jedem der drei Gebiete (je 3 von 6) oder mindestens zwei Drittel aller Punkte (12 von 18)
- Die Einladung kommt mindestens 8 Wochen vor dem Termin und nennt den Prüfungsstoff
So übt diese App: Jede Frage in der App hat genau eine richtige Antwort, und eine App-Prüfung hat 18 Fragen, davon 6 zum gewählten Bundesland. Sie bestehen die App-Prüfung mit 12 richtigen Antworten. Das ist die strengere der beiden offiziellen Regeln, denn die Regel „die Hälfte in jedem Gebiet“ (schon ab 9 Punkten) lässt sich nicht als einzelne Punktzahl abbilden. Lesen Sie in der echten Prüfung jede Antwort, denn mehrere können richtig sein, und kreuzen Sie nur an, was Sie sicher wissen.
Prüfungs- und Einbürgerungsgebühr
(Stand 2026; Änderungen vorbehalten)
- Prüfung: Wien gibt an, dass Prüfung und Lernunterlagen kostenlos sind. Die Bundesverordnung sieht keine Prüfungsgebühr vor, und die anderen Länder veröffentlichen keine. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Amt der Landesregierung nach.
- Bundesgebühren (Gebührengesetz): €163 für den Antrag (€89 für Minderjährige) und bei der Verleihung €1.448 im Regelfall (10 Jahre) oder €1.126 bei den meisten anderen Wegen (z. B. den 6-Jahres-Wegen). Die Erstreckung auf den Ehepartner kostet weitere €1.126, auf jedes minderjährige Kind €322.
- Landesverwaltungsabgabe: je nach Bundesland verschieden und meist vom Einkommen abhängig, z. B. Niederösterreich €169–€1.317, Oberösterreich bis €864.
- Die Bundesgebühren für den Antrag sind auch bei einer Ablehnung zu zahlen.
Anmeldung
- Wenden Sie sich an die Staatsbürgerschaftsabteilung Ihres Amtes der Landesregierung (in Wien: MA 35). Zuständig ist das Bundesland, in dem Sie wohnen.
- Stellen Sie den Antrag persönlich mit den verlangten Unterlagen.
- Wenn Sie die Prüfung ablegen müssen, bekommen Sie den Termin mindestens 8 Wochen vorher schriftlich, zusammen mit Ort und Prüfungsstoff. Manche Länder geben die Lernunterlagen schon bei der Antragstellung aus.
- Wenn Sie nicht kommen können, melden Sie sich rechtzeitig, um den Termin zu verschieben.
Wiederholungsregeln
- Eine nicht bestandene Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden (StbP-V § 6).
- Den neuen Termin vereinbaren Sie mit dem Amt der Landesregierung.
- Wien: Wer zwei zugeteilte Prüfungstermine versäumt, dessen Antrag wird automatisch abgewiesen.
Nach bestandener Prüfung
- Sie erhalten ein Prüfungszeugnis.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen Sie oft zuerst einen Zusicherungsbescheid. Danach haben Sie 2 Jahre Zeit, aus Ihrem bisherigen Staatsverband auszuscheiden.
- Anschließend legen Sie das Gelöbnis ab und bekennen sich zu den Grundwerten eines europäischen demokratischen Staates.
- Sie erhalten den Verleihungsbescheid und sind ab dem darin genannten Tag österreichische Staatsbürgerin oder österreichischer Staatsbürger. Danach können Sie Reisepass oder Personalausweis beantragen.
Offizielle Quellen
- Lernunterlage des Bundes und Online-Übungstest: staatsbuergerschaft.gv.at („Mein Österreich“, PDF 2022: Download). Der Übungstest deckt nur die beiden Bundesgebiete ab.
- Lernunterlagen aller neun Bundesländer: bmi.gv.at/406
- Wien, Informationen zur Prüfung: wien.gv.at
- Salzburg, Informationen zur Prüfung: salzburg.gv.at
- Staatsbürgerschaftsprüfungs-Verordnung (StbP-V): ris.bka.gv.at
- Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG): ris.bka.gv.at
- Gebühren, Beispiel Niederösterreich: noe.gv.at
Worauf Sie achten sollten
- Doppelte Staatsbürgerschaft ist grundsätzlich nicht erlaubt. Sie müssen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben, wenn das möglich und zumutbar ist. Über Ausnahmen entscheidet das Amt der Landesregierung.
- Der Landesteil ist in jedem Bundesland anders. Lernen Sie nur die Unterlage des Bundeslandes, in dem Sie wohnen. In dieser App können Sie Ihr Bundesland auswählen.
- In der echten Prüfung können mehrere Antworten richtig sein, und schon ein falsches Kreuz kostet die ganze Frage. Raten Sie nicht.
- Geplante Änderungen (Deutsch B2, verpflichtender ÖIF-Staatsbürgerschaftskurs) waren am 1. Oktober 2026 noch nicht Gesetz. Prüfen Sie vor dem Antrag die Website Ihres Amtes der Landesregierung.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich die Prüfung auf Englisch ablegen? Nein. Die Prüfung ist auf Deutsch. Zum Lernen können Sie diese App aber in Ihrer eigenen Sprache verwenden.
Was passiert, wenn ich durchfalle? Sie können die Prüfung so oft wiederholen, wie Sie wollen. Das Amt der Landesregierung vereinbart mit Ihnen einen neuen Termin.
Wie viele Fragen betreffen mein Bundesland? Sechs der 18 Fragen. Sie stammen aus der Lernunterlage Ihres Bundeslandes, die Sie auf der Website des Landes herunterladen oder bei der Antragstellung beim Amt bekommen.