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Unabhängiges Lernangebot – keine Verbindung zu einer Behörde.

Nach Bestehen
Vereidigung, Pass, Staatsbürgerschaft
Inoffiziell · Basierend auf Mein Österreich – Lernunterlage zur Staatsbürgerschaftsprüfung (BMI) and the Länder learning materials
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-01

Von der bestandenen Prüfung zur Entscheidung über die Staatsbürgerschaft

In Österreich kommt die Prüfung nach dem Antrag, nicht davor. Sie stellen den Antrag bei der Staatsbürgerschaftsbehörde Ihrer Landesregierung (in Wien: MA 35), und die Behörde lädt Sie im Rahmen des Verfahrens zur Staatsbürgerschaftsprüfung ein. Wenn Sie bestehen, erhalten Sie ein Prüfungszeugnis, das zu Ihrem Akt kommt. Die Prüfungsverordnung (StbP-V) sieht kein Ablaufdatum dafür vor.

  • Die Behörde prüft auch die übrigen Voraussetzungen (Aufenthalt, Einkommen, Deutschkenntnisse, Unbescholtenheit). Ausländische Dokumente brauchen oft eine beglaubigte Übersetzung und eine Apostille oder Beglaubigung.
  • Gebühren (Wien, 2026, pro Person): 163 Euro für den Antrag (auch zu zahlen, wenn der Antrag abgewiesen wird), 60 Euro für einen Zusicherungsbescheid, falls Sie einen erhalten, 6 Euro für jede Niederschrift eines Termins (mindestens 2) und 1.236–1.678 Euro bei der Verleihung. Andere Bundesländer verlangen andere Beträge, weil jedes Land seine eigene Landesgebühr festlegt.

Entscheidung, Zusicherung und Gelöbnis

Eine offizielle Verfahrensdauer wird nicht veröffentlicht; Wien gibt an, dass sie von den Ermittlungen und von vollständigen Unterlagen abhängt.

  1. Wenn Ihr bisheriger Staat Ihre Staatsangehörigkeit nicht automatisch beendet, erhalten Sie zuerst einen Zusicherungsbescheid. Danach haben Sie 2 Jahre Zeit, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit zurückzulegen und das Original der Entlassungsurkunde an die Behörde zu schicken.
  2. Sie kommen persönlich zu einer Feier und sprechen das Gelöbnis. Alle ab 18 Jahren legen es ab. Sie geloben Treue zur Republik und ihren Gesetzen und bekennen sich zu den Grundwerten eines europäischen demokratischen Staates.
  3. Sie erhalten den Verleihungsbescheid. Sie werden an dem darin genannten Tag österreichische Staatsbürgerin oder österreichischer Staatsbürger.

Personalausweis und Reisepass

In Wien können Sie den Staatsbürgerschaftsnachweis und den Reisepass am Tag der Feier bei der MA 35 beantragen.

  • Staatsbürgerschaftsnachweis: Bundesgebühr 21 Euro, oder 13 Euro bei Online-Antrag mit ID Austria, dazu eine Landesgebühr (2026).
  • Reisepass: 112 Euro, Express 148 Euro, Express am nächsten Tag 326 Euro. Er gilt 10 Jahre (kürzer für Kinder unter 12) und kommt in etwa 5 Werktagen per Post (2026).
  • Personalausweis: 91 Euro, 10 Jahre gültig, ebenfalls in etwa 5 Werktagen zugestellt (2026).
  • Sie beantragen persönlich bei einer Passbehörde. In Wien ist das jedes Magistratische Bezirksamt.

Ihre bisherige Staatsangehörigkeit

Österreich lässt Doppelstaatsbürgerschaften grundsätzlich nicht zu.

  • Bei der Einbürgerung müssen Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit zurücklegen, soweit das möglich und zumutbar ist. Ob es nicht möglich oder nicht zumutbar ist, entscheidet nur die Landesbehörde. Österreich verzichtet darauf nur bei Verleihungen im besonderen Interesse der Republik.
  • Wenn Sie aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, Ihre alte Staatsangehörigkeit nicht innerhalb von 2 Jahren nach der Verleihung aufgeben, entzieht Ihnen Österreich die Staatsbürgerschaft (Entziehung).
  • Später: Wenn Sie freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annehmen, verlieren Sie die österreichische Staatsbürgerschaft automatisch. Um sie zu behalten, brauchen Sie vor dem Antrag eine schriftliche Bewilligung (Beibehaltung). Sie wird nur aus bestimmten Gründen erteilt, etwa wegen des Kindeswohls.

Steuern und Sozialversicherung

Die Staatsbürgerschaft ändert Ihre steuerliche Stellung nicht. Österreich besteuert Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Ihre Sozialversicherung, Ihr Pensionskonto und Ihre Leistungen bleiben gleich. Als EU-Bürgerin oder EU-Bürger können Sie jetzt in jedem EU-/EWR-Staat und in der Schweiz leben und arbeiten, und die EU-Koordinierungsregeln schützen Ihre dortigen Versicherungszeiten.

Wahlrecht und weitere Rechte

  • Sie dürfen ab 16 wählen und ab 18 für den Nationalrat kandidieren.
  • Sie können von Österreich aus bei der Wahl zum Europäischen Parlament wählen.
  • Bundesämter, die eine besondere Bindung an Österreich voraussetzen, sind Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern vorbehalten.
  • Wehrpflicht: Männliche Staatsbürger sind ab dem 17. Geburtstag wehrpflichtig. Sie müssen zur Stellung und können bis zum 35. Geburtstag zum Grundwehrdienst einberufen werden (oder stattdessen Zivildienst wählen).

Auswirkungen auf Kinder

  • Ihre minderjährigen Kinder sind nicht automatisch einbezogen. Sie beantragen eine Erstreckung der Verleihung auf sie, meist zusammen mit Ihrem eigenen Antrag. Kinder brauchen eine rechtmäßige Niederlassung in Österreich, aber keine Mindestaufenthaltsdauer, und Kinder unter 14 legen weder eine Deutsch- noch eine Staatsbürgerschaftsprüfung ab. In Wien (2026) kostet die Erstreckung auf ein minderjähriges Kind etwa 90 Euro für den Antrag und etwa 432 Euro bei der Verleihung.
  • Ehepartner oder eingetragene Partner können nach 5 Jahren Ehe und 6 Jahren Aufenthalt eine Erstreckung beantragen.
  • Kinder, die geboren werden, nachdem Sie Österreicherin oder Österreicher geworden sind, sind durch Abstammung österreichisch, egal wo sie geboren werden. Ist nur der Vater Österreicher und sind die Eltern nicht verheiratet, muss er die Vaterschaft vor der Geburt oder innerhalb von 8 Wochen danach anerkennen.

Häufige Fragen

Läuft mein Prüfungszeugnis ab? Die Verordnung sieht keine Gültigkeitsdauer vor, und das Zeugnis bleibt in Ihrem Staatsbürgerschaftsakt.

Darf mein Kind zwei Staatsangehörigkeiten behalten? Ja, wenn das Kind die andere Staatsangehörigkeit automatisch mit der Geburt erhalten hat. Das österreichische Recht verlangt keine Entscheidung mit 18, der andere Staat aber möglicherweise schon.

Was passiert, wenn ich die 2-Jahres-Frist nach der Zusicherung versäume? Die Zusicherung verfällt, und Sie werden nicht österreichische Staatsbürgerin oder österreichischer Staatsbürger.

Nützliche Links

  • Wien: Verleihungsverfahren (MA 35)
  • Wien: Kosten der Staatsbürgerschaft
  • Wien: Erstreckung auf Familienangehörige
  • oesterreich.gv.at: Doppelstaatsbürgerschaft
  • oesterreich.gv.at: Verlust und Verzicht
  • oesterreich.gv.at: Reisepass
  • oesterreich.gv.at: Personalausweis
  • BMI: Nationalratswahlen
  • Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG)